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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52859 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001021-A0-072
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI05_9021


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               FMI05_9021
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                          Fondmetal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          21 5120I
Radgröße:                                              9Jx21EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                       21 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   120 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2410 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                :   Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
6C, 701, 7L, GT, K-N1, X3, X-    Serien- Radschraube, Kegel 60°,                    140 Nm
N1                               Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm




RA-001021-A0-072-01~BM-5-120-72_5-ET21.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52859 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001021-A0-072
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI05_9021


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GT                             e1*2007/46*0215*..
K-N1                           e1*2007/46*0508*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 330     BMW 5er GT              255/35R21                                   A02) bis A10)
                                        A01)G01)K01)K04)K76)N265)                   E19a)

                                            275/30R21
                                            A01)K01)K04)K76)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            245/35R21            275/30R21          A01) bis A10)
                                            K01)                 K04)K76)           E19a)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
6C                                e1*2007/46*0562*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 235     BMW 6er                        245/30R21                            A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio, Grand          A01)K01)K04)K83)T91)                 E19a)
                Coupe; Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen 225/..) 255/30R21
                                               A01)K01)K02)K28)K83)T93)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
6C                                e1*2007/46*0562*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 bis 330     BMW 6er                        245/30R21                            A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio, Grand          A01)K01)K04)K83)T91)                 E19a)
                Coupe. Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen 245/..) 255/30R21
                                               A01)G01)K01)K02)K28)K83)T93)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
701                            e1*2001/116*0490*..
7L                             e1*2007/46*0276*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 400     BMW 7er, BMW 7er xDrive 245/35R21                                   A02) bis A10)
                (Baureihe F01)          A01)K03)K04)T96)                            E50)E70)

                                            265/30R21
                                            A01)K01)K04)T96)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52859 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001021-A0-072
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI05_9021


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X-N1                              e1*2007/46*0454*..
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3, X4                 245/35R21                               A02) bis A10)
                (kleinste Serienradgröße   A01)K01)K02)K80)K81)
                17Zoll)
                                           255/30R21
                                           A01)K01)K02)K80)T93)

                                           265/30R21
                                           A01)K01)K02)K80)

                                           275/30R21
                                           A01)K01)K02)K80)K81)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           245/35R21            275/30R21          A01) bis A10)
                                           K01)K81)             K02)K80)           V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 265     BMW X3, X4                 245/35R21                               A02) bis A10)
                (kleinste Serienradgröße   A01)K01)K02)K80)K81)
                18Zoll)
                                           255/30R21
                                           A01)K01)K02)K80)T93)

                                           265/30R21
                                           A01)K01)K02)K80)

                                           275/30R21
                                           A01)K01)K02)K80)K81)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           245/35R21            275/30R21          A01) bis A10)
                                           K01)K81)             K02)K80)           V00)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52859 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001021-A0-072
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     4/7                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI05_9021


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.




RA-001021-A0-072-01~BM-5-120-72_5-ET21.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52859 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001021-A0-072
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI05_9021


E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01:
     - Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02
     - Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K76) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich
     von der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus anzulegen
     und klebend zu befestigen.




RA-001021-A0-072-01~BM-5-120-72_5-ET21.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52859 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001021-A0-072
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     6/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI05_9021


K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich
         von Tür- Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
     - die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten
         Radhauskante zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante
         zu klemmen.

K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich
         von 30° vor bis 30° hinter Radmitte umzulegen,
     - die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten
         Radhauskante zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel bzw. Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die
         umgelegte Blech- Radhauskante zu klemmen oder eng ans Radhaus anzukleben.

K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Befestigungslasche im Bereich der Stoßfängeroberkante ist um 10mm zu kürzen,
     - die Befestigungsschraube ist um 5mm nach hinten zu versetzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist eng ans Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




RA-001021-A0-072-01~BM-5-120-72_5-ET21.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52859 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001021-A0-072
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI05_9021


Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ FMI05_9021 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A..

Geschäftsstelle Essen, 02.03.2020




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