Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 52859
               Nr. :                      RA-001021-B0-072
               Anlage-Nr. :               13b
               Seite :                    1 / 13                                                     Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                 FMI05_9021


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten


               Radtyp:                                               FMI05_9021
               Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                          Fondmetal
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                          33 5112N
               Radgröße:                                              9Jx21EH2+
               Rad-Einpresstiefe:                                       33 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
               Lochzahl:                                                   5
§22 52859*01




               Mittenlochdurchmesser:                                 66,50 mm
               Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                          ohne Ring
               geprüfte Radlast:                                        950 kg
               bei Reifenabrollumfang:                                 2410 mm

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
               nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller              : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

               Radbefestigung
               Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                   moment
               F2B                           Radschraube, Kugel Ø 25,6 mm,                V036     130 Nm
                                             Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
               212 , R1EC                    Radschraube, Kugel Ø 25,6 mm,                   V036   150 Nm
                                             Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
               204X                          Radschraube, Kugel Ø 25,6 mm,                   V036   130 Nm
                                             Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
               221, 221 AMG, 164, 164G, 166, Radschraube, Kugel Ø 25,6 mm,                   V036   150 Nm
               166 AMG                       Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm




               RA-001021-B0-072-13b~DB-5-112-66_5-ET33.docx
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 52859
               Nr. :                      RA-001021-B0-072
               Anlage-Nr. :               13b
               Seite :                    2 / 13                                                            Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                 FMI05_9021


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                              e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 220     Mercedes E-Klasse          245/30R21                         A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio;            T91)                              A11)
                               Ausführungen mit kleinsten
                               Serienreifen ab 225/..)



               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                              e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 270     Mercedes E-Klasse          245/30R21                         A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio;            N255)T91)                         A11)
                               Ausführungen mit kleinsten
                               Serienreifen ab 245/..)
§22 52859*01




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                             e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 270     Mercedes E-Klasse        245/30R21                           A02) bis A10)
                               (W213, Limousine)        A01)K01)K04)N255)T91)               A11)E111a)



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               164G                            e1*2001/116*0340*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 285     Mercedes GL- Klasse      265/45R21                           A02) bis A10)
                                                        A01)K01)K04)N275)                   ER1)

                                                          265/45R21 M+S
                                                          A01)K01)K04)



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                             e1*2007/46*0598*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               190 bis 335     Mercedes GL- Klasse, GLS 265/45R21                           A02) bis A10)
                               (Ausführungen ohne       A01)K01)K04)N275)                   EF0)ER1)
                               serienmäßige
                               Radhausverbreiterung)    275/45R21
                                                        A01)K01)K02)K112)K113)




               RA-001021-B0-072-13b~DB-5-112-66_5-ET33.docx
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 52859
               Nr. :                      RA-001021-B0-072
               Anlage-Nr. :               13b
               Seite :                    3 / 13                                                            Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                 FMI05_9021


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                               e1*2007/46*0598*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               190 bis 335     Mercedes GL- Klasse, GLS 265/45R21                           A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit          N275)                             EF0)ER1)
                               serienmäßiger
                               Radhausverbreiterung und 275/45R21
                               Serienreifen 295/40R21)    A01)K112)K113)



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                            e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLA            245/35R21                            A02) bis A10)
                               (H247)                  A01)K01)K02)K120)                    A11)

                                                          255/35R21
§22 52859*01




                                                          A01)K01)K02)K120)



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                            e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225 bis 310     Mercedes GLA 35 AMG, 245/35R21                               A02) bis A10)
                               GLA 45 AMG, GLA 45 S A01)K01)K04)
                               AMG
                               (H247)                  255/35R21
                                                       A01)K01)K02)

                                                          265/30R21
                                                          A01)K01)K02)

                                                          265/35R21
                                                          A01)K01)K02)K120)

                                                          275/30R21
                                                          A01)K01)K02)

                                                          275/35R21
                                                          A01)K01)K02)K120)




               RA-001021-B0-072-13b~DB-5-112-66_5-ET33.docx
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 52859
               Nr. :                      RA-001021-B0-072
               Anlage-Nr. :               13b
               Seite :                    4 / 13                                                            Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                 FMI05_9021


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                            e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLB            245/35R21                            A02) bis A10)
                               (X247)                  A01)K01)K02)K120)

