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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55097 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001361-A0-072
Anlage-Nr. :                 6c
Seite :                      1/5
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    85001665
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Fondmetal
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             51 5 118A
Radausführungskennz.:                                      PCD118A
Radgröße:                                                  6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           51 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       118 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     71,10 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        1250 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   PEUGEOT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                               moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm             160 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55097 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001361-A0-072
Anlage-Nr. :                 6c
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001665


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
250L                           L772
Y                              e2*2007/46*0219*..
Y                              e3*2001/116*0233*..
Y                              e3*2007/46*0045*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 130    Peugeot Boxer            205/65R16C                        A01) bis A10)
              (Serie 15-Zoll, und nur K04) N215) T107)                   BF1) E10) E80) E81) K01)
              geschlossener Kasten                                       S03)
              mit oder ohne Scheiben, 205/75R16C
              e3*2001/116*0233*        G98) K04) N215)
              bis NT 10;
              e3*2007/45*0046* bis 215/65R16C
              NT 08)                   K04)

                                       215/70R16
                                       G98) K04) T104)

                                       225/60R16C
                                       K02)

                                       225/65R16C
                                       K02)

                                       235/60R16
                                       K02) T104)

                                       235/65R16C
                                       G98) K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Y                              e2*2007/46*0219*..
Y                              e3*2001/116*0233*..
Y                              e3*2007/46*0045*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 130    Peugeot Boxer            215/65R16C                        A01) bis A10)
              (Serie 15-Zoll, und nur                                    BF1) E80) E81a) K01) K02)
              geschlossener Kasten 215/70R16C                            S03)
              mit oder ohne Scheiben, G01)
              ab Modelljahr 2014,
              e3*2001/116*0233* ab 225/60R16C
              NT 11;
              e3*2007/46*0045* ab      225/65R16C
              NT 9)
                                       235/60R16
                                       T104)
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001665


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Y                              e3*2007/46*0045*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 121    Peugeot Boxer            215/75R16C                           A01) bis A10)
              (Serie 16-Zoll, und nur K03) K04) N225)                       BF1) E80) E81b) S03)
              geschlossener Kasten
              mit oder ohne Scheiben, 215/75R16CP
              ab Modelljahr 2017)      K03) K04) N225)

                                       215R16C
                                       K03) K04) N225)

                                       225/75R16
                                       K01) K04)

                                       225/75R16C
                                       K01) K04)

                                       225/75R16CP
                                       K01) K04)

                                       235/70R16
                                       K01) K04)

                                       245/70R16C
                                       K01) K02)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
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A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

E10)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind
       oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
       COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E80)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster).

E81)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
       • Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0233* bis NT 10
       • Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0045* bis NT 08
       • Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0219* bis NT 02

E81a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
      • Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0233* ab NT 11
      • Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0045* ab NT 09
      • Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0219* ab NT 03

E81b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017:
      • Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0045* ab NT 13

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G98)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/75R15C ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
       bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01)
       zu beachten.
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K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S03)   Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu
       entfernen.

T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T107) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1950 kg bei LI 107 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 975 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 6c mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 85001665 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 26.01.2024