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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55097 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001361-A0-072
Anlage-Nr. :                 3b
Seite :                      1 / 11
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    85001665
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Fondmetal
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              45 5 114
Radausführungskennz.:                                       PCD114
Radgröße:                                                  6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     66,15 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        1250 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   RENAULT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                               120 Nm
                Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                                120 Nm
                Schaftlänge 24 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,                    130 Nm
                Schaftlänge 31 mm
BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                              110 Nm
                Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
BF5       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                140 Nm
                Schaftlänge 27 mm
BF6       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                                110 Nm
                Schaftlänge 23 mm
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Nr. :                        RA-001361-A0-072
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001665


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                           e2*2001/116*0373*..
Z                           e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103    Renault Fluence       205/60R16                            A02) bis A10)
                                    A93a)                                BF1) EF0)

                                       215/55R16
                                       A93a)

                                       215/60R16
                                       G6P)

                                       225/55R16
                                       A01) K84)

                                       235/50R16
                                       A01) K04) K84)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RFK                            e2*2018/858*00001*..
RFK                            e2*2018/858*00002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 96     Renault Kangoo           205/55R16                         A02) bis A10)
              (inkl. Elektro-Fz.)      A93) GLY) T94)                    BF2)

                                       215/55R16
                                       A93a) GLT) T97)

                                       215/60R16
                                       GLU)

                                       225/50R16
                                       GLY) T96)

                                       225/55R16
                                       GLT)
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001665


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
T                             e2*2001/116*0363*..
T                             e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 103    Renault Laguna          195/60R16                         A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi,      A93)                              BF3) E62) EF0)
              Ausführungen mit
              kleinsten Serienreifen 205/60R16
              195/.. oder 205/..)     A93)

                                      215/55R16
                                      A93)

                                      215/60R16

                                      225/50R16

                                      225/55R16

                                      235/50R16


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
T                             e2*2001/116*0363*..
T                             e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 103    Renault Laguna          195/60R16                         A02) bis A10)
              (Allradlenkung)         A93)                              BF3) EF0)

                                      195/65R16
                                      A93)

                                      205/55R16
                                      A93)

                                      205/60R16
                                      A93)

                                      215/55R16
                                      A93)

                                      215/60R16

                                      225/50R16

                                      225/55R16

                                      235/50R16

                                      235/55R16
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55097 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001361-A0-072
Anlage-Nr. :                 3b
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001665


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                             e2*2001/116*0373*..
Z                             e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103    Renault Megane          195/55R16                         A02) bis A10)
              (Limousine 5-türig,     N205)                             A93) BF4) EF0)
              Coupe, Kombi,
              Cabriolet,              205/55R16
              Ausführungen mit
              kleinsten Serienreifen 215/50R16
              195/65R15 oder
              205/55R16 oder          215/55R16
              205/50R17)              G0X)

                                      225/50R16


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                            e2*2001/116*0373*..
Z                            e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103    Renault Megane         205/55R16                          A02) bis A10)
              (Limousine 5-türig,    A93)                               BF4) EF0)
              Coupe, Kombi,
              Cabriolet,             205/60R16
              Ausführungen mit       A93)
              Serienreifen
              205/65R15 oder         215/55R16
              205/60R16 oder         A93)
              205/55R17)
                                     225/50R16
                                     A93)

                                      225/55R16
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55097 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001361-A0-072
Anlage-Nr. :                 3b
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001665


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
RFB                         e2*2007/46*0546*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130    Renault Megane,       195/55R16                           A02) bis A10)
              Megane Grandtour      A93) N205)                          BF2) EF0)

                                      195/60R16
                                      N205)

                                      205/55R16

                                      215/50R16
                                      A93a)

                                      215/55R16

                                      225/50R16

                                      235/50R16


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                            e2*2001/116*0379*..
JZ                            e2*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 81     Renault Scenic, Grand 205/55R16                           A02) bis A10)
              Scenic                  A93)                              BF4)
              (Ausführungen mit
              kleinsten Serienreifen 205/60R16
              195/65R15 oder          A93) G6N)
              205/55R16)
                                      215/55R16
                                      A93) G3C)

                                      225/50R16
                                      A93)

                                      225/55R16
                                      A93a) G6N)

                                      235/50R16
                                      G3C)
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Nr. :                        RA-001361-A0-072
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001665


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                            e2*2001/116*0379*..
JZ                            e2*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 103    Renault Scenic, Grand 205/60R16                           A02) bis A10)
              Scenic                  A93)                              BF4) EF0)
              (Ausführungen mit
              kleinsten Serienreifen 215/55R16
              205/65R15 oder          A93)
              205/60R16 oder
              205/55R17)              215/60R16
                                      A93) GA4)

                                      225/55R16
                                      A93a)

                                      235/50R16

                                      235/55R16
                                      A01) GA4) K64)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                           e2*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 97     Renault Scenic XMOD 205/60R16                             A02) bis A10)
                                     A93a)                              BF4)

                                      215/55R16

                                      215/60R16

                                      225/55R16

                                      235/50R16


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
RFD                         e11*2007/46*2969*..
RFD                         e2*2007/46*0653*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147    Renault Talisman,     215/60R16                           A02) bis A10)
              Talisman Grandtour    A93)                                BF2) EF0)

                                      215/65R16

                                      225/55R16
                                      A93)

                                      225/60R16

                                      235/55R16
                                      A93)
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Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JL                            e2*98/14*0213*..
L                             e2*2007/46*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125    Renault Traffic          205/65R16C                        A02) bis A10)
              (ab Modelljahr 2014)     N215)                             BF5) E67) EF0)

                                       205/65R16C M+S

                                       215/60R16C

                                       215/65R16
                                       G3L) T102)

                                       215/65R16C
                                       G3L)

                                       225/60R16
                                       G3L) T102)

                                       225/60R16C


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
AG                          e2*2007/46*0251*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
51            Renault Zoe           195/55R16                            A02) bis A10)
              (ab EG-               A93)                                 BF6)
              Genehmigungs-Nr.
              e2*2007/46*0251*15)   205/50R16
                                    A93a)

                                       205/55R16
                                       A01) G01)

                                       215/50R16
                                       A01) K03)

                                       225/50R16
                                       A01) G01) K03)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.
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Nr. :                        RA-001361-A0-072
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Teiletyp :                   85001665


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm
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BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31 mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF5)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF6)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 23 mm
       Anzugsmoment: 110 Nm

E62)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E67)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster).

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0X)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G3C)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 205/55R17,
       205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G3L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17C,
       215/65R16C ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6N)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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G6P)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R17 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

GA4)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 225/45R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GLT)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 195/65R16C,
       205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GLU)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 205/55R17
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GLY)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 195/65R16C,
       205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K64)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind
          komplett zu kürzen,
       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste bis
          zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
          Radhausausschnittkante) abzutrennen,
       • die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus
          anzulegen und festzukleben.

K84)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm nach
       außen aufzuweiten.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55097 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001361-A0-072
Anlage-Nr. :                 3b
Seite :                      11 / 11
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001665


N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 3b mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
85001665 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 26.01.2024