Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101105 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000091-00-0-072
Anlage-Nr. : 1
Seite : 1/5
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI202395
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: FMI202395
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Fondmetal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 42_5_120U
Radausführungskennz.: V.LK 120U
Radgröße: 9½Jx23H2
Rad-Einpresstiefe: 42,5 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
§22 101105*00
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1050 kg
Reifenabrollumfang: 2550 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: LAND-ROVER
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 KIT0504 150 Nm
BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 KIT0504 140 Nm
BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LE e5*2007/46*0092*..
LE e5*2007/46*0125*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 386 Land-Rover Defender 90 275/40R23 A02) bis A10)
(3-Türer) A11) B37) BF1)
285/40R23
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101105 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000091-00-0-072
Anlage-Nr. : 1
Seite : 2/5
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI202395
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LE e5*2007/46*0092*..
LE e5*2007/46*0125*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 386 Land-Rover Defender 275/40R23 A02) bis A10)
110, Defender 130 T109) A11) B37) BF1)
(5-Türer )
285/40R23
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LR e11*2007/46*3784*..
LR e11*2007/46*4189*..
LR e5*2007/46*1054*..
LR e5*2007/46*1055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 101105*00
132 bis 265 Land-Rover Discovery 5 285/35R23 A02) bis A10)
A11) BF2)
285/35R23 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LG e11*2007/46*0649*..
LG e5*2007/46*1053*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 415 Range Rover 285/35R23 A02) bis A10)
A11) BF1) E45)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LK e9*2018/858*11120*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 452 Range Rover 275/40R23 A02) bis A10)
A11) A94) BF3) E51)
285/35R23
T107)
285/40R23
ECE)
HL 275/40R23
HL 285/35R23
HL 285/40R23
ECE)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101105 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000091-00-0-072
Anlage-Nr. : 1
Seite : 3/5
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI202395
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
L1 e9*2018/858*11229*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 390 Range Rover Sport 275/40R23 A02) bis A10)
A94) BF3) E51)
285/35R23
285/40R23
ECE)
HL 275/35R23
A01) G01)
HL 275/40R23
HL 285/35R23
§22 101105*00
HL 285/40R23
ECE)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101105 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000091-00-0-072
Anlage-Nr. : 1
Seite : 4/5
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI202395
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
§22 101105*00
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B37) Nicht geprüft an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
• Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø363
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Zubehörkit: KIT0504
Anzugsmoment: 150 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Zubehörkit: KIT0504
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101105 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000091-00-0-072
Anlage-Nr. : 1
Seite : 5/5
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI202395
E45) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.
E51) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die an der Vorderachse, mit der dem
Zolldurchmesser zugehörigen Verlängerung ausgestattet sind. Bei Fahrzugausführungen die
eine abweichende Verlängerung besitzen ist diese dem Zolldurchmesser entsprechend
anzupassen. Einbaulage sowie Eratzteil Nr. ist der Abbildung zu entnehmen.
§22 101105*00
ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
T107) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1950 kg bei LI 107 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 975 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T109) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2060 kg bei LI 109 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 1030 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 1 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ FMI202395 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.
Geschäftsstelle Essen, 03.02.2026