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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        25-0203-A00-V01

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              10Jx21 EH2+ Typ FMI05_1021 und 11Jx21 EH2+ Typ FMI05_1121
Fertiger/Zulieferer           Fondmetal S.p.A.
                                                                                    Seite 1 von 6
Hersteller                    Fondmetal S.p.A.
                              Via Bergamo, 4
                              I-24050 Palosco (BG)
                              51469-25-01

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad

                              Achse 1                        Achse 2
Modell                        -                              -
Typ                           FMI05_1021                     FMI05_1121
Radgröße                      10Jx21 EH2+                    11Jx21 EH2+
Zentrierart                   Mittenzentrierung              Mittenzentrierung

  Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/             Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                Lochkreis- (mm)/      tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                Mittenloch-ø (mm)
 44 5112H      FMI05_1021 44 5112H / ohne Ring 5/112/66,5             44           940    2410
 38 5112H      FMI05_1121 ET38 L.K. 112H / ohne 5/112/66,5            38           965    2410
               Ring

Kennzeichnungen               Achse 1                        Achse 2
Herstellerzeichen             FONDMETAL                      FONDMETAL
Radtyp und Ausführung         FMI05_1021...(s.o.)            FMI05_1121...(s.o.)
Radgröße                      10Jx21 EH2+                    11Jx21 EH2+
Einpresstiefe                 ET...(s.o.)                    ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen          -                              -
Herkunftsmerkmal              Made in Italy                  Made in Italy
Herstelldatum                 Monat und Jahr                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

 Nr.   Art der Befestigungsmittel       Bund                   Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
 S01   Schraube M15x1,25 (2.tlg. )      Kegel 60°              150               30

Prüfungen

Die Gutachten Nr.25-8022-A00-V00 und Nr.25-8023-A00-V00 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                    Mercedes-Benz
Spurverbreiterung             innerhalb 2%




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Nummer                       25-0203-A00-V01

TGA-Art                      13.1
Prüfgegenstand               PKW-Sonderräder
                             10Jx21 EH2+ Typ FMI05_1021 und 11Jx21 EH2+ Typ FMI05_1121
Fertiger/Zulieferer          Fondmetal S.p.A.
                                                                                   Seite 2 von 6

 Handelsbezeichnung        kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                        Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 AMG GLE 53                320          285/40R21     K1c R02 R37                     A06 A12 A14
 H1GLE                     320          285/40R21     R03 R37 193                     A21 A56 MpH
 e1*2007/46*1885*..        320          295/40R21     K1c K5a R02 R37                 V21 S01
 - incl. Coupé             320          295/40R21     R03 R37 193
                           320, 330     275/45R21     K1a K1b R02
                           320, 330     285/45R21     K1c R02
                           320, 330     315/40R21     K2a K2b R03 193
                           320, 330     325/40R21     K2a K2b K4i K6w K8e R03 192
 AMG GLE 63, 63s           420, 450     275/45R21     K1a K1b R02                     A06 A12 A14
 H1GLE                     420, 450     285/40R21     K1c R02 R37                     A21 A56 V21
 e1*2007/46*1885*..        420, 450     285/40R21     R03 R37                         S01
 - incl. Coupé             420, 450     285/45R21     K1c R02
                           420, 450     295/40R21     K1c K5a R02 R37
                           420, 450     295/40R21     R03 R37
                           420, 450     315/40R21     K2a K2b R03
                           420, 450     325/40R21     K2a K2b K4i K6w K8e R03
 AMG GLS 63 4Matic         450          275/50R21     R02 R70                         A06 A12 A14
 H1GLE                     450          285/45R21     R02                             A21 A56 M+S
 e1*2007/46*1885*..        450          315/45R21     R03 187                         V21 Vn3 S01
                           450          325/40R21     R03 192
 GLE-Klasse                143-380      275/45R21     K1a K1b R02                     A06 A12 A14
 H1GLE                     143-380      285/40R21     K1c R02                         A21 A56 MpH
 e1*2007/46*1885*..        143-380      285/40R21     R03 193                         R77 V21 S01
 - ohne Coupé              143-380      285/45R21     K1c R02
                           143-380      295/40R21     K1c R02
                           143-380      295/40R21     R03 193
                           143-380      315/40R21     K2a K2b R03 193
                           143-380      325/40R21     K2a K2b K4i K6w K8e R03 192
 GLE-Klasse Coupé          143-270      275/45R21     K1a K1b R02                     A06 A12 A14
 H1GLE                     143-270      285/40R21     K1c R02                         A21 A56 MpH
 e1*2007/46*1885*..        143-270      285/40R21     R03 193                         V21 S01
                           143-270      285/45R21     K1c R02
                           143-270      295/40R21     K1c K5a R02
                           143-270      295/40R21     R03 193
                           143-270      315/40R21     K2a K2b R03 193
                           143-270      325/40R21     K2a K2b K4i K6w K8e R03 192

