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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001388-C0-072
               Anlage-Nr. :                1a
               Seite :                     1 / 13
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI152195


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                    FMI152195
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                               Fondmetal
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             25_5_112P
                Radausführungskennz.:                                      PCD 112PA
                Radgröße:                                                  21x9½J H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           25 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                       5
                Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 55423*02




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                         1000 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2500 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,25,                 KIT0334     140 Nm
                               Schaftlänge 29 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,25,                 KIT0334    160 Nm
                               Schaftlänge 29 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001388-C0-072
               Anlage-Nr. :                1a
               Seite :                     2 / 13
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI152195


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6L                           e1*2018/858*00316*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 230     BMW 5er                245/35R21                                A01) bis A10)
                               (Limousine)                                                     A11) B84) BF1) EF0) K04)
                                                                                               N255) T96)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       245/35R21            275/30R21          A01) bis A10)
                                                                            K02) T98)          A11) B84) BF1) EF0)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6K                           e1*2018/858*00360*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne              hinten
§22 55423*02




               120 bis 230     BMW 5er                245/35R21          275/30R21             A01) bis A10)
                               (Touring)                                 K02) T98)             A11) B84) BF1) EF0)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6GT                          e1*2007/46*1791*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 265     BMW 6er GT             245/35R21                                A01) bis A10)
                                                                                               A11) BF1) K04) T96)
                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       245/35R21            275/30R21          A01) bis A10)
                                                                            K04)               A11) BF1)
                                                       245/35R21            285/30R21          A01) bis A10)
                                                                            K04)               A11) BF1) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G7L                           e1*2018/858*00154*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125 bis 280     BMW 7er, i7            245/40R21                                A02) bis A10)
                                                      N255) T100)                              B81) BF1) EF0)

                                                       255/40R21
                                                       N265) T102)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       255/40R21            285/35R21          A01) bis A10)
                                                                            K04)               B81) BF1) EF0)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001388-C0-072
               Anlage-Nr. :                1a
               Seite :                     3 / 13
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI152195


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               BMWI-N                           e1*2018/858*00109*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               102 bis 150     BMW iX xDrive             265/45R21                         A01) bis A10)
                               (nicht iX M60, iX M70     A93a)                             BF1) K04)
                               xDrive)
                                                        275/45R21
                                                        A93a)

                                                        285/45R21
                                                        K01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U1X                           e1*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55423*02




               100 bis 221     BMW X1                 265/30R21                            A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) K01) K02)
                                                        275/30R21


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U1X                           e1*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 104      BMW iX1                265/30R21                            A01) bis A10)
                                                                                           BF1) K01) K02)
                                                        275/30R21


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3X                           e1*2007/46*1797*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     BMW X3                 245/35R21                            A01) bis A10)
                                                      T96)                                 A11) BF1) K03) K04)

                                                        245/40R21
                                                        K78)

                                                        255/35R21
                                                        K78) T98)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001388-C0-072
               Anlage-Nr. :                1a
               Seite :                     4 / 13
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI152195


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3XE                          e1*2007/46*2130*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80              BMW iX3                265/35R21                                A01) bis A10)
                                                      T101)                                    BF1) K01) K04)

                                                       275/35R21

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       245/40R21            275/35R21          A01) bis A10)
                                                       K03)                 K04)               BF1) V00)
§22 55423*02
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001388-C0-072
               Anlage-Nr. :                1a
               Seite :                     5 / 13
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI152195


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3XN                            e1*2018/858*00409*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 280     BMW X3                   245/40R21                               A02) bis A10)
                               (Allrad, Heckantrieb)    N255)                                   A11) BF1)

                                                        255/35R21
                                                        N265) T98)

                                                        255/40R21
                                                        N265)

                                                        265/35R21
                                                        N275)

                                                        275/35R21
§22 55423*02




                                                        A01) K01) K04) N285)

                                                        HL 255/35R21
                                                        N265)

                                                        HL 255/40R21
                                                        N265)

                                                        HL 265/35R21
                                                        N275)

                                                        HL 275/35R21
                                                        A01) K01) K04) N285)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        255/40R21            285/35R21          A01) bis A10)
                                                                             K02)               A11) BF1)
                                                        255/40R21 M+S        285/35R21 M+S      A01) bis A10)
                                                                             K02)               A11) BF1)
                                                        255/40R21            HL 285/35R21       A01) bis A10)
                                                                             K02)               A11) BF1) V00)
                                                        255/40R21 M+S        HL 285/35R21 M+S   A01) bis A10)
                                                                             K02)               A11) BF1) V00)
                                                        HL 255/40R21         285/35R21          A01) bis A10)
                                                                             K02)               A11) BF1) V00)
                                                        HL 255/40R21 M+S 285/35R21 M+S          A01) bis A10)
                                                                             K02)               A11) BF1) V00)
                                                        HL 255/40R21         HL 285/35R21       A01) bis A10)
                                                                             K02)               A11) BF1) V00)
                                                        HL 255/40R21 M+S HL 285/35R21 M+S       A01) bis A10)
                                                                             K02)               A11) BF1) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001388-C0-072
               Anlage-Nr. :                1a
               Seite :                     6 / 13
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI152195


