Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55427 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001390-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD2a
Seite :                      1/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI152090


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    FMI152090
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Fondmetal
Montageposition:                                        Vorderachse **)
Radausführung:                                             50_5_130A
Radausführungskennz.:                                      PCD 130A
Radgröße:                                                   9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                           50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       130 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     71,60 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                         900 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades FMI152090, 50_5_130A ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp FMI1520105, 47_5_130A (ABE-Nr.
55426*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp FMI1520105, 47_5_130A (ABE-Nr. 55426*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                            130 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                           160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                           160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                           160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55427 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001390-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD2a
Seite :                      2/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI152090


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
982                          e13*2007/46*1607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx20H2, ET50     10½Jx20H2, ET47
220           Porsche 718 Boxster,   235/30R20         275/30R20                                 A01) bis A10)
              718 Boxter T, 718      K03)                                                        BF1) M00) V00)
              Cayman, 718 Cayman T 235/35R20           265/35R20                                 A01) bis A10)
                                     K03)                                                        BF1)
Die Verwendung des Rades FMI152090, 50_5_130A ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI1520105, 47_5_130A (ABE-Nr. 55426*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
982                          e13*2007/46*1607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx20H2, ET50     10½Jx20H2, ET47
257 bis 269   Porsche 718 Boxster    235/30R20         275/30R20                                 A01) bis A10)
              S, 718 Boxster GTS,    K03)                                                        BF1) M00) V00)
              718 Cayman S, 718      235/35R20         265/35R20                                 A01) bis A10)
              Cayman GTS             K03)                                                        BF1)
Die Verwendung des Rades FMI152090, 50_5_130A ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI1520105, 47_5_130A (ABE-Nr. 55426*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55427 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001390-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD2a
Seite :                      3/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI152090


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
981                         e13*2007/46*1185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                Vorderachse        Hinterachse
                                    9Jx20H2, ET50      10½Jx20H2, ET47
155 bis 250   Porsche Boxster,      235/30R20          275/30R20                                 A01) bis A10)
              Cayman                K03)                                                         BF1) M00) V00)
                                    235/35R20          265/35R20                                 A01) bis A10)
                                    K03)                                                         BF1) V00)
                                    235/35R20          275/30R20                                 A01) bis A10)
                                    K03)                                                         BF1) V00)
                                    235/35R20          285/30R20                                 A01) bis A10)
                                    K03)                                                         BF1) V00)
                                    235/35R20          295/30R20                                 A01) bis A10)
                                    K03)                                                         BF1) V00)
                                    245/30R20          275/30R20                                 A01) bis A10)
                                    K01)                                                         BF1) V00)
                                    245/30R20          285/30R20                                 A01) bis A10)
                                    K01)                                                         BF1) V00)
                                    255/30R20          275/30R20                                 A01) bis A10)
                                    K01)                                                         BF1) V00)
                                    255/30R20          285/30R20                                 A01) bis A10)
                                    K01)                                                         BF1) V00)
                                    255/30R20          295/30R20                                 A01) bis A10)
                                    K01)                                                         BF1) V00)
Die Verwendung des Rades FMI152090, 50_5_130A ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI1520105, 47_5_130A (ABE-Nr. 55426*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
9PA                         e13*2001/116*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                Vorderachse        Hinterachse
                                    9Jx20H2, ET50      10½Jx20H2, ET47
176 bis 404   Porsche Cayenne       275/40R20          275/40R20                                 A01) bis A10)
                                    K01)                                                         A11) BF2)
                                    275/45R20          275/45R20                                 A01) bis A10)
                                    K01)                                                         A11) BF2) G4L)
Die Verwendung des Rades FMI152090, 50_5_130A ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI1520105, 47_5_130A (ABE-Nr. 55426*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55427 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001390-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD2a
Seite :                      4/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI152090


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                          e13*2007/46*1085*..
92AH                         e13*2007/46*1107*..
92AHN                        e13*2007/46*1108*..
92AN                         e13*2007/46*1106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx20H2, ET50     10½Jx20H2, ET47
155 bis 419   Porsche Cayenne        275/40R20         275/40R20                                 A02) bis A10)
              (Ausführungen mit                                                                  A11) BF3)
              Serien-Verbreiterung)  275/45R20         275/45R20                                 A02) bis A10)
                                                                                                 A11) BF3)
                                                285/45R20               285/45R20                A02) bis A10)
                                                                                                 A11) BF3)
Die Verwendung des Rades FMI152090, 50_5_130A ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI1520105, 47_5_130A (ABE-Nr. 55426*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                          e13*2007/46*1085*..
92AH                         e13*2007/46*1107*..
92AHN                        e13*2007/46*1108*..
92AN                         e13*2007/46*1106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx20H2, ET50     10½Jx20H2, ET47
155 bis 419   Porsche Cayenne        275/40R20         275/40R20                                 A01) bis A10)
              (Ausführungen ohne     K01)                                                        A11) BF3)
              Serien-Verbreiterung)  275/45R20         275/45R20                                 A01) bis A10)
                                     K01)                                                        A11) BF3)
                                     285/45R20         285/45R20                                 A01) bis A10)
                                     K01)                                                        A11) BF3)
Die Verwendung des Rades FMI152090, 50_5_130A ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI1520105, 47_5_130A (ABE-Nr. 55426*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                          e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx20H2, ET50     10½Jx20H2, ET47
224 bis 349   Porsche Cayenne,       255/50R20         305/40R20                                 A01) bis A10)
              Cayenne E-Hybrid                                                                   A11) B34a) BF3) E66)
              (Modell 2023, mit                                                                  E67a) V00)
              5mm                    255/55R20         295/45R20                                 A01) bis A10)
              Radhausverbreiterungen                                                             A11) B34a) BF3) E66) E67a)
              im Bereich Radmitte)   255/55R20         305/45R20                                 A01) bis A10)
                                                                                                 A11) B34a) BF3) E66)
                                                                                                 E67a) V00)
Die Verwendung des Rades FMI152090, 50_5_130A ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI1520105, 47_5_130A (ABE-Nr. 55426*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55427 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001390-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD2a
Seite :                      5/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI152090


