Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55427 nach §22 StVZO Nr. : RA-001390-A0-072 Anlage-Nr. : CD2a Seite : 1/9 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI152090 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: FMI152090 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Fondmetal Montageposition: Vorderachse **) Radausführung: 50_5_130A Radausführungskennz.: PCD 130A Radgröße: 9Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Lochkreisdurchmesser: 130 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 71,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 900 kg Reifenabrollumfang: 2500 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades FMI152090, 50_5_130A ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp FMI1520105, 47_5_130A (ABE-Nr. 55426*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp FMI1520105, 47_5_130A (ABE-Nr. 55426*00) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: PORSCHE Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 130 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 160 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 160 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm BF4 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 160 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55427 nach §22 StVZO Nr. : RA-001390-A0-072 Anlage-Nr. : CD2a Seite : 2/9 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI152090 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 982 e13*2007/46*1607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx20H2, ET50 10½Jx20H2, ET47 220 Porsche 718 Boxster, 235/30R20 275/30R20 A01) bis A10) 718 Boxter T, 718 K03) BF1) M00) V00) Cayman, 718 Cayman T 235/35R20 265/35R20 A01) bis A10) K03) BF1) Die Verwendung des Rades FMI152090, 50_5_130A ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI1520105, 47_5_130A (ABE-Nr. 55426*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 982 e13*2007/46*1607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx20H2, ET50 10½Jx20H2, ET47 257 bis 269 Porsche 718 Boxster 235/30R20 275/30R20 A01) bis A10) S, 718 Boxster GTS, K03) BF1) M00) V00) 718 Cayman S, 718 235/35R20 265/35R20 A01) bis A10) Cayman GTS K03) BF1) Die Verwendung des Rades FMI152090, 50_5_130A ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI1520105, 47_5_130A (ABE-Nr. 55426*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55427 nach §22 StVZO Nr. : RA-001390-A0-072 Anlage-Nr. : CD2a Seite : 3/9 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI152090 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 981 e13*2007/46*1185*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx20H2, ET50 10½Jx20H2, ET47 155 bis 250 Porsche Boxster, 235/30R20 275/30R20 A01) bis A10) Cayman K03) BF1) M00) V00) 235/35R20 265/35R20 A01) bis A10) K03) BF1) V00) 235/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K03) BF1) V00) 235/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K03) BF1) V00) 235/35R20 295/30R20 A01) bis A10) K03) BF1) V00) 245/30R20 275/30R20 A01) bis A10) K01) BF1) V00) 245/30R20 285/30R20 A01) bis A10) K01) BF1) V00) 255/30R20 275/30R20 A01) bis A10) K01) BF1) V00) 255/30R20 285/30R20 A01) bis A10) K01) BF1) V00) 255/30R20 295/30R20 A01) bis A10) K01) BF1) V00) Die Verwendung des Rades FMI152090, 50_5_130A ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI1520105, 47_5_130A (ABE-Nr. 55426*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9PA e13*2001/116*0089*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx20H2, ET50 10½Jx20H2, ET47 176 bis 404 Porsche Cayenne 275/40R20 275/40R20 A01) bis A10) K01) A11) BF2) 275/45R20 275/45R20 A01) bis A10) K01) A11) BF2) G4L) Die Verwendung des Rades FMI152090, 50_5_130A ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI1520105, 47_5_130A (ABE-Nr. 55426*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55427 nach §22 StVZO Nr. : RA-001390-A0-072 Anlage-Nr. : CD2a Seite : 4/9 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI152090 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 92A e13*2007/46*1085*.. 92AH e13*2007/46*1107*.. 92AHN e13*2007/46*1108*.. 92AN e13*2007/46*1106*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx20H2, ET50 10½Jx20H2, ET47 155 bis 419 Porsche Cayenne 275/40R20 275/40R20 A02) bis A10) (Ausführungen mit A11) BF3) Serien-Verbreiterung) 275/45R20 275/45R20 A02) bis A10) A11) BF3) 285/45R20 285/45R20 A02) bis A10) A11) BF3) Die Verwendung des Rades FMI152090, 50_5_130A ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI1520105, 47_5_130A (ABE-Nr. 55426*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 92A e13*2007/46*1085*.. 92AH e13*2007/46*1107*.. 92AHN e13*2007/46*1108*.. 