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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55097 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001361-A0-072
Anlage-Nr. :                 8a
Seite :                      1/5
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    85001665
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Fondmetal
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             58 5 130L
Radausführungskennz.:                                       PCD130L
Radgröße:                                                  6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           58 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       130 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     78,10 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        1250 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   FIAT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5,                                 180 Nm
                Schaftlänge 31 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5,                                180 Nm
                Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55097 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001361-A0-072
Anlage-Nr. :                 8a
Seite :                      2/5
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001665


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
250                           e3*2001/116*0232*..
250                           e3*2007/46*0044*..
250L                          L779
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 130    Fiat Ducato Maxi        215/75R16C                         A02) bis A10)
              (bis Modelljahr 2013;                                      BF1) E79) E80) S03)
              geschlossener Kasten 225/75R16C
              mit oder ohne
              Seitenscheiben)         235/65R16C
                                      A01) K03)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
250                           e3*2001/116*0232*..
250                           e3*2007/46*0044*..
250                           e3*2007/46*0049*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 132    Fiat Ducato Maxi        215/75R16C                         A02) bis A10)
              (ab Modelljahr 2014;    N225)                              BF2) E26) E26a) E79a)
              geschlossener Kasten                                       E80) S03)
              mit oder ohne           225/75R16C
              Seitenscheiben )        A01) K03)

                                       225/75R16CP
                                       A01) K03)

                                       235/65R16C
                                       A01) K03)

                                       235/65R16CP
                                       A01) K03) T115)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
250                           e3*2007/46*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 132    Fiat Ducato; light       215/75R16C                        A01) bis A10)
              Fahrgestell mit          A93) N225)                        BF2) E48) E80) K04) S03)
              Automatikgetriebe, Serie
              16-Zoll                  215/75R16CP
              (geschlossener           A93) N225)
              Kasten mit oder ohne
              Seitenscheiben)          225/75R16C
                                       A93a) K01)

                                       225/75R16CP
                                       A93a) K01)
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
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Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
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Nr. :                        RA-001361-A0-072
Anlage-Nr. :                 8a
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001665


BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5, Schaftlänge 31 mm
       Anzugsmoment: 180 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Anzugsmoment: 180 Nm

E26)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb.

E26a) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Gasantrieb

E48)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit light Fahrgestell und Automatikgetriebe, 16-Zoll
       Serienbereifung.

E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
       • Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0232* bis NT 15
       • Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0044* bis NT 10

E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
      • Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0232* ab NT 16
      • Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0044* ab NT 11
      • Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0049* ab NT 08

E80)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster).

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S03)   Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu
       entfernen.
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Nr. :                        RA-001361-A0-072
Anlage-Nr. :                 8a
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001665


T115) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2430 kg bei LI 115 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1215 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 8a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 85001665 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 26.01.2024