Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001388-C0-072
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 1 / 13
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI152195
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: FMI152195
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Fondmetal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 25_5_112P
Radausführungskennz.: PCD 112PA
Radgröße: 21x9½J H2
Rad-Einpresstiefe: 25 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
§22 55423*02
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1000 kg
Reifenabrollumfang: 2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,25, KIT0334 140 Nm
Schaftlänge 29 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,25, KIT0334 160 Nm
Schaftlänge 29 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001388-C0-072
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 2 / 13
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI152195
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6L e1*2018/858*00316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 230 BMW 5er 245/35R21 A01) bis A10)
(Limousine) A11) B84) BF1) EF0) K04)
N255) T96)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/35R21 275/30R21 A01) bis A10)
K02) T98) A11) B84) BF1) EF0)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6K e1*2018/858*00360*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
§22 55423*02
120 bis 230 BMW 5er 245/35R21 275/30R21 A01) bis A10)
(Touring) K02) T98) A11) B84) BF1) EF0)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT e1*2007/46*1791*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 265 BMW 6er GT 245/35R21 A01) bis A10)
A11) BF1) K04) T96)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/35R21 275/30R21 A01) bis A10)
K04) A11) BF1)
245/35R21 285/30R21 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G7L e1*2018/858*00154*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 280 BMW 7er, i7 245/40R21 A02) bis A10)
N255) T100) B81) BF1) EF0)
255/40R21
N265) T102)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/40R21 285/35R21 A01) bis A10)
K04) B81) BF1) EF0)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001388-C0-072
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 3 / 13
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI152195
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BMWI-N e1*2018/858*00109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
102 bis 150 BMW iX xDrive 265/45R21 A01) bis A10)
(nicht iX M60, iX M70 A93a) BF1) K04)
xDrive)
275/45R21
A93a)
285/45R21
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X e1*2018/858*00153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55423*02
100 bis 221 BMW X1 265/30R21 A01) bis A10)
A11) BF1) K01) K02)
275/30R21
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X e1*2018/858*00153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 104 BMW iX1 265/30R21 A01) bis A10)
BF1) K01) K02)
275/30R21
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X e1*2007/46*1797*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3 245/35R21 A01) bis A10)
T96) A11) BF1) K03) K04)
245/40R21
K78)
255/35R21
K78) T98)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001388-C0-072
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 4 / 13
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI152195
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3XE e1*2007/46*2130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 BMW iX3 265/35R21 A01) bis A10)
T101) BF1) K01) K04)
275/35R21
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R21 275/35R21 A01) bis A10)
K03) K04) BF1) V00)
§22 55423*02
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001388-C0-072
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 5 / 13
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI152195
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3XN e1*2018/858*00409*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 280 BMW X3 245/40R21 A02) bis A10)
(Allrad, Heckantrieb) N255) A11) BF1)
255/35R21
N265) T98)
255/40R21
N265)
265/35R21
N275)
275/35R21
§22 55423*02
A01) K01) K04) N285)
HL 255/35R21
N265)
HL 255/40R21
N265)
HL 265/35R21
N275)
HL 275/35R21
A01) K01) K04) N285)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/40R21 285/35R21 A01) bis A10)
K02) A11) BF1)
255/40R21 M+S 285/35R21 M+S A01) bis A10)
K02) A11) BF1)
255/40R21 HL 285/35R21 A01) bis A10)
K02) A11) BF1) V00)
255/40R21 M+S HL 285/35R21 M+S A01) bis A10)
K02) A11) BF1) V00)
HL 255/40R21 285/35R21 A01) bis A10)
K02) A11) BF1) V00)
HL 255/40R21 M+S 285/35R21 M+S A01) bis A10)
K02) A11) BF1) V00)
HL 255/40R21 HL 285/35R21 A01) bis A10)
K02) A11) BF1) V00)
HL 255/40R21 M+S HL 285/35R21 M+S A01) bis A10)
K02) A11) BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001388-C0-072
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 6 / 13
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI152195
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X e1*2007/46*1881*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210 BMW X4 245/35R21 A02) bis A10)
T96) A11) BF1)
245/40R21
255/35R21
265/35R21
A01) K03) K04)
275/35R21
A01) K01) K04)
§22 55423*02
285/30R21
A01) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/35R21 285/30R21 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) V00)
245/40R21 275/35R21 A01) bis A10)
K04) A11) BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X e1*2007/46*1881*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
240 bis 265 BMW X4 M40d, X4 M40i 275/35R21 A01) bis A10)
A11) BF1) K01) K04)
285/30R21
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R21 275/35R21 A01) bis A10)
K04) A11) BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001388-C0-072
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 7 / 13
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI152195
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5X e1*2007/46*1918*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 280 BMW X5 255/40R21 A02) bis A10)
N265) T102) A11) BF2) E71) ER1)
255/40R21 M+S
T102) W265)
255/45R21
N265) T106)
255/45R21 M+S
T106) W265)
265/35R21
GGX) N275) T101)
§22 55423*02
265/35R21 M+S
GGX) T101) W275)
265/40R21
N275) T105)
265/40R21 M+S
T105) W275)
275/35R21
A01) K01) N285) T103)
275/35R21 M+S
A01) K01) T103)
275/40R21
A01) K01) N285)
275/40R21 M+S
A01) K01)
285/35R21
A01) K01) K04) N295) T105)
285/35R21 M+S
A01) K01) K04) T105)
285/40R21
A01) K01) K04) N295)
285/40R21 M+S
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001388-C0-072
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 8 / 13
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI152195
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5X e1*2007/46*1918*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
294 bis 390 BMW X5 M50d, M50i, 275/40R21 A01) bis A10)
M60i N285) A11) BF2) E71) ER1) K01)
275/40R21 M+S
285/35R21
K04) N295) T105)
285/35R21 M+S
K04) T105)
285/40R21
K04) N295)
§22 55423*02
285/40R21 M+S
K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G7X e1*2007/46*1952*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 390 BMW X7 265/45R21 M+S A02) bis A10)
A11) BF2) ER1)
275/45R21
A01) K03) N285)
285/40R21
A01) K01) K04)
285/45R21
A01) K01) K04)
HL 265/45R21 M+S
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001388-C0-072
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 9 / 13
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI152195
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 55423*02
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001388-C0-072
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 10 / 13
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI152195
B81) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø395x36mm,
• Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24mm
B84) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29 mm
Zubehörkit: KIT0334
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29 mm
Zubehörkit: KIT0334
Anzugsmoment: 160 Nm
§22 55423*02
E71) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 2000 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GGX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/55R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001388-C0-072
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 11 / 13
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI152195
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§22 55423*02
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte
um 5 mm zu kürzen,
• der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über die
gekürzte Radhauskante hinaus ragt.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001388-C0-072
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 12 / 13
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI152195
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
§22 55423*02
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T106) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg bei LI 106 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 950 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001388-C0-072
Anlage-Nr. : 1a
Seite : 13 / 13
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI152195
Die Anlage 1a mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ FMI152195 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.
Geschäftsstelle Essen, 21.01.2026
§22 55423*02