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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54862 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001344-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD2f
Seite :                      1/3
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI122190


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    FMI122190
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Fondmetal
Montageposition:                                        Vorderachse **)
Radausführung:                                              20 5112S
Radausführungskennz.:                                       20 5112S
Radgröße:                                                   9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                           20 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades FMI122190, 20 5112S ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp FMI122110, 19 5112S (ABE-Nr. 54864*00)
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten
für den Radtyp FMI122110, 19 5112S (ABE-Nr. 54864*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                     180 Nm
                Schaftlänge 45 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54862 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001344-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD2f
Seite :                      2/3
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI122190


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CR                            e1*2007/46*1827*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                       9Jx21H2, ET20    10Jx21H2, ET19
170 bis 250   VW Touareg               265/40R21        265/40R21                                A01) bis A10)
              (Stahlfederung)                                                                    A11) A98a) BF1)
                                       265/45R21        265/45R21                                A01) bis A10)
                                                                                                 A11) BF1)
                                                275/40R21               275/40R21                A01) bis A10)
                                                                                                 A11) BF1)
Die Verwendung des Rades FMI122190, 20 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122110, 19 5112S (ABE-Nr. 54864*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
CR                           e1*2007/46*1827*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      9Jx21H2, ET20    10Jx21H2, ET19
170 bis 340   VW Touareg              265/40R21        265/40R21                                 A01) bis A10)
              (Luftfederung)                                                                     A11) A98a) BF1)
                                      265/45R21        265/45R21                                 A01) bis A10)
                                                                                                 A11) BF1)
                                                275/40R21               275/40R21                A01) bis A10)
                                                                                                 A11) BF1)
Die Verwendung des Rades FMI122190, 20 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122110, 19 5112S (ABE-Nr. 54864*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
         Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
         durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
         wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
         Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
         Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
         entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
         zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
         weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
         Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
         Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54862 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001344-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD2f
Seite :                      3/3
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI122190



A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
      den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Anzugsmoment: 180 Nm

Die Anlage CD2f mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ FMI122190 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 15.11.2023