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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55098 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001362-A0-072
Anlage-Nr. :                 4a
Seite :                      1 / 19
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001770


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                        85001770
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                  Fondmetal
Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 49 5 112K
Radausführungskennz.:                                          PCD112K
Radgröße:                                                       7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                               49 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           112 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                         66,50 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                  ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                            1250 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse   Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                   moment
BF1       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm             130 Nm
BF2       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm             150 Nm
BF3       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm             175 Nm

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
169                         e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142    Mercedes A-Klasse     205/45R17                                   A02) bis A10)
                                                                                BF1)
                                      215/45R17
                                      A01) K15) K23)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55098 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001362-A0-072
Anlage-Nr. :                 4a
Seite :                      2 / 19
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001770


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
176                         e1*2007/46*0928*..
245G                        e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155    Mercedes A-Klasse     205/50R17                                 A02) bis A10)
              (Beim Typ 245G nur    N215)                                     BF1) E93) E100)
              zulässig an
              Fahrzeugausführungen 205/50R17 M+S
              ab EG-Genehmigungs-
              Nr.                   215/45R17
              e1*2001/116*0470*04) A93) N225)

                                      225/45R17

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      205/50R17           225/45R17           A02) bis A10)
                                      N215)                                   BF1) E93) E100) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
176                           e1*2007/46*0928*..
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 160   Mercedes A-Klasse       205/50R17 M+S                           A02) bis A10)
              (Frontantrieb und                                               BF1) E95) E100)
              Allrad; Beim Typ 245G 215/45R17 M+S
              nur zulässig an         A93a)
              Fahrzeugausführungen
              ab EG-Genehmigungs- 215/50R17 M+S
              Nr.
              e1*2001/116*0470*04) 225/45R17 M+S


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                         e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165    Mercedes A-Klasse     205/50R17                                 A02) bis A10)
              (Kompaktlimousine 5-                                            A11) B114) BF1) EF0)
              türig)                205/55R17

                                      215/50R17

                                      215/55R17
                                      A01) K25)

                                      225/45R17

                                      225/50R17
                                      A01) K25)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55098 nach §22 StVZO
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001770


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                          e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165    Mercedes A-Klasse      205/50R17                                A02) bis A10)
              (Limousine 4-türig)                                             A11) B114) BF1) EF0)
                                     205/55R17

                                     215/50R17

                                     215/55R17
                                     A01) K25)

                                     225/45R17

                                     225/50R17
                                     A01) K25)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
245                         e1*2001/116*0314*..
245G                        e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142    Mercedes B-Klasse     205/45R17                                 A02) bis A10)
              (Beim Typ 245G nur                                              A93) BF1) E99)
              zulässig an           205/50R17
              Fahrzeugausführungen
              bis EG-               215/45R17
              Genehmigungs-Nr.
              e1*2001/116*0470*02) 225/45R17


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                        e1*2001/116*0470*..
246                         e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155    Mercedes B- Klasse    205/50R17                                 A02) bis A10)
              (Beim Typ 245G nur    N215)                                     BF1) E100)
              zulässig an
              Fahrzeugausführungen 205/50R17 M+S
              ab EG-Genehmigungs-
              Nr.                   215/45R17
              e1*2001/116*0470*04) A93) N225)

                                     225/45R17

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      205/50R17           225/45R17           A02) bis A10)
                                      N215)                                   BF1) E100) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55098 nach §22 StVZO
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Anlage-Nr. :                 4a
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001770


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                         e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
65            Mercedes B-Klasse      205/50R17                          A02) bis A10)
              electric drive         A93a)                              BF1)

                                      205/55R17

                                      215/50R17

                                      225/45R17
                                      A93a)

                                      225/50R17


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                          e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165    Mercedes B-Klasse      205/50R17                          A02) bis A10)
              (Ausführungen mit                                         A11) BF1) EF0)
              Verbundlenker-         205/55R17
              Hinterachse)
                                     215/50R17

                                      225/45R17

                                      225/50R17


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                         e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165    Mercedes B-Klasse       205/50R17                         A02) bis A10)
              (Ausführungen mit                                         A11) BF1) EF0)
              Mehrlenker-Hinterachse) 205/55R17

                                      215/50R17

                                      225/50R17
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55098 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001362-A0-072
Anlage-Nr. :                 4a
Seite :                      5 / 19
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001770


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204                         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 150   Mercedes C-Klasse     205/50R17                         A02) bis A10)
              (Coupe, C204)         N215)                             A94) BF1) E110) EF0)

                                     205/50R17 M+S

                                     215/45R17
                                     N225)

                                     225/45R17
                                     N235)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204                         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 215    Mercedes C-Klasse     205/50R17                         A02) bis A10)
              (Limousine, W204)     N215)                             BF1) E104) EF0)

