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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100193 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000019-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 1b
                Seite :                      1/6
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI162210


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                       FMI162210
                Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                  Fondmetal
                Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                               21_5_112N
                 Radausführungskennz.:                                        21_5_112N
                 Radgröße:                                                     10Jx22H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                             21 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm
                 Lochzahl:                                                         5
                 Mittenlochdurchmesser:                                        66,50 mm
                 Zentrierart                                              Mittenzentrierung
§22 100193*00




                 Zentrierring:                                                 ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                            950 kg
                 Reifenabrollumfang:                                           2500 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:    MERCEDES

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                   moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                    KIT0455     150 Nm
                                Schaftlänge 30 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                                   150 Nm
                                Schaftlänge 27 mm

                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                         e1*2001/116*0480*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 243   Mercedes GLC           265/30R22                           A01) bis A10)
                              (X253, ohne                                                A11) BF1) E29a) K01) K02)
                              Verbreiterung)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100193 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000019-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 1b
                Seite :                      2/6
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI162210


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                         e1*2001/116*0480*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 243   Mercedes GLC           265/30R22                                A01) bis A10)
                              (X253, mit                                                      A11) BF1) E29) K01)
                              Verbreiterung)


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                        e1*2001/116*0480*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                270 bis 287   Mercedes GLC 43 AMG, 265/30R22                                  A01) bis A10)
                              GLC 43 AMG Coupe                                                BF1) K01)
                              (X253, C253)
§22 100193*00




                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                        e1*2001/116*0480*..
                204X AMG                    e1*2007/46*1884*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                350 bis 375   Mercedes GLC 63 AMG, 255/35R22                                  A01) bis A10)
                              GLC 63S AMG, GLC                                                BF1) K01)
                              63 AMG Coupe, GLC     265/30R22
                              63S AMG Coupe         A94a)
                              (X253, C253)
                                                     265/35R22

                                                     275/30R22

                                                     285/30R22

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne               hinten
                                                      255/35R22           285/30R22           A01) bis A10)
                                                      K01)                                    BF1)
                                                      255/35R22           295/30R22           A01) bis A10)
                                                      K01)                                    BF1)

                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                        e1*2001/116*0480*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 243   Mercedes GLC Coupe 265/30R22                                    A01) bis A10)
                              (C253, ohne                                                     A11) BF1) K01) K02)
                              Radhausverbreiterungen
                              an Achse 2)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100193 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000019-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 1b
                Seite :                      3/6
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI162210


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                        e1*2001/116*0480*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 243   Mercedes GLC Coupe 265/30R22                                 A01) bis A10)
                              (C253, mit                                                   A11) BF1) K01)
                              Radhausverbreiterungen
                              an Achse 2)


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2CGLC                       e1*2018/858*00186*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 270   Mercedes GLC           275/30R22                             A01) bis A10)
                              (X254, C254, mit                                             A11e) BF2) K01) K02)
                              Verbreiterung, Mild-
                              Hybrid)
§22 100193*00




                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2CGLC                      e1*2018/858*00186*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                350           Mercedes AMG GLC      295/30R22                              A01) bis A10)
                              63S E Performance,                                           B97) BF2) K01) K145) K146)
                              AMG GLC 63S E
                              Performance Coupe
                              (X254, C254)

                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                        e1*2001/116*0480*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne             hinten
                145           Mercedes EQC           255/35R22         285/30R22           A01) bis A10)
                                                     K01)              K02)                BF1) V00)
                                                     265/35R22         295/30R22           A01) bis A10)
                                                     K01)              K02)                BF1) V00)

                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                166                         e1*2007/46*0598*..
                166 AMG                     e1*2007/46*0826*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                410 bis 430   Mercedes GLE AMG 63, 265/35R22                               A01) bis A10)
                              AMG 63S                                                      BF1) E108) K01) K02) K15)
                                                                                           K26) K107) K108) K131)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100193 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000019-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 1b
                Seite :                      4/6
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI162210


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                       wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                       Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                       zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt,
§22 100193*00




                       so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                       die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                       Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                       eingetragen haben.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100193 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000019-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 1b
                Seite :                      5/6
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI162210


                A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

                B97)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
                       • innenbelüftete Bremsscheibe Ø420x40 mm (Ceramic Bremse)

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                       Zubehörkit: KIT0455
                       Anzugsmoment: 150 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                       Anzugsmoment: 150 Nm
§22 100193*00




                E29)   Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

                E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

                E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

                ER1)   Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast
                       von 1900 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
                       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

                K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                       aufzuweiten.

                K107) An Achse 1 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10
                      mm zu kürzen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100193 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000019-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 1b
                Seite :                      6/6
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI162210


                K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunstoffinnenkotlügel
                         ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen,
                      • die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen

                K131) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
                      Radhauskante im Bereich der umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 5mm zu kürzen.

                K145) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
                      Radhauskante von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte um ca. 10 mm zu kürzen. Der
                      Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen.

                K146) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
                      Radhauskante von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte um ca. 10 mm zu kürzen. Der
                      Filzinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
§22 100193*00




                       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                       Nachweises.

                Die Anlage 1b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ FMI162210 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

                Geschäftsstelle Essen, 10.03.2026
						
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