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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54862 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001344-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD2a
Seite :                      1/6
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI122190


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    FMI122190
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Fondmetal
Montageposition:                                        Vorderachse **)
Radausführung:                                              20 5112S
Radausführungskennz.:                                       20 5112S
Radgröße:                                                   9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                           20 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades FMI122190, 20 5112S ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp FMI122110, 19 5112S (ABE-Nr. 54864*00)
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten
für den Radtyp FMI122110, 19 5112S (ABE-Nr. 54864*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                              150 Nm
                Schaftlänge 45 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                             150 Nm
                Schaftlänge 45,8 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                    150 Nm
                Schaftlänge 45 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54862 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001344-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD2a
Seite :                      2/6
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI122190


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                         e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      9Jx21H2, ET20    10Jx21H2, ET19
100 bis 243   Mercedes GLC            265/35R21        265/35R21                                 A01) bis A10)
              (X253, ohne             K01)                                                       A11) BF1)
              Verbreiterung)
Die Verwendung des Rades FMI122190, 20 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122110, 19 5112S (ABE-Nr. 54864*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                         e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      9Jx21H2, ET20    10Jx21H2, ET19
120 bis 243   Mercedes GLC            255/40R21        255/40R21                                 A01) bis A10)
              (X253, mit              K01)                                                       A11) BF1)
              Verbreiterung)          265/35R21        265/35R21                                 A01) bis A10)
                                      K01)                                                       A11) BF1)
                                      275/35R21        275/35R21                                 A01) bis A10)
                                      K01)                                                       A11) BF1)
Die Verwendung des Rades FMI122190, 20 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122110, 19 5112S (ABE-Nr. 54864*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                        e1*2001/116*0480*..
204X AMG                    e1*2007/46*1884*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx21H2, ET20     10Jx21H2, ET19
350 bis 375   Mercedes GLC 63 AMG, 255/40R21           255/40R21                                 A02) bis A10)
              GLC 63S AMG, GLC                                                                   BF2)
              63 AMG Coupe, GLC      265/35R21         265/35R21                                 A02) bis A10)
              63S AMG Coupe                                                                      BF2)
              (X253, C253)           265/40R21         265/40R21                                 A02) bis A10)
                                                                                                 BF2)
                                                275/35R21               275/35R21                A01) bis A10)
                                                K01)                                             BF2)
                                                245/40R21               275/35R21                A02) bis A10)
                                                                                                 BF2)
                                                255/40R21               285/35R21                A02) bis A10)
                                                                                                 BF2)
                                                265/40R21               295/35R21                A01) bis A10)
                                                                                                 BF2)
Die Verwendung des Rades FMI122190, 20 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122110, 19 5112S (ABE-Nr. 54864*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54862 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001344-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD2a
Seite :                      3/6
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI122190


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC                       e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      9Jx21H2, ET20    10Jx21H2, ET19
120 bis 198   Mercedes GLC            255/40R21        255/40R21                                 A01) bis A10)
              (X254, ohne             K01)                                                       A11e) BF1) E131) E133)
              Verbreiterung, Mild-    275/35R21        275/35R21                                 A01) bis A10)
              Hybrid)                 K01)                                                       A11e) BF1) E131) E133)
Die Verwendung des Rades FMI122190, 20 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122110, 19 5112S (ABE-Nr. 54864*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC                       e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      9Jx21H2, ET20    10Jx21H2, ET19
120 bis 198   Mercedes GLC            255/40R21        255/40R21                                 A01) bis A10)
              (X254, mit              K01)                                                       A11e) BF1) E131) E133)
              Verbreiterung, Mild-    275/35R21        275/35R21                                 A01) bis A10)
              Hybrid)                 K01)                                                       A11e) BF1) E131) E133)
Die Verwendung des Rades FMI122190, 20 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122110, 19 5112S (ABE-Nr. 54864*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                        e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx21H2, ET20     10Jx21H2, ET19
145           Mercedes EQC           245/40R21         275/35R21                                 A01) bis A10)
                                     K01)                                                        BF1) V00)
                                     255/40R21         285/35R21                                 A01) bis A10)
                                     K01)                                                        BF1) V00)
                                     265/40R21         295/35R21                                 A01) bis A10)
                                     K01)                                                        BF1) V00)
Die Verwendung des Rades FMI122190, 20 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122110, 19 5112S (ABE-Nr. 54864*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54862 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001344-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD2a
Seite :                      4/6
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI122190


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
166                         e1*2007/46*0598*..
166 AMG                     e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx21H2, ET20     10Jx21H2, ET19
410 bis 430   Mercedes GLE AMG 63, 255/40R21 M+S       255/40R21 M+S                             A01) bis A10)
              AMG 63S                K01)                                                        BF1) E108)
                                     265/35R21         265/35R21                                 A01) bis A10)
                                     K01)                                                        BF1) E108)
                                     265/40R21         265/40R21                                 A01) bis A10)
                                     K01) K107)                                                  BF1) E108)
                                     275/35R21         275/35R21                                 A01) bis A10)
                                     K01)                                                        BF1) E108)
Die Verwendung des Rades FMI122190, 20 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122110, 19 5112S (ABE-Nr. 54864*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSX                       e1*2018/858*00188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      9Jx21H2, ET20    10Jx21H2, ET19
135           Mercedes EQS            265/45R21        265/45R21                                 A01) bis A10)
              (X296,                                                                             BF3)
              Hinterachslenkung 10° 275/40R21          275/40R21                                 A01) bis A10)
              SA Code 216)                                                                       BF3)
                                      275/45R21        275/45R21                                 A01) bis A10)
                                                                                                 BF3)
                                                265/45R21               295/40R21                A01) bis A10)
                                                                                                 BF3) V00)
                                                HL 265/45R21            295/40R21                A01) bis A10)
                                                                                                 BF3) V00)
Die Verwendung des Rades FMI122190, 20 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122110, 19 5112S (ABE-Nr. 54864*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
         Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
         durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
         wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
         Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54862 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001344-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD2a
Seite :                      5/6
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI122190


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45,8 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54862 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001344-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD2a
Seite :                      6/6
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI122190


E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.

E133) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Airmatic DC / Luftfederung Semiaktiv (SA-Code 489).

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K107) An Achse 1 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10
      mm zu kürzen.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage CD2a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ FMI122190 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 15.11.2023