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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55097 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001361-A0-072
Anlage-Nr. :                 8
Seite :                      1/4
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    85001665
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Fondmetal
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             58 5 130L
Radausführungskennz.:                                       PCD130L
Radgröße:                                                  6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           58 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       130 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     78,10 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        1250 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   CITROEN

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5,                                 180 Nm
                Schaftlänge 30 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5,                                180 Nm
                Schaftlänge 31 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55097 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001361-A0-072
Anlage-Nr. :                 8
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001665


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
Y                            e3*2001/116*0234*..
Y                            e3*2007/46*0046*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 130    Citroen Jumper         215/75R16C                             A02) bis A10)
              (FZ ab Modelljahr      N225)                                  BF1) E11) E80) E81a) S03)
              2014; geschlossener
              Kasten mit oder ohne   225/75R16C
              Seitenscheiben, Serie A01) K03)
              nur 16-Zoll)
                                     225/75R16CP
                                     A01) K03)

                                       235/65R16C
                                       A01) K03)

                                       235/65R16CP
                                       A01) K03)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
250L                          L773
Y                             e3*2001/116*0234*..
Y                             e3*2007/46*0046*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 130    Citroen Jumper           215/75R16C                           A02) bis A10)
              (FZ bis Modelljahr 2013; N225)                                BF2) E11) E80) E81) S03)
              geschlossener Kasten
              mit oder ohne            225/75R16C
              Seitenscheiben, Serie
              nur 16-Zoll)             235/65R16C
                                       A01) K03)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55097 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001361-A0-072
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001665


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Anzugsmoment: 180 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5, Schaftlänge 31 mm
       Anzugsmoment: 180 Nm

E11)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind
       oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
       COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E80)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster).

E81)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
       • Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0234* bis NT 10
       • Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0046* bis NT 08

E81a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
      • Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0234* ab NT 11
      • Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0046* ab NT 09
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55097 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001361-A0-072
Anlage-Nr. :                 8
Seite :                      4/4
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001665


K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S03)   Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu
       entfernen.

Die Anlage 8 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
85001665 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 26.01.2024