Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54862 nach §22 StVZO Nr. : RA-001344-A0-072 Anlage-Nr. : CD2a Seite : 1/6 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122190 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: FMI122190 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Fondmetal Montageposition: Vorderachse **) Radausführung: 20 5112S Radausführungskennz.: 20 5112S Radgröße: 9Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 20 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 1050 kg Reifenabrollumfang: 2500 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades FMI122190, 20 5112S ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp FMI122110, 19 5112S (ABE-Nr. 54864*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp FMI122110, 19 5112S (ABE-Nr. 54864*00) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 150 Nm Schaftlänge 45 mm BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 150 Nm Schaftlänge 45,8 mm BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 150 Nm Schaftlänge 45 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54862 nach §22 StVZO Nr. : RA-001344-A0-072 Anlage-Nr. : CD2a Seite : 2/6 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122190 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx21H2, ET20 10Jx21H2, ET19 100 bis 243 Mercedes GLC 265/35R21 265/35R21 A01) bis A10) (X253, ohne K01) A11) BF1) Verbreiterung) Die Verwendung des Rades FMI122190, 20 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122110, 19 5112S (ABE-Nr. 54864*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx21H2, ET20 10Jx21H2, ET19 120 bis 243 Mercedes GLC 255/40R21 255/40R21 A01) bis A10) (X253, mit K01) A11) BF1) Verbreiterung) 265/35R21 265/35R21 A01) bis A10) K01) A11) BF1) 275/35R21 275/35R21 A01) bis A10) K01) A11) BF1) Die Verwendung des Rades FMI122190, 20 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122110, 19 5112S (ABE-Nr. 54864*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. 204X AMG e1*2007/46*1884*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx21H2, ET20 10Jx21H2, ET19 350 bis 375 Mercedes GLC 63 AMG, 255/40R21 255/40R21 A02) bis A10) GLC 63S AMG, GLC BF2) 63 AMG Coupe, GLC 265/35R21 265/35R21 A02) bis A10) 63S AMG Coupe BF2) (X253, C253) 265/40R21 265/40R21 A02) bis A10) BF2) 275/35R21 275/35R21 A01) bis A10) K01) BF2) 245/40R21 275/35R21 A02) bis A10) BF2) 255/40R21 285/35R21 A02) bis A10) BF2) 265/40R21 295/35R21 A01) bis A10) BF2) Die Verwendung des Rades FMI122190, 20 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122110, 19 5112S (ABE-Nr. 54864*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54862 nach §22 StVZO Nr. : RA-001344-A0-072 Anlage-Nr. : CD2a Seite : 3/6 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122190 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1*2018/858*00186*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx21H2, ET20 10Jx21H2, ET19 120 bis 198 Mercedes GLC 255/40R21 255/40R21 A01) bis A10) (X254, ohne K01) A11e) BF1) E131) E133) Verbreiterung, Mild- 275/35R21 275/35R21 A01) bis A10) Hybrid) K01) A11e) BF1) E131) E133) Die Verwendung des Rades FMI122190, 20 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122110, 19 5112S (ABE-Nr. 54864*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1*2018/858*00186*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx21H2, ET20 10Jx21H2, ET19 120 bis 198 Mercedes GLC 255/40R21 255/40R21 A01) bis A10) (X254, mit K01) A11e) BF1) E131) E133) Verbreiterung, Mild- 275/35R21 275/35R21 A01) bis A10) Hybrid) K01) A11e) BF1) E131) E133) Die Verwendung des Rades FMI122190, 20 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122110, 19 5112S (ABE-Nr. 54864*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx21H2, ET20 10Jx21H2, ET19 145 Mercedes EQC 245/40R21 275/35R21 A01) bis A10) K01) BF1) V00) 255/40R21 285/35R21 A01) bis A10) K01) BF1) V00) 265/40R21 295/35R21 A01) bis A10) K01) BF1) V00) Die Verwendung des Rades FMI122190, 20 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122110, 19 5112S (ABE-Nr. 54864*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54862 nach §22 StVZO Nr. : RA-001344-A0-072 Anlage-Nr. : CD2a Seite : 4/6 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122190 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. 166 AMG e1*2007/46*0826*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx21H2, ET20 10Jx21H2, ET19 410 bis 430 Mercedes GLE AMG 63, 255/40R21 M+S 255/40R21 M+S A01) bis A10) AMG 63S K01) BF1) E108) 265/35R21 265/35R21 A01) bis A10) K01) BF1) E108) 265/40R21 265/40R21 A01) bis A10) K01) K107) BF1) E108) 275/35R21 275/35R21 A01) bis A10) K01) BF1) E108) Die Verwendung des Rades FMI122190, 20 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122110, 19 5112S (ABE-Nr. 54864*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQSX e1*2018/858*00188*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx21H2, ET20 10Jx21H2, ET19 135 Mercedes EQS 265/45R21 265/45R21 A01) bis A10) (X296, BF3) Hinterachslenkung 10° 275/40R21 275/40R21 A01) bis A10) SA Code 216) BF3) 275/45R21 275/45R21 A01) bis A10) BF3) 265/45R21 295/40R21 A01) bis A10) BF3) V00) HL 265/45R21 295/40R21 A01) bis A10) BF3) V00) Die Verwendung des Rades FMI122190, 20 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122110, 19 5112S (ABE-Nr. 54864*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54862 nach §22 StVZO Nr. : RA-001344-A0-072 Anlage-Nr. : CD2a Seite : 5/6 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122190 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm Anzugsmoment: 150 Nm BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45,8 mm Anzugsmoment: 150 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm Anzugsmoment: 150 Nm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54862 nach §22 StVZO Nr. : RA-001344-A0-072 Anlage-Nr. : CD2a Seite : 6/6 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122190 E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292) E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind. E133) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Airmatic DC / Luftfederung Semiaktiv (SA-Code 489). K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K107) An Achse 1 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage CD2a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ FMI122190 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A. Geschäftsstelle Essen, 15.11.2023