                                     205/50R17 M+S

                                     215/45R17
                                     N225)

                                     225/45R17
                                     N235)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                        e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 170    Mercedes C-Klasse     205/50R17                         A02) bis A10)
              (Kombi, S204)         N215)                             BF1) E104) EF0)

                                     205/50R17 M+S

                                     215/45R17
                                     N225)

                                     225/45R17
                                     N235)
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001770


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204                         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245   Mercedes C-Klasse     225/45R17                         A02) bis A10)
              (Coupe C205, Cabrio   A94) N235)                        A11) BF1) E110a) EB1)
              A205)                                                   EB2) EF0)
                                    225/45R17 M+S
                                    A94)

                                     225/50R17
                                     A94) N235)

                                     225/50R17 M+S
                                     A94)

                                     235/50R17
                                     G4K) N245)

                                     235/50R17 M+S
                                     G4K)
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Nr. :                        RA-001362-A0-072
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001770


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204                         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245    Mercedes C-Klasse     205/50R17                         A02) bis A10)
              (Limousine, W205)     A94) N215) T93)                   A11) BF1) E103) EB1)
                                                                      EB2) EF0)
                                     205/50R17 M+S
                                     A94) T93) W215)

                                     205/55R17
                                     A94) N215)

                                     205/55R17 M+S
                                     A94) W215)

                                     215/50R17
                                     A94) N225)

                                     215/50R17 M+S
                                     A94) W225)

                                     215/55R17
                                     A94) G4K) N225)

                                     215/55R17 M+S
                                     A94) G4K) W225)

                                     225/45R17
                                     A94) N235) T94)

                                     225/45R17 M+S
                                     A94) T94)

                                     225/50R17
                                     A94) N235)

                                     225/50R17 M+S
                                     A94)

                                     235/50R17
                                     A94a) G4K) N245)

                                     235/50R17 M+S
                                     A94a) G4K)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55098 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001362-A0-072
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001770


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                        e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245    Mercedes C-Klasse     205/50R17                         A02) bis A10)
              (Kombi, S205)         A94) N215)                        A11) BF1) E103) EB1)
                                                                      EB2) EF0)
                                     205/50R17 M+S
                                     A94) W215)

                                     205/55R17
                                     A94) N215)

                                     205/55R17 M+S
                                     A94) W215)

                                     215/50R17
                                     A94) N225)

                                     215/50R17 M+S
                                     A94) W225)

                                     215/55R17
                                     A94) G4K) N225)

                                     215/55R17 M+S
                                     A94) G4K) W225)

                                     225/45R17
                                     A94) N235)

                                     225/45R17 M+S
                                     A94)

                                     225/50R17
                                     A94) N235)

                                     225/50R17 M+S
                                     A94)

                                     235/50R17
                                     A94a) G4K) N245)

                                     235/50R17 M+S
                                     A94a) G4K)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55098 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001362-A0-072
Anlage-Nr. :                 4a
Seite :                      9 / 19
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001770


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
117                         e1*2007/46*1007*..
245G                        e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155    Mercedes CLA-Klasse 205/50R17                            A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)    N215)                              BF1) E93a) E100)

                                     205/50R17 M+S

                                     215/45R17
                                     A93) N225)

                                     225/45R17


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                         e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 160   Mercedes CLA-Klasse 205/50R17 M+S                        A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi;                                       BF1) E95a)
              Serie auch 235/40R18 ) 215/45R17 M+S
                                     A93a)

                                     215/50R17 M+S

                                     225/45R17 M+S


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA                       e1*2007/46*1912*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165    Mercedes CLA-Klasse 205/50R17                            A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)                                       A11) BF1) EF0)
                                    205/55R17

                                     215/50R17

                                     225/50R17
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55098 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001362-A0-072
Anlage-Nr. :                 4a
Seite :                      10 / 19
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001770


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                         e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165    Mercedes GLA          215/65R17                         A02) bis A10)
              (H247)                A93)                              A11) BF1) EF0)

                                     225/60R17
                                     A93)

                                     225/65R17

                                     235/60R17

                                     245/55R17
                                     A01) K03)

                                     245/60R17
                                     A01) K03)

                                     255/55R17
                                     A01) K01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                         e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165    Mercedes GLB          215/65R17                         A02) bis A10)
              (X247)                A93)                              BF1) EF0)

                                     225/60R17
                                     A93)

                                     225/65R17

                                     235/60R17

                                     245/55R17
                                     A01) K03)

                                     245/60R17
                                     A01) K03)

                                     255/55R17
                                     A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55098 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001362-A0-072
Anlage-Nr. :                 4a
Seite :                      11 / 19
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001770


