TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 25-0210-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
23x10J H2 Typ STC-232310 und 23x11,5J H2 Typ STC-2323115
Fertiger/Zulieferer Fondmetal S.p.A.
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Hersteller Fondmetal S.p.A.
Via Bergamo, 4
I-24050 Palosco (BG)
51469-25-01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Achse 1 Achse 2
Modell - -
Typ STC-232310 STC-2323115
Radgröße 23x10J H2 23x11,5J H2
Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- last Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe (mm) (kg) (mm)
Mittenloch-ø (mm)
45_5_112R STC-232310 ET45 L.K 112R/ ohne 5/112/66,5 45 1050 2500
Ring
47_5_112R STC-2323115 ET47 L.K 112R/ ohne 5/112/66,5 47 1100 2500
Ring
Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2
Herstellerzeichen FONDMETAL FONDMETAL
Radtyp und Ausführung STC-232310...(s.o.) STC-2323115...(s.o.)
Radgröße 23x10J H2 23x11,5J H2
Einpresstiefe ET...(s.o.) ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen - -
Herkunftsmerkmal Made in Italy Made in Italy
Herstelldatum 04/2024 05/2024
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M15x1,25 (2.tlg. ) Kegel 60° 150 30
Prüfungen
Die Gutachten Nr.25-8024-A00-V00 und Nr.25-8025-A00-V00 über die Sonderradprüfungen liegen vor.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 25-0210-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
23x10J H2 Typ STC-232310 und 23x11,5J H2 Typ STC-2323115
Fertiger/Zulieferer Fondmetal S.p.A.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
AMG GLE 53 320, 330 285/35R23 K1a K1b R02 A06 A12 A14
H1GLE 320, 330 295/35R23 K1c K5a R02 A21 A56 MpH
e1*2007/46*1885*.. 320, 330 325/30R23 R03 T09 V23 S01
- incl. Coupé
AMG GLE 63, 63s 420, 450 285/35R23 K1a K1b R02 A06 A12 A14
H1GLE 420, 450 295/35R23 K1c K5a R02 A21 A56 V23
e1*2007/46*1885*.. 420, 450 325/30R23 R03 T09 S01
- incl. Coupé
AMG GLS 63 4Matic 450 285/40R23 R02 A06 A12 A14
H1GLE 450 325/35R23 R03 A21 A56 V23
e1*2007/46*1885*.. S01
GLE-Klasse 143-380 285/35R23 K1a K1b R02 T07 A06 A12 A14
H1GLE 143-380 295/35R23 K1c K5a R02 T08 A21 A56 MpH
e1*2007/46*1885*.. 143-380 325/30R23 R03 T09 R77 V23 S01
- ohne Coupé
GLE-Klasse Coupé 143-270 285/35R23 K1a K1b R02 T07 A06 A12 A14
H1GLE 143-270 295/35R23 K1c K5a R02 T08 A21 A56 MpH
e1*2007/46*1885*.. 143-270 325/30R23 R03 V23 S01
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 25-0210-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
23x10J H2 Typ STC-232310 und 23x11,5J H2 Typ STC-2323115
Fertiger/Zulieferer Fondmetal S.p.A.
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Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht
unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8 Umdrehungen
für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind
Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD,
Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 25-0210-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
23x10J H2 Typ STC-232310 und 23x11,5J H2 Typ STC-2323115
Fertiger/Zulieferer Fondmetal S.p.A.
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K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.
MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-in
Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R77 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienbereifung
275/50R20 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
T07 Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T08 Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T09 Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
V23 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 275/35R23 315/30R23
Nr. 2 285/35R23 325/30R23
Nr. 3 285/40R23 325/35R23
Nr. 4 295/35R23 335/30R23
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.
Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in (siehe Tabelle Testdaten) und die
Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in (siehe Tabelle Testdaten) durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 08.Mai.2025 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 25-0210-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
23x10J H2 Typ STC-232310 und 23x11,5J H2 Typ STC-2323115
Fertiger/Zulieferer Fondmetal S.p.A.
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO.
Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai.2024.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 08.Mai.2025
Schmidt 00446953.DOCX
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim