Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55097 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001361-A0-072
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 1 / 11
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 85001665
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 85001665
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Fondmetal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 45 5 114
Radausführungskennz.: PCD114
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,15 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1250 kg
Reifenabrollumfang: 2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: RENAULT
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, 120 Nm
Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 120 Nm
Schaftlänge 24 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, 130 Nm
Schaftlänge 31 mm
BF4 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, 110 Nm
Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
BF5 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 140 Nm
Schaftlänge 27 mm
BF6 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 110 Nm
Schaftlänge 23 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55097 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001361-A0-072
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 2 / 11
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 85001665
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Renault Fluence 205/60R16 A02) bis A10)
A93a) BF1) EF0)
215/55R16
A93a)
215/60R16
G6P)
225/55R16
A01) K84)
235/50R16
A01) K04) K84)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFK e2*2018/858*00001*..
RFK e2*2018/858*00002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 96 Renault Kangoo 205/55R16 A02) bis A10)
(inkl. Elektro-Fz.) A93) GLY) T94) BF2)
215/55R16
A93a) GLT) T97)
215/60R16
GLU)
225/50R16
GLY) T96)
225/55R16
GLT)
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Nr. : RA-001361-A0-072
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 3 / 11
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 85001665
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T e2*2001/116*0363*..
T e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 103 Renault Laguna 195/60R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, A93) BF3) E62) EF0)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 205/60R16
195/.. oder 205/..) A93)
215/55R16
A93)
215/60R16
225/50R16
225/55R16
235/50R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T e2*2001/116*0363*..
T e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 103 Renault Laguna 195/60R16 A02) bis A10)
(Allradlenkung) A93) BF3) EF0)
195/65R16
A93)
205/55R16
A93)
205/60R16
A93)
215/55R16
A93)
215/60R16
225/50R16
225/55R16
235/50R16
235/55R16
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Nr. : RA-001361-A0-072
Anlage-Nr. : 3b
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Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 85001665
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Renault Megane 195/55R16 A02) bis A10)
(Limousine 5-türig, N205) A93) BF4) EF0)
Coupe, Kombi,
Cabriolet, 205/55R16
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 215/50R16
195/65R15 oder
205/55R16 oder 215/55R16
205/50R17) G0X)
225/50R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Renault Megane 205/55R16 A02) bis A10)
(Limousine 5-türig, A93) BF4) EF0)
Coupe, Kombi,
Cabriolet, 205/60R16
Ausführungen mit A93)
Serienreifen
205/65R15 oder 215/55R16
205/60R16 oder A93)
205/55R17)
225/50R16
A93)
225/55R16
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Nr. : RA-001361-A0-072
Anlage-Nr. : 3b
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Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 85001665
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFB e2*2007/46*0546*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130 Renault Megane, 195/55R16 A02) bis A10)
Megane Grandtour A93) N205) BF2) EF0)
195/60R16
N205)
205/55R16
215/50R16
A93a)
215/55R16
225/50R16
235/50R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
JZ e2*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 81 Renault Scenic, Grand 205/55R16 A02) bis A10)
Scenic A93) BF4)
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 205/60R16
195/65R15 oder A93) G6N)
205/55R16)
215/55R16
A93) G3C)
225/50R16
A93)
225/55R16
A93a) G6N)
235/50R16
G3C)
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Nr. : RA-001361-A0-072
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 6 / 11
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 85001665
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
JZ e2*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 103 Renault Scenic, Grand 205/60R16 A02) bis A10)
Scenic A93) BF4) EF0)
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 215/55R16
205/65R15 oder A93)
205/60R16 oder
205/55R17) 215/60R16
A93) GA4)
225/55R16
A93a)
235/50R16
235/55R16
A01) GA4) K64)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 97 Renault Scenic XMOD 205/60R16 A02) bis A10)
A93a) BF4)
215/55R16
215/60R16
225/55R16
235/50R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFD e11*2007/46*2969*..
RFD e2*2007/46*0653*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147 Renault Talisman, 215/60R16 A02) bis A10)
Talisman Grandtour A93) BF2) EF0)
215/65R16
225/55R16
A93)
225/60R16
235/55R16
A93)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55097 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001361-A0-072
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 7 / 11
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 85001665
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JL e2*98/14*0213*..
L e2*2007/46*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 Renault Traffic 205/65R16C A02) bis A10)
(ab Modelljahr 2014) N215) BF5) E67) EF0)
205/65R16C M+S
215/60R16C
215/65R16
G3L) T102)
215/65R16C
G3L)
225/60R16
G3L) T102)
225/60R16C
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AG e2*2007/46*0251*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 Renault Zoe 195/55R16 A02) bis A10)
(ab EG- A93) BF6)
Genehmigungs-Nr.
e2*2007/46*0251*15) 205/50R16
A93a)
205/55R16
A01) G01)
215/50R16
A01) K03)
225/50R16
A01) G01) K03)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
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Nr. : RA-001361-A0-072
Anlage-Nr. : 3b
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Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 85001665
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55097 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001361-A0-072
Anlage-Nr. : 3b
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Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 85001665
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31 mm
Anzugsmoment: 130 Nm
BF4) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
Anzugsmoment: 110 Nm
BF5) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF6) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 23 mm
Anzugsmoment: 110 Nm
E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E67) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster).
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G3C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 205/55R17,
205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G3L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17C,
215/65R16C ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55097 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001361-A0-072
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 10 / 11
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 85001665
G6P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R17 ausgerüstet oder diese
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GA4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 225/45R18
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GLT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 195/65R16C,
205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GLU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 205/55R17
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GLY) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 195/65R16C,
205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind
komplett zu kürzen,
• vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste bis
zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen,
• die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus
anzulegen und festzukleben.
K84) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm nach
außen aufzuweiten.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55097 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001361-A0-072
Anlage-Nr. : 3b
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Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 85001665
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 3b mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
85001665 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.
Geschäftsstelle Essen, 26.01.2024