                                                          255/35R21
                                                          A01)K01)K02)K120)



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                            e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225             Mercedes GLB 35 AMG     245/35R21                            A02) bis A10)
                               (X247)                  A01)K01)K04)

                                                          255/35R21
§22 52859*01




                                                          A01)K01)K02)

                                                          265/30R21
                                                          A01)K01)K02)

                                                          265/35R21
                                                          A01)K01)K02)K120)

                                                          275/30R21
                                                          A01)K01)K02)

                                                          275/35R21
                                                          A01)K01)K02)K120)



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                            e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243     Mercedes GLC               245/40R21                         A02) bis A10)
                               (X253, ohne Verbreiterung)                                   A11)
                                                          255/40R21

                                                          265/35R21
                                                          A01)K03)




               RA-001021-B0-072-13b~DB-5-112-66_5-ET33.docx
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 52859
               Nr. :                      RA-001021-B0-072
               Anlage-Nr. :               13b
               Seite :                    5 / 13                                                           Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                 FMI05_9021


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                             e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 243     Mercedes GLC              245/40R21                         A02) bis A10)
                               (X253, mit Verbreiterung) N255)                             A11)

                                                         245/40R21 M+S

                                                         255/40R21

                                                         265/35R21



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               270 bis 287     Mercedes GLC 43 AMG, 245/40R21 M+S                          A02) bis A10)
§22 52859*01




                               GLC 43 AMG Coupe
                               (X253, C253)            255/35R21

                                                         255/40R21

                                                         265/35R21



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                            e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243     Mercedes GLC Coupe        245/40R21                         A02) bis A10)
                               (C253, ohne                                                 A11)
                               Radhausverbreiterungen an 255/40R21
                               Achse 2)
                                                         265/35R21




               RA-001021-B0-072-13b~DB-5-112-66_5-ET33.docx
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 52859
               Nr. :                      RA-001021-B0-072
               Anlage-Nr. :               13b
               Seite :                    6 / 13                                                               Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                 FMI05_9021


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                            e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243     Mercedes GLC Coupe        245/40R21                             A02) bis A10)
                               (C253, mit                N255)                                 A11)
                               Radhausverbreiterungen an
                               Achse 2)                  245/40R21 M+S

                                                         255/40R21

                                                         265/35R21



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne                hinten
               145             Mercedes EQC            245/40R21            275/35R21          A02) bis A10)
§22 52859*01




                                                                                               V00)



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                            e1*2007/46*0598*..
               166 AMG                        e1*2007/46*0826*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               410 bis 430     Mercedes GLE AMG 63, 255/40R21 M+S                              A02) bis A10)
                               AMG 63S                                                         E108)
                                                       265/35R21

                                                         265/40R21

                                                         275/35R21

                                                         275/40R21




               RA-001021-B0-072-13b~DB-5-112-66_5-ET33.docx
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 52859
               Nr. :                      RA-001021-B0-072
               Anlage-Nr. :               13b
               Seite :                    7 / 13                                                         Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                 FMI05_9021


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               164                            e1*2001/116*0315*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 285     Mercedes ML-Klasse      245/40R21                         A02) bis A10)
                                                       A01)K01)K04)N255)

                                                        255/40R21
                                                        A01)K01)K04)

                                                        265/40R21
                                                        A01)K01)K04)

                                                        275/35R21
                                                        A01)K01)K02)

                                                        275/40R21
                                                        A01)G5K)K01)K02)
§22 52859*01




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                            e1*2007/46*0598*..
               166 AMG                        e1*2007/46*0826*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               386 bis 410     Mercedes ML63 AMG       265/40R21                         A02) bis A10)
                                                       A01)K01)K02)

                                                        275/40R21
                                                        A01)K01)K02)K108)K15)




               RA-001021-B0-072-13b~DB-5-112-66_5-ET33.docx
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 52859
               Nr. :                      RA-001021-B0-072
               Anlage-Nr. :               13b
               Seite :                    8 / 13                                                          Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                 FMI05_9021


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                             e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 390     Mercedes S-Klasse        245/35R21                         A02) bis A10)
                               (W222, ab Modell 2014)   N255)T96)                         A11)E98b)

                                                         245/35R21 M+S
                                                         T96)

                                                         255/35R21
                                                         GAP)N265)T98)

