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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001388-C0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     1 / 13
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI152195


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                    FMI152195
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                               Fondmetal
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             25_5_112P
                Radausführungskennz.:                                      PCD 112PA
                Radgröße:                                                  21x9½J H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           25 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                       5
                Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 55423*02




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                         1000 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2500 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                     160 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                  KIT0354    140 Nm
                               Schaftlänge 27 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                  KIT0354    160 Nm
                               Schaftlänge 27 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                  KIT0354    150 Nm
                               Schaftlänge 27 mm
               BF5       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                    140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001388-C0-072
               Anlage-Nr. :                1
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               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI152195


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               GE                                e1*2007/46*1914*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               158             Audi e-tron, e-tron        255/45R21                         A02) bis A10)
                               Sportback, Q8 e-tron,                                        BF1)
                               Q8 Sportback e-tron        265/45R21
                               (nicht für edition Dakar
                                                          A01) K03) K04)
                               u. Competition)

                                                        275/40R21
                                                        A01) K03) K04)

                                                        285/40R21
                                                        A01) K01) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                              e1*2007/46*1801*..
§22 55423*02




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 195     Audi A6                  255/30R21                           A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,       T93)                                BF2) E21) EB1) K01) K02)
                               Frontantrieb, Baureihe
                               C8)
                                                        265/30R21


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                               e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 270     Audi A6                   255/30R21                          A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,        T93)                               A11) BF2) E21) E54) EB1)
                               Allradantrieb, Baureihe                                      K01) K02)
                               C8)
                                                         265/30R21
                                                         T96)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                             e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 195     Audi A6                 255/30R21                            A01) bis A10)
                               (Kombi, Frontantrieb,   T93)                                 BF2) E21) EB1) F08) K01)
                               Baureihe C9)                                                 K02)
                                                        265/30R21
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001388-C0-072
               Anlage-Nr. :                1
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               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI152195


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                             e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               253 bis 257     Audi S6                 255/35R21                         A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)                                        B59) BF2) K01) K02)
                                                       265/30R21
                                                       T96)

                                                       275/30R21


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                             e1*2007/46*0544*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               412             Audi RS6 Avant          245/35R21 M+S                     A02) bis A10)
                                                                                         BF3)
§22 55423*02




                                                       255/35R21 M+S
                                                       A01) G01)

                                                       265/30R21 M+S

                                                       275/30R21

                                                       285/30R21
                                                       ECE)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                             e1*2007/46*0436*..
               4G1                            e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback   255/30R21                         A01) bis A10)
                                                                                         A93a) BF2) K03) K04) K63)
                                                                                         T93)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4H                            e1*2007/46*0284*..
               4H                            e1*2007/46*0398*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 368     Audi A8, A8L           245/35R21                          A01) bis A10)
                                                      N255) T96)                         BF4) E44) EB2) EB3) K04)

                                                       255/35R21
                                                       K71) K72)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001388-C0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     4 / 13
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI152195


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4H                            e1*2007/46*0284*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               382             Audi S8                255/35R21                           A01) bis A10)
                                                                                          BF4) EB3) K04) K71) K72)
                                                                                          N265)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F8                            e1*2007/46*1751*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 338     Audi A8, A8 L          255/35R21                           A01) bis A10)
                                                      K03) K04) N265) T98)                A11) BF3) E44) EB4)

                                                        265/35R21
                                                        K01) K04)
§22 55423*02




                                                        275/30R21
                                                        K01) K04) T98)

                                                        275/35R21
                                                        GDM) K01) K04)

                                                        285/30R21
                                                        K01) K02)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                              e1*2001/116*0473*..
               8R                              e1*2001/116*0497*..
               8R1                             e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 200     Audi Q5                  245/40R21                         A01) bis A10)
                               (ohne                    N255)                             A94) BF5) E29a) K01) K04)
                               Serienverbreiterung)
                                                        255/40R21

                                                        265/35R21

                                                        275/35R21
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001388-C0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     5 / 13
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI152195


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                              e1*2001/116*0473*..
               8R                              e1*2001/116*0497*..
               8R1                             e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 200     Audi Q5                   245/40R21                         A01) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung) N255)                             A94) BF5) E29) K01)

                                                        255/40R21
                                                        K04)

                                                        265/35R21
                                                        K04)

                                                        275/35R21
                                                        K04)
§22 55423*02




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                              e1*2001/116*0473*..
               8R1                             e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               230 bis 260     Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 255/40R21                             A01) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung)                                   A94) BF5) E29) K01) K04)
                                                        265/35R21

                                                        275/35R21
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001388-C0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     6 / 13
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI152195


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                              e1*2007/46*1550*..
               FY                              e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 245/40R21                            A01) bis A10)
                               (bis e1*2007/46*1550*46, K04)                              A11) BF5) E44) E87) K01)
                               ohne Verbreiterungs-
                               Flaps vorne u. hinten)
                                                        255/40R21
                                                        K04)

                                                        265/35R21
                                                        K02)

                                                        265/40R21
                                                        K02)