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
970                            e13*2007/46*0970*..
970H                           e13*2007/46*1161*..
970HN                          e13*2007/46*1160*..
970N                           e13*2007/46*1143*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                       9Jx20H2, ET50     10½Jx20H2, ET47
155 bis 405   Porsche Panamera, -4, 245/40R20            275/35R20                               A02) bis A10)
              -4S, -Diesel, -S , -S E- EF1) N255)                                                BF4) E63) V00)
              Hybrid                   245/40R20         285/35R20                               A01) bis A10)
              (Ausf. mit kleinsten     EF1) N255)                                                BF4) E63) V00)
              Serienrädern in 18Zoll) 255/40R20          285/35R20                               A01) bis A10)
                                       EF1) K01)                                                 BF4) E63) V00)
                                       255/40R20         295/35R20                               A01) bis A10)
                                       EF1) K01)                                                 BF4) E63) V00)
Die Verwendung des Rades FMI152090, 50_5_130A ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI1520105, 47_5_130A (ABE-Nr. 55426*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
970                            e13*2007/46*0970*..
970N                           e13*2007/46*1143*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                       9Jx20H2, ET50     10½Jx20H2, ET47
294 bis 405   Porsche Panamera S, - 255/40R20            285/35R20                               A01) bis A10)
              4S, -GTS, -Turbo, -      EF1) K01)                                                 BF4) E63) V00)
              Turbo S
              (Ausf. mit kleinsten     255/40R20         295/35R20                               A01) bis A10)
              Serienrädern in 19Zoll)  EF1) K01)                                                 BF4) E63) V00)
Die Verwendung des Rades FMI152090, 50_5_130A ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI1520105, 47_5_130A (ABE-Nr. 55426*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55427 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001390-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD2a
Seite :                      6/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI152090


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
Y1A                          e13*2007/46*0919*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx20H2, ET50     10½Jx20H2, ET47
113 bis 140   Porsche Taycan         235/45R20         275/40R20                                 A02) bis A10)
              (Sport Limousine)                                                                  BF3) V00)
                                     235/45R20         305/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                                                 BF3) V00)
                                                245/40R20               285/35R20                A01) bis A10)
                                                                                                 BF3) V00)
                                                245/45R20               285/40R20                A01) bis A10)
                                                                                                 BF3)
                                                255/40R20               295/35R20                A01) bis A10)
                                                                                                 BF3)
                                                265/40R20               305/35R20                A01) bis A10)
                                                                                                 BF3) V00)
Die Verwendung des Rades FMI152090, 50_5_130A ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI1520105, 47_5_130A (ABE-Nr. 55426*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
Y1A                         e13*2007/46*0919*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                Vorderachse        Hinterachse
                                    9Jx20H2, ET50      10½Jx20H2, ET47
140           Porsche Taycan Cross 235/45R20           275/40R20                                 A02) bis A10)
              Turismo                                                                            BF3) V00)
                                    235/45R20          305/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                                                 BF3) V00)
                                                245/40R20               285/35R20                A02) bis A10)
                                                                                                 BF3) V00)
                                                245/45R20               285/40R20                A02) bis A10)
                                                                                                 BF3)
                                                255/40R20               295/35R20                A02) bis A10)
                                                                                                 BF3) V00)
                                                265/40R20               305/35R20                A01) bis A10)
                                                                                                 BF3) V00)
Die Verwendung des Rades FMI152090, 50_5_130A ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI1520105, 47_5_130A (ABE-Nr. 55426*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55427 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001390-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD2a
Seite :                      7/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI152090


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
      • PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse 2
         Bremsscheiben- Ø 410 mm)

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
       Anzugsmoment: 130 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55427 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001390-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD2a
Seite :                      8/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI152090


BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

E63)   Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist vor
       Sonderrad-Anbau zu entfernen.

E66)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé

E67a) Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* ab NT13

EF1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern
       ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind
       oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G4L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/50R19, 275/45R20
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55427 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001390-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD2a
Seite :                      9/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI152090


N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage CD2a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ FMI152090 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 23.05.2024