Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 1d Seite : 1 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: FMI122085 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Fondmetal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 34 5112S Radausführungskennz.: 112S Radgröße: 8½Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 34 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm §22 54860*00 Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø57,1-Ø66,6 geprüfte Radlast: *) 1000 kg Reifenabrollumfang: 2400 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: VW Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1 2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, KIT0459 140 Nm Schaftlänge 45 mm BF2 1 2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, KIT0459 150 Nm Schaftlänge 45 mm BF3 1 2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, KIT0459 120 Nm Schaftlänge 45 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 1d Seite : 2 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3H e1 2007 4 1725 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 235 VW Arteon, VW 225/35R20 A02) bis A10) Arteon Shooting Brake A93) N235) T90) A11) BF1) 235/35R20 N245) 245/30R20 A01) A93a) K03) K04) T90) 245/35R20 A01) K03) K04) 255/30R20 A01) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): §22 54860*00 1 e1 2007 4 0539 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 162 VW Beetle 225/35R20 A01) bis A10) (Limousine, Cabrio) BF1) E99) K01) K04) K95) 235/30R20 K26) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2 e1 2018 858 00004 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 77 VW ID.4, ID.5 235/50R20 A01) bis A10) (Heck- und K04) N245) BF1) K01) Allradantrieb) 245/45R20 N255) 255/45R20 K04) 265/45R20 K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/50R20 255/45R20 A01) bis A10) K01) K04) BF1) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 1d Seite : 3 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1 2001 11 0307 .. 3C e1 2007 4 0502 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 206 VW Passat 225/35R20 A01) bis A10) (B8 Limousine, T90) A11) BF1) E93a) K28) K63) Kombi außer Alltrack) 235/30R20 K03) K04) T88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1 2001 11 0307 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 206 VW Passat Alltrack 235/35R20 A01) bis A10) (B8) BF1) E93a) K104) 255/30R20 §22 54860*00 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3CC e1 2001 11 04 8 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 220 VW Passat CC, VW CC 235/30R20 A01) bis A10) BF1) GCB) K03) K04) K82) K83) K84) T88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3D e1 2007 4 0452 .. 3D e1 2001 11 0189 .., e1 98 14 0189 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 165 bis 331 VW Phaeton 245/35R20 A02) bis A10) N255) T95) BF2) 255/35R20 A01) K03) T97) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 13 e1 2001 11 0471 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 bis 206 VW Scirocco 235/30R20 A01) bis A10) (Ausführungen mit BF3) K03) K15) K87) kleinsten Serienreifen 17Zoll) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 1d Seite : 4 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 13 e1 2001 11 0471 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 162 VW Scirocco 235/30R20 A01) bis A10) (Ausführungen mit BF3) GCB) K03) K15) K87) kleinsten Serienreifen 16Zoll) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7N e1 2007 4 0401 .. 7N e1 2007 4 0434 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 162 VW Sharan 235/35R20 A01) bis A10) G01) K04) BF1) T92) 255/30R20 G6S) K02) K03) §22 54860*00 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A1 e13 2007 4 1845 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 110 VW T-Roc 235/30R20 A01) bis A10) (Frontantrieb) BF1) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A1 e13 2007 4 1845 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 140 VW T-Roc 225/35R20 A01) bis A10) (Allradantrieb) BF1) K01) 245/30R20 K04) 255/30R20 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A1 e13 2007 4 1845 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 221 VW T-Roc R 225/35R20 A01) bis A10) (Allradantrieb) BF1) K01) 235/30R20 245/30R20 K04) 255/30R20 K02) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 1d Seite : 5 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A1 e13 2007 4 1845 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 110 VW T-Roc Cabrio 225/35R20 A01) bis A10) (Frontantrieb) BF1) K01) 245/30R20 K04) 255/30R20 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1 2001 11 0450 .. 5N e1 2007 4 0487 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 155 VW Tiguan 1 235/35R20 A01) bis A10) §22 54860*00 (ohne Verbreiterungen) A93) K03) BF1) E98) 245/35R20 K01) K04) K63) 255/35R20 K01) K04) K80) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1 2001 11 0450 .. 5N e1 2007 4 0487 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 155 VW Tiguan 1 235/35R20 A02) bis A10) (Ausführungen mit Serie A93) BF1) E98) 255/40R19 und Verbreiterungen) 245/35R20 255/35R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1 2001 11 0450 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 180 VW Tiguan 2, Tiguan 235/45R20 A02) bis A10) 2 Allspace GE8) A11) BF1) E98a) (ohne Verbreiterung) 245/40R20 A01) K01) K04) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 1d Seite : 6 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1 2001 11 0450 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 180 VW Tiguan 2, Tiguan 235/40R20 A02) bis A10) 2 Allspace A11) BF1) E98a) (mit Verbreiterung) 235/45R20 GE8) 245/40R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1 2001 11 0450 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 235 VW Tiguan 2 R 235/45R20 M S A02) bis A10) BF1) 245/40R20 M S §22 54860*00 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 1d Seite : 7 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). §22 54860*00 A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm Zubehörkit: KIT0459 Anzugsmoment: 140 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm Zubehörkit: KIT0459 Anzugsmoment: 150 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm Zubehörkit: KIT0459 Anzugsmoment: 120 Nm E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Passat B8 : - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11 E98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Tiguan 1 : - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14. E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Tiguan 2 : - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24. E99) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 1d Seite : 8 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G6S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GE8) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R20, 235/50R19, 235/55R18, 255/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder §22 54860*00 durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 1d Seite : 9 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben. K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen, der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen. K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen, der Kunstsoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K83) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Verbreiterungsflap zu kürzen. §22 54860*00 K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen. K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: die Blechlasche im Bereich der Stoßfängeroberkante ist um 10 mm zu kürzen, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen, die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoff-Flaps ist ab der Stoßfängeroberkante auf einer Länge von 20 mm nach unten zu kürzen. K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu entfernen die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45 vor Radmitte bis Stoßfängeroberkante umzulegen, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen. K104) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30 vor Radmitte um 10 mm aufzuweiten, die Kunststoffradhausverbreiterung ist der aufgeweiteten Radhauskante entsprechend zu kürzen. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 1d Seite : 10 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. §22 54860*00 T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 1d mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ FMI122085 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A. Geschäftsstelle Essen, 13.06.2023