                                                        275/35R21
§22 55423*02




                                                        K02)

                                                        285/35R21
                                                        K02)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                              e1*2007/46*1550*..
               FY                              e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 245/40R21                            A01) bis A10)
                               (bis e1*2007/46*1550*46, K04)                              A11) BF5) E44) E87) K01)
                               mit Verbreiterungs-
                               Flaps vorne u. hinten)
                                                        255/40R21
                                                        K04)

                                                        265/35R21
                                                        K02)

                                                        265/40R21
                                                        K02)

                                                        275/35R21
                                                        K02)

                                                        285/35R21
                                                        K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001388-C0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     7 / 13
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI152195


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                              e1*2007/46*1550*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               251 bis 260     Audi SQ5, SQ5            255/40R21                         A01) bis A10)
                               Sportback                K04)                              BF5) E87) K01)
                               (bis e1*2007/46*1550*46,
                               mit Verbreiterungs-
                                                        265/35R21
                               Flaps vorne u. hinten)
                                                        K02)

                                                        265/40R21
                                                        K02)

                                                        275/35R21
                                                        K02)

                                                        285/35R21
                                                        K02)
§22 55423*02




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                             e1*2007/46*1550*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 220     Audi Q5, Q5 Sportback 245/40R21                            A01) bis A10)
                               (ab e1*2007/46*1550*47) K04)                               BF1) E87a) K01)

                                                        255/40R21
                                                        K02)

                                                        265/35R21
                                                        K02)

                                                        275/35R21
                                                        K02)

                                                        285/35R21
                                                        K02)

                                                        HL 255/40R21
                                                        K02)

                                                        HL 265/35R21
                                                        K02)

                                                        HL 275/35R21
                                                        K02)

                                                        HL 285/35R21
                                                        K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001388-C0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     8 / 13
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI152195


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                              e1*2001/116*0350*..
               4L                              e1*2001/116*0367*..
               4L1                             e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 250     Audi Q7                  255/45R21                          A02) bis A10)
                               (ohne Verbreiterungs-    N265)                              BF1) E78a)
                               Flaps)
                                                        255/45R21 M+S

                                                        265/40R21
                                                        N275)

                                                        265/40R21 M+S

                                                        275/40R21
                                                        N285)
§22 55423*02




                                                        275/40R21 M+S


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                               e1*2001/116*0350*..
               4L                               e1*2001/116*0367*..
               4L1                              e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 250     Audi Q7                   255/45R21                         A02) bis A10)
                               (mit Verbreiterungs-      N265)                             BF1) E78a)
                               Flaps)
                                                        255/45R21 M+S

                                                        265/40R21
                                                        N275)

                                                        265/40R21 M+S

                                                        275/40R21
                                                        N285)

                                                        275/40R21 M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001388-C0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     9 / 13
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI152195


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                              e1*2001/116*0350*..
               4L1                             e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               320 bis 373     Audi SQ7                 255/45R21                          A02) bis A10)
                               (ohne Verbreiterungs-                                       BF1) E78a)
                               Flaps)                   255/45R21 M+S

                                                        265/40R21

                                                        265/40R21 M+S

                                                        275/40R21

                                                        275/40R21 M+S
§22 55423*02




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                               e1*2001/116*0350*..
               4L1                              e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               320 bis 373     Audi SQ7                  255/45R21 M+S                     A02) bis A10)
                               (mit Verbreiterungs-                                        BF1) E78a)
                               Flaps)                    265/40R21 M+S

                                                        275/40R21 M+S


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001388-C0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     10 / 13
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI152195


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
§22 55423*02




                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               B59)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
                      • Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30
                      mm
                      Anzugsmoment: 160 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001388-C0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     11 / 13
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI152195


               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                      Zubehörkit: KIT0354
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                      Zubehörkit: KIT0354
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                      Zubehörkit: KIT0354
                      Anzugsmoment: 150 Nm
§22 55423*02




               BF5)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30
                      mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E29)   Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
                     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
                     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
                     -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

               E87)   Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. bis e1*2007/46*1550*46.

               E87a) Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. ab e1*2007/46*1550*47.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. 4K0 615 106 AE mit belüfteter Scheibe Ø350x34 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Ate 4HK Audi-Emblem mit belüfteter Scheibe
                        Ø345,5x34 mm

               EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Audi Zeichen Ate mit belüfteter Scheibe Ø380x36 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001388-C0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     12 / 13
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI152195



               EB4)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AXB mit belüfteter Scheibe Ø375x36 mm

               ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                    Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                    (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               F08)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GDM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19,
                    265/35R21, 265/40R20, 275/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
§22 55423*02




                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
                      eng an das Blechradhaus anzulegen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001388-C0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     13 / 13
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI152195



               K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
                      an das Blechradhaus anzulegen.

               K72)   An Achse 1 sind die an der Radhauskante befindlichen Schrauben (ca. 150mm hinter der
                      Radmitte) samt den Kunststoffspangen zu entfernen.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
§22 55423*02




                     nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 1 mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ FMI152195 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 21.01.2026
						
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