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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        25-0210-A00-V01

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              23x10J H2 Typ STC-232310 und 23x11,5J H2 Typ STC-2323115
Fertiger/Zulieferer           Fondmetal S.p.A.
                                                                                     Seite 1 von 5
Hersteller                    Fondmetal S.p.A.
                              Via Bergamo, 4
                              I-24050 Palosco (BG)
                              51469-25-01

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad

                              Achse 1                         Achse 2
Modell                        -                               -
Typ                           STC-232310                      STC-2323115
Radgröße                      23x10J H2                       23x11,5J H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung               Mittenzentrierung

  Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                    Mittenloch-ø (mm)
 45_5_112R STC-232310 ET45 L.K 112R/ ohne           5/112/66,5        45         1050     2500
           Ring
 47_5_112R STC-2323115 ET47 L.K 112R/ ohne 5/112/66,5                  47         1100    2500
           Ring

Kennzeichnungen               Achse 1                         Achse 2
Herstellerzeichen             FONDMETAL                       FONDMETAL
Radtyp und Ausführung         STC-232310...(s.o.)             STC-2323115...(s.o.)
Radgröße                      23x10J H2                       23x11,5J H2
Einpresstiefe                 ET...(s.o.)                     ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen          -                               -
Herkunftsmerkmal              Made in Italy                   Made in Italy
Herstelldatum                 04/2024                         05/2024

Befestigungsmittel

 Nr.   Art der Befestigungsmittel       Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
 S01   Schraube M15x1,25 (2.tlg. )      Kegel 60°               150               30

Prüfungen

Die Gutachten Nr.25-8024-A00-V00 und Nr.25-8025-A00-V00 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                    Mercedes-Benz
Spurverbreiterung             innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        25-0210-A00-V01

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              23x10J H2 Typ STC-232310 und 23x11,5J H2 Typ STC-2323115
Fertiger/Zulieferer           Fondmetal S.p.A.
                                                                                     Seite 2 von 5

 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                        Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 AMG GLE 53                320, 330      285/35R23      K1a K1b R02                     A06 A12 A14
 H1GLE                     320, 330      295/35R23      K1c K5a R02                     A21 A56 MpH
 e1*2007/46*1885*..        320, 330      325/30R23      R03 T09                         V23 S01
 - incl. Coupé
 AMG GLE 63, 63s           420, 450      285/35R23      K1a K1b R02                     A06 A12 A14
 H1GLE                     420, 450      295/35R23      K1c K5a R02                     A21 A56 V23
 e1*2007/46*1885*..        420, 450      325/30R23      R03 T09                         S01
 - incl. Coupé
 AMG GLS 63 4Matic         450           285/40R23      R02                             A06 A12 A14
 H1GLE                     450           325/35R23      R03                             A21 A56 V23
 e1*2007/46*1885*..                                                                     S01
 GLE-Klasse                143-380       285/35R23      K1a K1b R02 T07                 A06 A12 A14
 H1GLE                     143-380       295/35R23      K1c K5a R02 T08                 A21 A56 MpH
 e1*2007/46*1885*..        143-380       325/30R23      R03 T09                         R77 V23 S01
 - ohne Coupé
 GLE-Klasse Coupé          143-270       285/35R23      K1a K1b R02 T07                 A06 A12 A14
 H1GLE                     143-270       295/35R23      K1c K5a R02 T08                 A21 A56 MpH
 e1*2007/46*1885*..        143-270       325/30R23      R03                             V23 S01

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.


Fahrzeughöchst-       Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit       Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                      V      W        Y
210 km/h              100% 100% 100%
220 km/h              97%    100% 100%
230 km/h              94%    100% 100%
240 km/h              91%    100% 100%
250 km/h              -      95%      100%
260 km/h              -      90%      100%
270 km/h              -      85%      100%
280 km/h              -      -        95%
290 km/h              -      -        90%
300 km/h              -      -        85%



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         25-0210-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               23x10J H2 Typ STC-232310 und 23x11,5J H2 Typ STC-2323115
Fertiger/Zulieferer            Fondmetal S.p.A.
                                                                                      Seite 3 von 5
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.


Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.



Spezielle Auflagen und Hinweise
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht
unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8 Umdrehungen
für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.
A12   Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind
Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD,
Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                             25-0210-A00-V01

TGA-Art                            13.1
Prüfgegenstand                     PKW-Sonderräder
                                   23x10J H2 Typ STC-232310 und 23x11,5J H2 Typ STC-2323115
Fertiger/Zulieferer                Fondmetal S.p.A.
                                                                                          Seite 4 von 5
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.
MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-in
Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
R02       Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R77 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienbereifung
275/50R20 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
T07 Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T08 Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T09 Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
V23 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

 Vorderachse                       Hinterachse


Nr.   1   275/35R23                315/30R23
Nr.   2   285/35R23                325/30R23
Nr.   3   285/40R23                325/35R23
Nr.   4   295/35R23                335/30R23


Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.



Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in (siehe Tabelle Testdaten) und die
Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in (siehe Tabelle Testdaten) durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 08.Mai.2025 in Lambsheim statt.




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Nummer                         25-0210-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               23x10J H2 Typ STC-232310 und 23x11,5J H2 Typ STC-2323115
Fertiger/Zulieferer            Fondmetal S.p.A.
                                                                                      Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai.2024.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 08.Mai.2025




Schmidt                                                        00446953.DOCX




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim