TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 25-0203-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
10Jx21 EH2+ Typ FMI05_1021 und 11Jx21 EH2+ Typ FMI05_1121
Fertiger/Zulieferer Fondmetal S.p.A.
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Hersteller Fondmetal S.p.A.
Via Bergamo, 4
I-24050 Palosco (BG)
51469-25-01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Achse 1 Achse 2
Modell - -
Typ FMI05_1021 FMI05_1121
Radgröße 10Jx21 EH2+ 11Jx21 EH2+
Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- last Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe (mm) (kg) (mm)
Mittenloch-ø (mm)
44 5112H FMI05_1021 44 5112H / ohne Ring 5/112/66,5 44 940 2410
38 5112H FMI05_1121 ET38 L.K. 112H / ohne 5/112/66,5 38 965 2410
Ring
Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2
Herstellerzeichen FONDMETAL FONDMETAL
Radtyp und Ausführung FMI05_1021...(s.o.) FMI05_1121...(s.o.)
Radgröße 10Jx21 EH2+ 11Jx21 EH2+
Einpresstiefe ET...(s.o.) ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen - -
Herkunftsmerkmal Made in Italy Made in Italy
Herstelldatum Monat und Jahr Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M15x1,25 (2.tlg. ) Kegel 60° 150 30
Prüfungen
Die Gutachten Nr.25-8022-A00-V00 und Nr.25-8023-A00-V00 über die Sonderradprüfungen liegen vor.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Nummer 25-0203-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
10Jx21 EH2+ Typ FMI05_1021 und 11Jx21 EH2+ Typ FMI05_1121
Fertiger/Zulieferer Fondmetal S.p.A.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
AMG GLE 53 320 285/40R21 K1c R02 R37 A06 A12 A14
H1GLE 320 285/40R21 R03 R37 193 A21 A56 MpH
e1*2007/46*1885*.. 320 295/40R21 K1c K5a R02 R37 V21 S01
- incl. Coupé 320 295/40R21 R03 R37 193
320, 330 275/45R21 K1a K1b R02
320, 330 285/45R21 K1c R02
320, 330 315/40R21 K2a K2b R03 193
320, 330 325/40R21 K2a K2b K4i K6w K8e R03 192
AMG GLE 63, 63s 420, 450 275/45R21 K1a K1b R02 A06 A12 A14
H1GLE 420, 450 285/40R21 K1c R02 R37 A21 A56 V21
e1*2007/46*1885*.. 420, 450 285/40R21 R03 R37 S01
- incl. Coupé 420, 450 285/45R21 K1c R02
420, 450 295/40R21 K1c K5a R02 R37
420, 450 295/40R21 R03 R37
420, 450 315/40R21 K2a K2b R03
420, 450 325/40R21 K2a K2b K4i K6w K8e R03
AMG GLS 63 4Matic 450 275/50R21 R02 R70 A06 A12 A14
H1GLE 450 285/45R21 R02 A21 A56 M+S
e1*2007/46*1885*.. 450 315/45R21 R03 187 V21 Vn3 S01
450 325/40R21 R03 192
GLE-Klasse 143-380 275/45R21 K1a K1b R02 A06 A12 A14
H1GLE 143-380 285/40R21 K1c R02 A21 A56 MpH
e1*2007/46*1885*.. 143-380 285/40R21 R03 193 R77 V21 S01
- ohne Coupé 143-380 285/45R21 K1c R02
143-380 295/40R21 K1c R02
143-380 295/40R21 R03 193
143-380 315/40R21 K2a K2b R03 193
143-380 325/40R21 K2a K2b K4i K6w K8e R03 192
GLE-Klasse Coupé 143-270 275/45R21 K1a K1b R02 A06 A12 A14
H1GLE 143-270 285/40R21 K1c R02 A21 A56 MpH
e1*2007/46*1885*.. 143-270 285/40R21 R03 193 V21 S01
143-270 285/45R21 K1c R02
143-270 295/40R21 K1c K5a R02
143-270 295/40R21 R03 193
143-270 315/40R21 K2a K2b R03 193
143-270 325/40R21 K2a K2b K4i K6w K8e R03 192
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
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10Jx21 EH2+ Typ FMI05_1021 und 11Jx21 EH2+ Typ FMI05_1121
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Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
187 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul.
Achslast von 1870 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw.
Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
192 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul.
Achslast von 1920 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw.
Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
193 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul.
Achslast von 1930 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw.
Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
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Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
10Jx21 EH2+ Typ FMI05_1021 und 11Jx21 EH2+ Typ FMI05_1121
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A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen 6,5 Umdrehungen für M12x1,5;
7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF, 9 Umdrehungen für
M14x1,25 bzw. 9,5 Umdrehungen für M15x1,25. Sofern die Mindesteinschraubtiefe serienmäßig
unterschritten wird ist mindestens die Einschraubtiefe der Serienschraube einzuhalten.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind
Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD,
Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um
5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um
5 mm aufzuweiten.
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 25-0203-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
10Jx21 EH2+ Typ FMI05_1021 und 11Jx21 EH2+ Typ FMI05_1121
Fertiger/Zulieferer Fondmetal S.p.A.
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M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).
MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-in
Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
R77 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienbereifung
275/50R20 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
V21 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 235/40R21 265/35R21
Nr. 2 235/45R21 255/40R21, 265/40R21
Nr. 3 245/30R21 295/25R21
Nr. 4 245/35R21 275/30R21, 285/30R21
Nr. 5 245/40R21 275/35R21, 285/35R21
Nr. 6 245/45R21 275/40R21
Nr. 7 255/30R21 295/25R21, 305/25R21
Nr. 8 255/35R21 285/30R21, 295/30R21
Nr. 9 255/40R21 285/35R21
Nr. 10 255/45R21 275/40R21, 285/40R21, 295/40R21
Nr. 11 255/50R21 285/45R21
Nr. 12 265/35R21 295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
Nr. 13 265/40R21 295/35R21, 305/35R21
Nr. 14 265/45R21 295/40R21
Nr. 15 275/35R21 315/30R21, 325/30R21
Nr. 16 275/40R21 305/35R21, 315/35R21
Nr. 17 275/45R21 315/40R21
Nr. 18 275/50R21 315/45R21
Nr. 19 285/35R21 325/30R21
Nr. 20 285/40R21 315/35R21
Nr. 21 285/45R21 315/40R21, 325/40R21
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.
Vn3 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
Reifengröße an Achse 2 mindestens 3 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 25-0203-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
10Jx21 EH2+ Typ FMI05_1021 und 11Jx21 EH2+ Typ FMI05_1121
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Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in (siehe Tabelle Testdaten) und die
Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in (siehe Tabelle Testdaten) durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 30.Mai.2025 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO.
Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November.2021.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 30.Mai.2025
Schmidt 00448350.DOCX
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim