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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55427 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001390-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD2b
Seite :                      1/6
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI152090


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    FMI152090
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Fondmetal
Montageposition:                                        Vorderachse **)
Radausführung:                                             50_5_130A
Radausführungskennz.:                                      PCD 130A
Radgröße:                                                   9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                           50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       130 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     71,60 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                         900 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades FMI152090, 50_5_130A ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp FMI1520105, 64_5_130A (ABE-Nr.
55426*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp FMI1520105, 64_5_130A (ABE-Nr. 55426*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                            160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55427 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001390-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD2b
Seite :                      2/6
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI152090


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                         e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx20H2, ET50     10½Jx20H2, ET64
250 bis 404   Porsche Cayenne,       255/45R20         275/40R20                                 A02) bis A10)
              Cayenne E-Hybrid       N265)                                                       A11) B34a) BF1) E66) E67)
              (mit 5mm                                                                           EF0) V00)
              Radhausverbreiterungen 255/45R20 M+S     275/40R20 M+S                             A02) bis A10)
              im Bereich Radmitte)   W265)                                                       A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                 EF0) V00)
                                                255/50R20               275/45R20                A02) bis A10)
                                                N265)                                            A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                 EF0) V00)
                                                255/50R20 M+S           275/45R20 M+S            A02) bis A10)
                                                W265)                                            A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                 EF0) V00)
                                                265/45R20               285/40R20                A02) bis A10)
                                                N275)                                            A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                 EF0) V00)
                                                265/45R20 M+S           285/40R20 M+S            A02) bis A10)
                                                W275)                                            A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                 EF0) V00)
                                                275/45R20               305/40R20                A02) bis A10)
                                                N285)                                            A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                 EF0)
                                                275/45R20 M+S           305/40R20 M+S            A02) bis A10)
                                                                                                 A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                 EF0)
Die Verwendung des Rades FMI152090, 50_5_130A ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI1520105, 64_5_130A (ABE-Nr. 55426*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55427 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001390-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD2b
Seite :                      3/6
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI152090


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                         e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx20H2, ET50     10½Jx20H2, ET64
250 bis 404   Porsche Cayenne,       255/45R20         275/40R20                                 A02) bis A10)
              Cayenne E-Hybrid       N265)                                                       A11) B34a) BF1) E66) E67)
              (mit 15mm                                                                          EF0) V00)
              Radhausverbreiterungen 255/45R20 M+S     275/40R20 M+S                             A02) bis A10)
              im Bereich Radmitte)   W265)                                                       A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                 EF0) V00)
                                                255/50R20               275/45R20                A02) bis A10)
                                                N265)                                            A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                 EF0) V00)
                                                255/50R20 M+S           275/45R20 M+S            A02) bis A10)
                                                W265)                                            A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                 EF0) V00)
                                                265/45R20               285/40R20                A02) bis A10)
                                                N275)                                            A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                 EF0) V00)
                                                265/45R20 M+S           285/40R20 M+S            A02) bis A10)
                                                W275)                                            A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                 EF0) V00)
                                                275/45R20               305/40R20                A02) bis A10)
                                                N285)                                            A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                 EF0)
                                                275/45R20 M+S           305/40R20 M+S            A02) bis A10)
                                                                                                 A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                 EF0)
Die Verwendung des Rades FMI152090, 50_5_130A ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI1520105, 64_5_130A (ABE-Nr. 55426*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                         e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                Vorderachse        Hinterachse
                                    9Jx20H2, ET50      10½Jx20H2, ET64
250 bis 404   Porsche Cayenne       275/45R20          305/40R20                                 A02) bis A10)
              Coupe, Cayenne        N285)                                                        A11) B34a) BF1) EF0)
              Coupe E-Hybrid        275/45R20 M+S      305/40R20 M+S                             A02) bis A10)
                                                                                                 A11) B34a) BF1) EF0)
Die Verwendung des Rades FMI152090, 50_5_130A ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI1520105, 64_5_130A (ABE-Nr. 55426*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55427 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001390-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD2b
Seite :                      4/6
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI152090


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                          e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx20H2, ET50     10½Jx20H2, ET64
224 bis 349   Porsche Cayenne,       255/50R20         305/40R20                                 A02) bis A10)
              Cayenne E-Hybrid                                                                   A11) B34a) BF1) E66)
              (Modell 2023, mit                                                                  E67a) V00)
              5mm                    255/55R20         295/45R20                                 A02) bis A10)
              Radhausverbreiterungen                                                             A11) B34a) BF1) E66) E67a)
              im Bereich Radmitte)   255/55R20         305/45R20                                 A02) bis A10)
                                                                                                 A11) B34a) BF1) E66)
                                                                                                 E67a) V00)
Die Verwendung des Rades FMI152090, 50_5_130A ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI1520105, 64_5_130A (ABE-Nr. 55426*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
         Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
         durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
         wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
         Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
         Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
         entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
         zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
         weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
         Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
         Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
         Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
         Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
         die Radkontur hinausragen.

A06)     Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
         Befestigungsteile zu verwenden.

A07)     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
         vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55427 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001390-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD2b
Seite :                      5/6
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI152090


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
      • PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse 2
         Bremsscheiben- Ø 410 mm)

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

E66)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé

E67)   Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* bis NT12

E67a) Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* ab NT13

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55427 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001390-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD2b
Seite :                      6/6
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI152090


V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage CD2b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ FMI152090 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 23.05.2024