Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55098 nach §22 StVZO Nr. : RA-001362-A0-072 Anlage-Nr. : 4 Seite : 1 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : 85001770 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 85001770 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Fondmetal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 49 5 112K Radausführungskennz.: PCD112K Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 49 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 1250 kg Reifenabrollumfang: 2350 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: BMW Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm 140 Nm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55098 nach §22 StVZO Nr. : RA-001362-A0-072 Anlage-Nr. : 4 Seite : 2 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : 85001770 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F1H e1*2007/46*2018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 140 BMW 1er, 1er xDrive 205/50R17 A02) bis A10) (ohne Flap) A01) A93a) K04) N215) BF1) EB1) EF0) 205/50R17 M+S A01) A93a) K04) 215/45R17 A93) N225) 215/50R17 A01) K04) N225) 225/45R17 A01) A93a) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F1H e1*2007/46*2018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 140 BMW 1er, 1er xDrive 205/50R17 A02) bis A10) (mit Flap) A01) A93a) K04) N215) BF1) EB1) EF0) 205/50R17 M+S A01) A93a) K04) 215/45R17 A93) N225) 215/50R17 A01) K04) N225) 225/45R17 A01) A93a) K04) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55098 nach §22 StVZO Nr. : RA-001362-A0-072 Anlage-Nr. : 4 Seite : 3 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : 85001770 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2AT e1*2007/46*1675*.. F2GT e1*2007/46*1677*.. UKL-L e1*2007/46*0371*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 170 BMW 2er Active 205/50R17 A01) bis A10) Tourer, Active Tourer A93) A11) BF1) EF0) K04) xDrive, Gran Tourer, Gran Tourer xDrive 205/55R17 215/50R17 A93a) 215/55R17 G01) K13) 225/45R17 A93) G01) 225/50R17 K03) 235/50R17 G01) K01) K13) K25) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) A93) K04) A11) BF1) EF0) V00) 205/55R17 225/50R17 A01) bis A10) K04) A11) BF1) EF0) V00) 215/55R17 235/50R17 A01) bis A10) K13) K04) A11) BF1) EF0) G01) V00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55098 nach §22 StVZO Nr. : RA-001362-A0-072 Anlage-Nr. : 4 Seite : 4 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : 85001770 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2GC e1*2007/46*2064*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 140 BMW 2er Gran 205/45R17 A02) bis A10) Coupe, 2er xDrive A93) N215) T88) BF1) EB1) EF0) Gran Coupe 205/45R17 M+S A93) T88) 205/50R17 N215) 205/50R17 M+S 215/45R17 A93a) N225) 215/50R17 A01) K04) N225) 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): U2AT e1*2018/858*00117*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 115 BMW 2er Active Tourer 215/55R17 A02) bis A10) A11a) BF1) E73) 215/60R17 225/55R17 235/55R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F1X e1*2007/46*1676*.. UKL-L e1*2007/46*0371*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 170 BMW X1 sDrive, X1 205/55R17 M+S A02) bis A10) xDrive A93a) BF1) E72) EB1) EF0) 205/60R17 M+S A93) 215/55R17 M+S 215/60R17 M+S 225/50R17 M+S 225/55R17 M+S Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55098 nach §22 StVZO Nr. : RA-001362-A0-072 Anlage-Nr. : 4 Seite : 5 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : 85001770 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F1X e1*2007/46*1676*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 BMW X1 Hybrid 215/55R17 M+S A02) bis A10) BF1) EF0) 225/55R17 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): U1X e1*2018/858*00153*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 150 BMW X1 215/60R17 A02) bis A10) A93) A11) BF1) EB1) EF0) 215/65R17 A93) 225/60R17 A93) 235/55R17 A93a) 245/55R17 255/50R17 A01) K01) K04) 255/55R17 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): U1X e1*2018/858*00153*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 68 bis 104 BMW iX1 215/60R17 M+S A02) bis A10) A93) BF1) EB1) EF0) 215/65R17 M+S A93) 225/60R17 M+S A93) 235/55R17 M+S A93a) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55098 nach §22 StVZO Nr. : RA-001362-A0-072 Anlage-Nr. : 4 Seite : 6 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : 85001770 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2X e1*2007/46*1824*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 170 BMW X2 205/60R17 M+S A02) bis A10) A11) BF1) EB1) EF0) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FMCA e1*2007/46*1679*.. FML2 e1*2007/46*1678*.. UKL-L e1*2007/46*0371*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 155 BMW Mini 205/45R17 A01) bis A10) (Limousine 2-türig, BF1) K04) Cabrio, außer Elektro) 215/40R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FML4 e1*2007/46*1680*.. UKL-L e1*2007/46*0371*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 155 BMW Mini 205/45R17 A01) bis A10) (Limousine 4-türig) BF1) K04) 215/40R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FMK e1*2007/46*1683*.. UKL-L e1*2007/46*0371*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 155 BMW Mini Clubman 205/50R17 A02) bis A10) (Frontantrieb u. Allrad) A01) K04) N215) BF1) EF0) 205/50R17 M+S A01) K04) 215/45R17 A93a) N225) 215/50R17 A01) K04) N225) 225/45R17 A01) K04) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55098 nach §22 StVZO Nr. : RA-001362-A0-072 Anlage-Nr. : 4 Seite : 7 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : 85001770 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FMX e1*2007/46*1682*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 155 BMW Mini Countryman 205/55R17 A02) bis A10) A93a) N215) A11) BF1) EF0) 205/55R17 M+S A93a) 205/60R17 N215) 205/60R17 M+S 215/55R17 N225) 215/55R17 M+S 215/60R17 GES) N225) 215/60R17 M+S GES) 225/50R17 225/55R17 235/50R17 235/55R17 GES) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FML2E e1*2007/46*2063*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 BMW Mini Cooper SE 205/45R17 A01) bis A10) BF1) K04) 215/40R17 215/45R17 GK0) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55098 nach §22 StVZO Nr. : RA-001362-A0-072 Anlage-Nr. : 4 Seite : 8 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : 85001770 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55098 nach §22 StVZO Nr. : RA-001362-A0-072 Anlage-Nr. : 4 Seite : 9 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : 85001770 BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm Anzugsmoment: 140 Nm E72) Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen E73) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M mit belüfteter Scheibe Ø360x30 mm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GES) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R18, 225/45R19, 225/50R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GK0) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/55R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55098 nach §22 StVZO Nr. : RA-001362-A0-072 Anlage-Nr. : 4 Seite : 10 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : 85001770 K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 4 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 85001770 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A. Geschäftsstelle Essen, 30.01.2024