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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53148 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001121-A0-072
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI069019


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 FMI069019
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           Fondmetal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             33 5112
Radausführungskennz.:                                      PCD 112
Radgröße:                                                  9Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                         33 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     66,5 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø57,1-Ø66,6
geprüfte Radlast: *)                                       950 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2410 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SEAT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                  140 Nm
                Schaftlänge 27 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                 120 Nm
                Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53148 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001121-A0-072
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI069019


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
7N                            e1*2007/46*0402*..
7N                            e1*2007/46*0435*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 162      Seat Alhambra          245/35R19                                 A01) bis A10)
                                       K03) T93)                                 BF1) K02)

                                         255/30R19
                                         K01) T91)

                                         255/35R19
                                         G6S) K01)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                             e9*2007/46*6394*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      Seat Ateca               245/40R19                               A01) bis A10)
                (Ausführung mit          K04)                                    BF1) K01)
                serienmäßiger
                Verbreiterung)           255/35R19
                                         K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                            e9*2007/46*6394*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Seat Ateca              245/40R19                                A01) bis A10)
                (Ausführung ohne        G01) K04)                                BF1) K01)
                serienmäßiger
                Verbreiterung)          255/35R19
                                        K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                            e9*2007/46*6394*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
221             Seat Cupra Ateca        245/40R19                                A01) bis A10)
                                        K04)                                     BF1) K01)

                                         255/40R19
                                         K02)

                                         265/35R19
                                         K02)

                                         275/35R19
                                         K02)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         245/40R19            275/35R19          A01) bis A10)
                                         K01)                 K02)               BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53148 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001121-A0-072
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI069019



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                              e9*2001/116*0072*..
3RN                             e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147      Seat Exeo, Exeo ST       255/30R19                         A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit                                     BF2) K01) K04) K28) K62)
                kleinster                                                  K63)
                Serienbereifung 195/..
                oder 205/..)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                              e9*2001/116*0072*..
3RN                             e9*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 155     Seat Exeo, Exeo ST       255/30R19                         A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi, mit                                     BF2) K01) K04) K28) K62)
                kleinster                                                  K63)
                Serienbereifung 225/..)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
KN                            e9*2007/46*6666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140     Seat Tarraco           245/45R19                           A01) bis A10)
                                       K04)                                BF1) K01) K67)

                                         255/45R19
                                         K04)

                                         265/40R19
                                         K02)

                                         265/45R19
                                         K02)

                                         275/40R19
                                         K02)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53148 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001121-A0-072
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     4/6
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI069019


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53148 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001121-A0-072
Anlage-Nr. :                3b
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Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI069019


G6S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
     225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K62)   An Achse 2 ist vom Kunststoff-/Filzinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis
       Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
       Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
       anzulegen.

K63)   An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng an
       das Radhaus anzulegen und auszustellen.

K67)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
         eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden,
       • die Blech Radhauskante ist im Bereich 45 Grad nach vorne bis zur Oberkante des
         Stoßfängers um 10mm aufzuweiten,
       • die Kunststoff Radhausverbreiterung ist im Bereich 45 Grad nach vorne bis zur Oberkante
         des Stoßfängers auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53148 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001121-A0-072
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI069019


T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 3b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ FMI069019 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 31.07.2020