                                                         255/35R21 M+S
                                                         GAP)T98)

                                                         265/30R21
                                                         A01)K03)N275)T96)

                                                         275/30R21
§22 52859*01




                                                         A01)K01)K04)T98)



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                             e1*2001/116*0335*..
               221 AMG                         e1*2001/116*0396*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               430 bis 463     Mercedes S63 AMG, S65 255/35R21 M+S                        A02) bis A10)
                               AMG                                                        E98b)
                               (Limousine, W222)        265/30R21 M+S
                                                        A01)K03)T96)

                                                         275/30R21 M+S
                                                         A01)K01)



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                            e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               270 bis 345     Mercedes S-Klasse Coupe, 245/35R21                         A02) bis A10)
                               Cabrio
                               (C217, A217)             255/30R21
                                                        A94a)T93)

                                                         255/35R21

                                                         265/30R21
                                                         A01)K03)



               RA-001021-B0-072-13b~DB-5-112-66_5-ET33.docx
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 52859
               Nr. :                      RA-001021-B0-072
               Anlage-Nr. :               13b
               Seite :                    9 / 13                                                         Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                 FMI05_9021


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                            e1*2001/116*0335*..
               221 AMG                        e1*2001/116*0396*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               430 bis 463     Mercedes S63 AMG        255/35R21 M+S                     A02) bis A10)
                               Coupe, S65 AMG Coupe, A01)K03)
                               S63 AMG Cabrio
                               (C217, A217)            265/30R21 M+S
                                                       A01)K01)



               Auflagen und Hinweise
               A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
                    verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
                    verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
                    einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                    Muster bescheinigen zu lassen.
§22 52859*01




               A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
                    den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
                    ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
                    Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
                    der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
                    Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
                    Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
                    keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
                    mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
                    mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
                    müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
                    und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
                    Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
                    angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
                    verwenden.

               A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.



               RA-001021-B0-072-13b~DB-5-112-66_5-ET33.docx
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 52859
               Nr. :                      RA-001021-B0-072
               Anlage-Nr. :               13b
               Seite :                    10 / 13                                                     Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                 FMI05_9021


               A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                    länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
                    ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
                    großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
                    verwendet werden.

               A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
                    sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
                    Gutachten erlaubt wird.

               A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
                    nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                    Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
                    dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
                    P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
§22 52859*01




                    nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

               E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                    Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

               E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

               E111a)       Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
                   nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
                    zu einer Achslast von 1900 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                    gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                    des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
                    StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
                    Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
                    werden.

               G5K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet
                    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.



               RA-001021-B0-072-13b~DB-5-112-66_5-ET33.docx
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 52859
               Nr. :                      RA-001021-B0-072
               Anlage-Nr. :               13b
               Seite :                    11 / 13                                                     Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                 FMI05_9021


               GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet
                    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                    hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                    hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 52859*01




               K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
                    der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                    bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
                    Maßnahmen erforderlich:
                    - die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
                      Kunstoffinnenkotlügel ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen,
                    - die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen

               K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
                    Maßnahmen erforderlich:
                    - im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS
                      Radhaus befindliche Blechsteg umzulegen,
                    - das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
                    - die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den
                      Schweller zu versetzen.



               RA-001021-B0-072-13b~DB-5-112-66_5-ET33.docx
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 52859
               Nr. :                      RA-001021-B0-072
               Anlage-Nr. :               13b
               Seite :                    12 / 13                                                     Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                 FMI05_9021


               K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei
                    Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen.

               K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die
                    Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
                    Radmitte um 10 mm zu kürzen.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
                    Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
                    nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
                    Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
                    nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 52859*01




               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
                    Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
                    nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen sind.

               T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
                    Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
                    dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
                    Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
                    dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 .
                    Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf
                    dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
                    Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
                    dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
                    Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
                    Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
                    Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
                    die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




               RA-001021-B0-072-13b~DB-5-112-66_5-ET33.docx
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 52859
               Nr. :                      RA-001021-B0-072
               Anlage-Nr. :               13b
               Seite :                    13 / 13                                                     Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :             Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                 FMI05_9021


               Die Anlage Nr. 13b mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
               für die Sonderräder Typ FMI05_9021 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A..

               Geschäftsstelle Essen, 14.04.2021
§22 52859*01




               RA-001021-B0-072-13b~DB-5-112-66_5-ET33.docx