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
639                          e9*2001/116*0048*..
639/2                        e1*2007/46*0457*..
639/4                        e1*2007/46*0458*..
639/4                        L275
639/5                        e1*2007/46*0459*..
639/5                        L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 190    Mercedes Vito, Viano    215/55R17                         A02) bis A10)
              (2. Generation W/V 639, A94) N225) T98)                   BF2) E106) EF0)
              Ausführungen mit
              kleinster               215/60R17C
              Serienbereifung in      A94) N225)
              16/17/18Zoll; 2WD,
              4WD)                    225/50R17
                                      A94) T98)

                                      225/55R17
                                      A94)

                                      225/55R17C
                                      A94)

                                      235/50R17
                                      A01) K04) T100)

                                      245/50R17
                                      A01) K01) K04) T99)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55098 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001362-A0-072
Anlage-Nr. :                 4a
Seite :                      12 / 19
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001770


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                        e1*2007/46*0457*..
639/4                        e1*2007/46*0458*..
639/5                        e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 176    Mercedes V-Klasse,     215/55R17                         A02) bis A10)
              Vito, Marco Polo       A94) N225) T98)                   BF3) E105)
              (W 447,
              Ausführungen mit       215/60R17
              Serienbereifung bis    A94) G0H) N225) T100)
              18Zoll; 2WD und 4WD)
                                     215/60R17C
                                     A94a) GHC) N225)

                                     225/50R17
                                     A94a) T98)

                                     225/55R17
                                     A94a) GHN) T101)

                                     225/55R17C
                                     A94a)

                                     225/60R17
                                     A01) G01) K13)

                                     235/50R17
                                     T100)

                                     235/55R17
                                     G0H)

                                     235/60R17
                                     A01) G01) K13) K25) K123) K124)

                                     245/50R17
                                     A01) K04)

                                     245/55R17
                                     A01) G01) K04) K13) K25) K123)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55098 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001362-A0-072
Anlage-Nr. :                 4a
Seite :                      13 / 19
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001770


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                        e1*2007/46*0457*..
639/4                        e1*2007/46*0458*..
639/5                        e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 176    Mercedes V-Klasse,     225/50R17                         A02) bis A10)
              Vito, Marco Polo       A01) A94a) G01) T98)              BF3) E105)
              (W 447,
              Ausführungen mit       225/55R17
              kleinster              A94a)
              Serienbereifung
              in19Zoll; 2WD und      225/55R17C
              4WD)                   A01) A94a) G01)

                                     225/60R17
                                     A01) K13)

                                     235/50R17
                                     A01) G01) T100)

                                     235/55R17

                                     235/60R17
                                     A01) G01) K13) K25) K123) K124)

                                     245/50R17
                                     A01) K04)

                                     245/55R17
                                     A01) K04) K13) K25) K123)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                       e1*2007/46*0457*..
639/4                       e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
70            Mercedes e-Vito, e-   225/50R17                          A02) bis A10)
              Vito Tourer           A94a) T98)                         BF3)
              (Serie 225/55R17C)
                                    225/55R17
                                    A94a) T101)

                                     225/55R17C
                                     A94a)

                                     235/50R17
                                     T100)

                                     245/50R17
                                     A01) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55098 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001362-A0-072
Anlage-Nr. :                 4a
Seite :                      14 / 19
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001770


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                       e1*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
70            Mercedes EQV, e-Vito, 245/55R17                               A02) bis A10)
              e-Vito Tourer                                                 BF3)
              (Serie 245/55R17 oder
              245/50R18)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.
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Nr. :                        RA-001362-A0-072
Anlage-Nr. :                 4a
Seite :                      15 / 19
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   85001770


A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

B114) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
      • Achse 1: belüftete Bremsscheibe Ø350x30 mm

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Anzugsmoment: 175 Nm

E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als
       (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
      Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
       serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
      Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E99)   Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e1*2001/116*0470*02.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.
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E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
      Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
      • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
      Mercedes Vito (W 447) :
      • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
      • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
      • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
      Mercedes V-Klasse (W 447) :
      • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
      • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
      • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06

E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
      • Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
      • Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
      • Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
      • Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
      • Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
      • Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048

E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten,
      die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
       die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
       • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

EB1)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 295x24 mit belüfteter Scheibe Ø295x24 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Ate 127 mit unbelüfteter Scheibe Ø300x12 mm

EB2)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 305x28 mit belüfteter Scheibe Ø305x28 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Ate 127 mit unbelüfteter Scheibe Ø300x12 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
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G0H)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G4K)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

GHC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 235/55R17
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GHN) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 225/55R17C,
     235/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.
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K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach
         vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen,
      • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden,
      • die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu
         kürzen.

K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot markierten
         Bereich um 20mm warm einzuformen.




N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
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T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 4a mit den Seiten 1-19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
85001770 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 30.01.2024