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.


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Nummer                          25-0203-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                10Jx21 EH2+ Typ FMI05_1021 und 11Jx21 EH2+ Typ FMI05_1121
Fertiger/Zulieferer             Fondmetal S.p.A.
                                                                                      Seite 3 von 6

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.


Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.



Spezielle Auflagen und Hinweise
187 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul.
Achslast von 1870 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw.
Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
192 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul.
Achslast von 1920 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw.
Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
193 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul.
Achslast von 1930 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw.
Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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Nummer                         25-0203-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               10Jx21 EH2+ Typ FMI05_1021 und 11Jx21 EH2+ Typ FMI05_1121
Fertiger/Zulieferer            Fondmetal S.p.A.
                                                                                     Seite 4 von 6
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen 6,5 Umdrehungen für M12x1,5;
7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF, 9 Umdrehungen für
M14x1,25 bzw. 9,5 Umdrehungen für M15x1,25. Sofern die Mindesteinschraubtiefe serienmäßig
unterschritten wird ist mindestens die Einschraubtiefe der Serienschraube einzuhalten.
A12   Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind
Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD,
Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um
5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um
5 mm aufzuweiten.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         25-0203-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               10Jx21 EH2+ Typ FMI05_1021 und 11Jx21 EH2+ Typ FMI05_1121
Fertiger/Zulieferer            Fondmetal S.p.A.
                                                                                     Seite 5 von 6
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).
MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-in
Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
R02   Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03   Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
R77 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienbereifung
275/50R20 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
V21 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

 Vorderachse                   Hinterachse

Nr. 1 235/40R21                265/35R21
Nr. 2 235/45R21                255/40R21, 265/40R21
Nr. 3 245/30R21                295/25R21
Nr. 4 245/35R21                275/30R21, 285/30R21
Nr. 5 245/40R21                275/35R21, 285/35R21
Nr. 6 245/45R21                275/40R21
Nr. 7 255/30R21                295/25R21, 305/25R21
Nr. 8 255/35R21                285/30R21, 295/30R21
Nr. 9 255/40R21                285/35R21
Nr. 10 255/45R21               275/40R21, 285/40R21, 295/40R21
Nr. 11 255/50R21               285/45R21
Nr. 12 265/35R21               295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
Nr. 13 265/40R21               295/35R21, 305/35R21
Nr. 14 265/45R21               295/40R21
Nr. 15 275/35R21               315/30R21, 325/30R21
Nr. 16 275/40R21               305/35R21, 315/35R21
Nr. 17 275/45R21               315/40R21
Nr. 18 275/50R21               315/45R21
Nr. 19 285/35R21               325/30R21
Nr. 20 285/40R21               315/35R21
Nr. 21 285/45R21               315/40R21, 325/40R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

Vn3 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
Reifengröße an Achse 2 mindestens 3 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        25-0203-A00-V01

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              10Jx21 EH2+ Typ FMI05_1021 und 11Jx21 EH2+ Typ FMI05_1121
Fertiger/Zulieferer           Fondmetal S.p.A.
                                                                                    Seite 6 von 6


Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in (siehe Tabelle Testdaten) und die
Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in (siehe Tabelle Testdaten) durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 30.Mai.2025 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November.2021.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 30.Mai.2025




Schmidt                                                       00448350.DOCX




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