92AN e13*2007/46*1106*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx20H2, ET50 10½Jx20H2, ET47 155 bis 419 Porsche Cayenne 275/40R20 275/40R20 A01) bis A10) (Ausführungen ohne K01) A11) BF3) Serien-Verbreiterung) 275/45R20 275/45R20 A01) bis A10) K01) A11) BF3) 285/45R20 285/45R20 A01) bis A10) K01) A11) BF3) Die Verwendung des Rades FMI152090, 50_5_130A ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI1520105, 47_5_130A (ABE-Nr. 55426*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9YA e13*2007/46*0900*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx20H2, ET50 10½Jx20H2, ET47 224 bis 349 Porsche Cayenne, 255/50R20 305/40R20 A01) bis A10) Cayenne E-Hybrid A11) B34a) BF3) E66) (Modell 2023, mit E67a) V00) 5mm 255/55R20 295/45R20 A01) bis A10) Radhausverbreiterungen A11) B34a) BF3) E66) E67a) im Bereich Radmitte) 255/55R20 305/45R20 A01) bis A10) A11) B34a) BF3) E66) E67a) V00) Die Verwendung des Rades FMI152090, 50_5_130A ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI1520105, 47_5_130A (ABE-Nr. 55426*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55427 nach §22 StVZO Nr. : RA-001390-A0-072 Anlage-Nr. : CD2a Seite : 5/9 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI152090 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 970 e13*2007/46*0970*.. 970H e13*2007/46*1161*.. 970HN e13*2007/46*1160*.. 970N e13*2007/46*1143*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx20H2, ET50 10½Jx20H2, ET47 155 bis 405 Porsche Panamera, -4, 245/40R20 275/35R20 A02) bis A10) -4S, -Diesel, -S , -S E- EF1) N255) BF4) E63) V00) Hybrid 245/40R20 285/35R20 A01) bis A10) (Ausf. mit kleinsten EF1) N255) BF4) E63) V00) Serienrädern in 18Zoll) 255/40R20 285/35R20 A01) bis A10) EF1) K01) BF4) E63) V00) 255/40R20 295/35R20 A01) bis A10) EF1) K01) BF4) E63) V00) Die Verwendung des Rades FMI152090, 50_5_130A ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI1520105, 47_5_130A (ABE-Nr. 55426*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 970 e13*2007/46*0970*.. 970N e13*2007/46*1143*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx20H2, ET50 10½Jx20H2, ET47 294 bis 405 Porsche Panamera S, - 255/40R20 285/35R20 A01) bis A10) 4S, -GTS, -Turbo, - EF1) K01) BF4) E63) V00) Turbo S (Ausf. mit kleinsten 255/40R20 295/35R20 A01) bis A10) Serienrädern in 19Zoll) EF1) K01) BF4) E63) V00) Die Verwendung des Rades FMI152090, 50_5_130A ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI1520105, 47_5_130A (ABE-Nr. 55426*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55427 nach §22 StVZO Nr. : RA-001390-A0-072 Anlage-Nr. : CD2a Seite : 6/9 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI152090 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Y1A e13*2007/46*0919*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx20H2, ET50 10½Jx20H2, ET47 113 bis 140 Porsche Taycan 235/45R20 275/40R20 A02) bis A10) (Sport Limousine) BF3) V00) 235/45R20 305/35R20 A01) bis A10) BF3) V00) 245/40R20 285/35R20 A01) bis A10) BF3) V00) 245/45R20 285/40R20 A01) bis A10) BF3) 255/40R20 295/35R20 A01) bis A10) BF3) 265/40R20 305/35R20 A01) bis A10) BF3) V00) Die Verwendung des Rades FMI152090, 50_5_130A ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI1520105, 47_5_130A (ABE-Nr. 55426*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Y1A e13*2007/46*0919*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx20H2, ET50 10½Jx20H2, ET47 140 Porsche Taycan Cross 235/45R20 275/40R20 A02) bis A10) Turismo BF3) V00) 235/45R20 305/35R20 A01) bis A10) BF3) V00) 245/40R20 285/35R20 A02) bis A10) BF3) V00) 245/45R20 285/40R20 A02) bis A10) BF3) 255/40R20 295/35R20 A02) bis A10) BF3) V00) 265/40R20 305/35R20 A01) bis A10) BF3) V00) Die Verwendung des Rades FMI152090, 50_5_130A ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI1520105, 47_5_130A (ABE-Nr. 55426*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55427 nach §22 StVZO Nr. : RA-001390-A0-072 Anlage-Nr. : CD2a Seite : 7/9 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI152090 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: • PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse 2 Bremsscheiben- Ø 410 mm) BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Anzugsmoment: 130 Nm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55427 nach §22 StVZO Nr. : RA-001390-A0-072 Anlage-Nr. : CD2a Seite : 8/9 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI152090 BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm Anzugsmoment: 160 Nm BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm Anzugsmoment: 160 Nm BF4) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Anzugsmoment: 160 Nm E63) Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist vor Sonderrad-Anbau zu entfernen. E66) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé E67a) Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* ab NT13 EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/50R19, 275/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55427 nach §22 StVZO Nr. : RA-001390-A0-072 Anlage-Nr. : CD2a Seite : 9/9 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI152090 N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage CD2a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ FMI152090 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A. Geschäftsstelle Essen, 23.05.2024