Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53144 nach §22 StVZO Nr. : RA-001112-C0-072 Anlage-Nr. : 3b Seite : 1/3 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI067017 Technische Daten Kurzfassung Raddaten Radtyp: FMI067017 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Fondmetal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: PCD 110 Radausführungskennz.: 37 5110 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 37,5 mm Lochkreisdurchmesser: 110 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm §22 53144*02 Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 720 kg Reifenabrollumfang: 2300 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: FIAT Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1 2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, 120 Nm Schaftlänge 22 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 334 e3 2007 46 031 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 125 Fiat 500 215/50R17 A02) bis A10) BF1) E81) EF0) 215/55R17 225/50R17 A01) K03) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53144 nach §22 StVZO Nr. : RA-001112-C0-072 Anlage-Nr. : 3b Seite : 2/3 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI067017 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine §22 53144*02 weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 22 mm Anzugsmoment: 120 Nm E81) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 205/50R19 ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53144 nach §22 StVZO Nr. : RA-001112-C0-072 Anlage-Nr. : 3b Seite : 3/3 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI067017 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Die Anlage 3b mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ FMI067017 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A. Geschäftsstelle Essen, 14.07.2021 §22 53144*02