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                           e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 210     BMW X4                 245/35R21                                A02) bis A10)
                                                      T96)                                     A11) BF1)

                                                       245/40R21

                                                       255/35R21

                                                       265/35R21
                                                       A01) K03) K04)

                                                       275/35R21
                                                       A01) K01) K04)
§22 55423*02




                                                       285/30R21
                                                       A01) K01) K04)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       245/35R21            285/30R21          A01) bis A10)
                                                                            K04)               A11) BF1) V00)
                                                       245/40R21            275/35R21          A01) bis A10)
                                                                            K04)               A11) BF1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                           e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               240 bis 265     BMW X4 M40d, X4 M40i 275/35R21                                  A01) bis A10)
                                                                                               A11) BF1) K01) K04)
                                                       285/30R21

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       245/40R21            275/35R21          A01) bis A10)
                                                                            K04)               A11) BF1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001388-C0-072
               Anlage-Nr. :                1a
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               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI152195


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5X                           e1*2007/46*1918*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 280     BMW X5                 255/40R21                         A02) bis A10)
                                                      N265) T102)                       A11) BF2) E71) ER1)

                                                       255/40R21 M+S
                                                       T102) W265)

                                                       255/45R21
                                                       N265) T106)

                                                       255/45R21 M+S
                                                       T106) W265)

                                                       265/35R21
                                                       GGX) N275) T101)
§22 55423*02




                                                       265/35R21 M+S
                                                       GGX) T101) W275)

                                                       265/40R21
                                                       N275) T105)

                                                       265/40R21 M+S
                                                       T105) W275)

                                                       275/35R21
                                                       A01) K01) N285) T103)

                                                       275/35R21 M+S
                                                       A01) K01) T103)

                                                       275/40R21
                                                       A01) K01) N285)

                                                       275/40R21 M+S
                                                       A01) K01)

                                                       285/35R21
                                                       A01) K01) K04) N295) T105)

                                                       285/35R21 M+S
                                                       A01) K01) K04) T105)

                                                       285/40R21
                                                       A01) K01) K04) N295)

                                                       285/40R21 M+S
                                                       A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001388-C0-072
               Anlage-Nr. :                1a
               Seite :                     8 / 13
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI152195



               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5X                           e1*2007/46*1918*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               294 bis 390     BMW X5 M50d, M50i,     275/40R21                         A01) bis A10)
                               M60i                   N285)                             A11) BF2) E71) ER1) K01)

                                                       275/40R21 M+S

                                                       285/35R21
                                                       K04) N295) T105)

                                                       285/35R21 M+S
                                                       K04) T105)

                                                       285/40R21
                                                       K04) N295)
§22 55423*02




                                                       285/40R21 M+S
                                                       K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G7X                           e1*2007/46*1952*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 390     BMW X7                 265/45R21 M+S                     A02) bis A10)
                                                                                        A11) BF2) ER1)
                                                       275/45R21
                                                       A01) K03) N285)

                                                       285/40R21
                                                       A01) K01) K04)

                                                       285/45R21
                                                       A01) K01) K04)

                                                       HL 265/45R21 M+S


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001388-C0-072
               Anlage-Nr. :                1a
               Seite :                     9 / 13
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI152195


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 55423*02




               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001388-C0-072
               Anlage-Nr. :                1a
               Seite :                     10 / 13
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI152195


               B81)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø395x36mm,
                      • Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24mm

               B84)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29 mm
                      Zubehörkit: KIT0334
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29 mm
                      Zubehörkit: KIT0334
                      Anzugsmoment: 160 Nm
§22 55423*02




               E71)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 2000 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GGX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/55R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001388-C0-072
               Anlage-Nr. :                1a
               Seite :                     11 / 13
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI152195


               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§22 55423*02




                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte
                         um 5 mm zu kürzen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über die
                         gekürzte Radhauskante hinaus ragt.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001388-C0-072
               Anlage-Nr. :                1a
               Seite :                     12 / 13
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI152195



               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
§22 55423*02




                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T106) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg bei LI 106 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 950 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001388-C0-072
               Anlage-Nr. :                1a
               Seite :                     13 / 13
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI152195


               Die Anlage 1a mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ FMI152195 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 21.01.2026
§22 55423*02
						
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