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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55429 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001389-A0-072
Anlage-Nr. :                 2a
Seite :                      1/3
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI152111


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      FMI152111
Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Fondmetal
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                               49_5_130A
Radausführungskennz.:                                        PCD 130A
Radgröße:                                                    21x11J H2
Rad-Einpresstiefe:                                             49 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         130 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                       71,60 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                          1000 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    PORSCHE

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                          moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                              160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                          e13*2007/46*1085*..
92AH                         e13*2007/46*1107*..
92AHN                        e13*2007/46*1108*..
92AN                         e13*2007/46*1106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 419   Porsche Cayenne        295/35R21                                A01) bis A10)
              (Ausführungen mit                                               A11) BF1) K01) K04)
              Serien-Verbreiterung)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55429 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001389-A0-072
Anlage-Nr. :                 2a
Seite :                      2/3
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI152111


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                          e13*2007/46*1085*..
92AH                         e13*2007/46*1107*..
92AHN                        e13*2007/46*1108*..
92AN                         e13*2007/46*1106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 419   Porsche Cayenne        295/35R21                              A01) bis A10)
              (Ausführungen ohne                                            A11) BF1) K01) K02)
              Serien-Verbreiterung)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55429 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001389-A0-072
Anlage-Nr. :                 2a
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI152111



A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

Die Anlage 2a mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ FMI152111 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 21.05.2024