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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54865 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001337-A0-072
Anlage-Nr. :                 5
Seite :                      1/4
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI121990


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                        FMI121990
Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                  Fondmetal
Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                   495112
Radausführungskennz.:                                           112 PCD
Radgröße:                                                       9Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                               49 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           112 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                         66,50 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 Ø57,1-Ø66,6
geprüfte Radlast: *)                                             900 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                           moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                            KIT0353     120 Nm
                Schaftlänge 27 mm

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                           e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155   Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19                                A02) bis A10)
              (Coupe, Cabrio;                                                   A93) BF1) E77)
              Baureihe 8J; bis EG-
              Genehmigungs-Nr
              e1*2001/116*0369*16;
              Ausführungen mit
              kleinsten Sommer-
              Serienreifen 225/..)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54865 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001337-A0-072
Anlage-Nr. :                 5
Seite :                      2/4
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI121990



Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                           e1*2001/116*0369*..
8J                           e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 265   Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19 M+S                     A02) bis A10)
              (Coupe, Cabrio;                                            A93) BF1) E77)
              Baureihe 8J; bis EG-
              Genehmigungs-Nr
              e1*2001/116*0369*16;
              Ausführungen mit
              kleinsten Sommer-
              Reifen 245/..)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                            e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169   Audi TT                 225/35R19                          A02) bis A10)
              (Coupe, Roadster;                                          BF1) E77a)
              Baureihe 8S; Serie bis 235/35R19
              19 Zoll; ab EG-
              Genehmigungs-Nr
              e1*2001/116*0369*17)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                           e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 180   Audi TT                 225/35R19                          A02) bis A10)
              (Coupe, Roadster;                                          BF1) E77a) E85)
              Baureihe 8S; Serie auch 225/40R19
              20Zoll; ab EG-
              Genehmigungs-Nr         235/35R19
              e1*2001/116*0369*17)
                                      245/35R19


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                           e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 235   Audi TTS                245/35R19                          A02) bis A10)
              (Coupe, Roadster;                                          BF1) E77a) E85)
              Baureihe 8S; Serie auch
              20Zoll; ab EG-
              Genehmigungs-Nr
              e1*2001/116*0369*17)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54865 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001337-A0-072
Anlage-Nr. :                 5
Seite :                      3/4
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI121990


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                          e1*2007/46*1686*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
294           Audi TTRS             245/35R19                               A02) bis A10)
              ( Coupe, Roadster;                                            BF1)
              Baureihe 8S)          255/30R19


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54865 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001337-A0-072
Anlage-Nr. :                 5
Seite :                      4/4
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI121990



A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Zubehörkit: KIT0353
       Anzugsmoment: 120 Nm

E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
       255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

Die Anlage 5 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
FMI121990 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 18.08.2023