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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100193 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000019-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 1a
                Seite :                      1/7
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI162210


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                       FMI162210
                Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                  Fondmetal
                Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                               21_5_112N
                 Radausführungskennz.:                                        21_5_112N
                 Radgröße:                                                     10Jx22H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                             21 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm
                 Lochzahl:                                                         5
                 Mittenlochdurchmesser:                                        66,50 mm
                 Zentrierart                                              Mittenzentrierung
§22 100193*00




                 Zentrierring:                                                 ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                            950 kg
                 Reifenabrollumfang:                                           2500 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                   moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                   KIT0458     140 Nm
                                Schaftlänge 29,5 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                   KIT0458        160 Nm
                                Schaftlänge 29,5 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100193 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000019-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 1a
                Seite :                      2/7
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI162210


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G7L                         e1*2018/858*00154*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                125 bis 280   BMW 7er, i7           255/35R22                                 A02) bis A10)
                                                                                              B81) BF1) EF0) ER1)
                                                                                              N265) T99)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne               hinten
                                                      255/35R22           285/30R22           A01) bis A10)
                                                                          K02) T101)          B81) BF1) EF0)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                BMWI-N                        e1*2018/858*00109*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 100193*00




                102 bis 150   BMW iX xDrive           265/40R22                               A01) bis A10)
                              (nicht iX M60, iX M70   K04)                                    BF1) ER2) K01)
                              xDrive)
                                                      275/40R22
                                                      K04)

                                                      295/35R22
                                                      K02)


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                G3XN                         e1*2018/858*00409*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 280   BMW X3                 255/35R22                                A01) bis A10)
                              (Allrad, Heckantrieb)  K04) N265) T99)                          A11) BF1) K01)

                                                      265/30R22
                                                      K02) N275) T97)

                                                      275/30R22
                                                      K02) N285) T99)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne               hinten
                                                      255/35R22           285/30R22           A01) bis A10)
                                                      K01)                K02)                A11) BF1)
                                                      255/35R22 M+S       285/30R22 M+S       A01) bis A10)
                                                      K01)                K02)                A11) BF1)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100193 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000019-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 1a
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                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI162210


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G4X                         e1*2007/46*1881*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 210   BMW X4                295/25R22                           A01) bis A10)
                                                                                        A11) BF1) K01) K02) T97)

                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G4X                         e1*2007/46*1881*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                240 bis 265   BMW X4 M40d, X4 M40i 295/25R22                            A01) bis A10)
                                                                                        A11) BF1) K01) K02)

                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G5X                         e1*2007/46*1918*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 100193*00




                155 bis 280   BMW X5                265/35R22                           A01) bis A10)
                                                    N275) T102)                         A11) BF2) E71) ER2) K01)
                                                                                        K04)
                                                     265/35R22 M+S
                                                     T102) W275)

                                                     275/35R22
                                                     N285) T104)

                                                     275/35R22 M+S
                                                     T104)

                                                     285/30R22
                                                     N295) T101)

                                                     285/30R22 M+S
                                                     T101)

                                                     285/35R22
                                                     N295) T106)

                                                     285/35R22 M+S
                                                     T106)

                                                     295/30R22
                                                     N305) T103)

                                                     295/30R22 M+S
                                                     T103)
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                Nr. :                        RT-000019-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 1a
                Seite :                      4/7
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI162210


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G5X                         e1*2007/46*1918*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                294 bis 390   BMW X5 M50d, M50i, 275/35R22                                  A01) bis A10)
                              M60i                  N285) T104)                             A11) BF2) E71) ER2) K01)
                                                                                            K04)
                                                     275/35R22 M+S
                                                     T104)

                                                     285/30R22
                                                     N295) T101)

                                                     285/30R22 M+S
                                                     T101)

                                                     285/35R22
                                                     N295)
§22 100193*00




                                                     285/35R22 M+S

                                                     295/30R22
                                                     N305) T103)

                                                     295/30R22 M+S
                                                     T103)


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                       wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                       Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                       zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt,
                       so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100193 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000019-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 1a
                Seite :                      5/7
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI162210


                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                       die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.
§22 100193*00




                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                       Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                       eingetragen haben.

                B81)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø395x36mm,
                       • Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24mm

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
                       Zubehörkit: KIT0458
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
                       Zubehörkit: KIT0458
                       Anzugsmoment: 160 Nm

                E71)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

                EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                ER1)   Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast
                       von 1740 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100193 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000019-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 1a
                Seite :                      6/7
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI162210



                ER2)   Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast
                       von 1900 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.
§22 100193*00




                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100193 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000019-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 1a
                Seite :                      7/7
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI162210



                T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
§22 100193*00




                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T106) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg bei LI 106 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 950 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                Die Anlage 1a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ FMI162210 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

                Geschäftsstelle Essen, 10.03.2026
						
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