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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001388-A0-072
Anlage-Nr. :                 AB1
Seite :                      1/5
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI152195


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    FMI152195
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Fondmetal
Montageposition:                                        Vorderachse **)
Radausführung:                                             25_5_112P
Radausführungskennz.:                                      PCD 112PA
Radgröße:                                                  21x9½J H2
Rad-Einpresstiefe:                                           25 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        1000 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades FMI152195, 25_5_112P ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp FMI152111, 18_5_112P (ABE-Nr.
55429*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp FMI152111, 18_5_112P (ABE-Nr. 55429*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                         KIT0354     150 Nm
                Schaftlänge 27 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                         KIT0354    180 Nm
                Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001388-A0-072
Anlage-Nr. :                 AB1
Seite :                      2/5
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI152195


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                        e1*2001/116*0480*..
204X AMG                    e1*2007/46*1884*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     21x9½J H2, ET25 21x11J H2, ET18
350 bis 375   Mercedes GLC 63 AMG, 245/40R21           315/30R21                                 A01) bis A10)
              GLC 63S AMG, GLC                                                                   BF1)
              63 AMG Coupe, GLC      245/40R21         325/30R21                                 A01) bis A10)
              63S AMG Coupe                                                                      BF1)
              (X253, C253)           265/35R21         305/30R21                                 A01) bis A10)
                                                                                                 BF1)
                                                275/35R21               315/30R21                A01) bis A10)
                                                K01)                                             BF1)
Die Verwendung des Rades FMI152195, 25_5_112P ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI152111, 18_5_112P (ABE-Nr. 55429*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC                        e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                       21x9½J H2, ET25 21x11J H2, ET18
145 bis 185   Mercedes GLC             245/40R21        325/30R21                                A01) bis A10)
              (X254, mit               K01)                                                      A11f) BF1) V00)
              Verbreiterung, Plug-in- 245/40R21         HL 325/30R21                             A01) bis A10)
              Hybrid)                  K01)                                                      A11f) BF1) V00)
                                       265/35R21        305/30R21                                A01) bis A10)
                                       K01)                                                      A11f) BF1) V00)
                                       275/35R21        315/30R21                                A01) bis A10)
                                       K01)                                                      A11f) BF1) V00)
                                       275/35R21        HL 315/30R21                             A01) bis A10)
                                       K01)                                                      A11f) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades FMI152195, 25_5_112P ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI152111, 18_5_112P (ABE-Nr. 55429*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001388-A0-072
Anlage-Nr. :                 AB1
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI152195


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                        e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     21x9½J H2, ET25 21x11J H2, ET18
145           Mercedes EQC           245/40R21         315/30R21                                 A01) bis A10)
                                     K01)                                                        BF1) V00)
                                     255/40R21         325/30R21                                 A01) bis A10)
                                     K01)                                                        BF1) V00)
                                     265/35R21         305/30R21                                 A01) bis A10)
                                     K01)                                                        BF1) V00)
                                     265/40R21         295/35R21                                 A01) bis A10)
                                     K01)                                                        BF1) V00)
                                     275/35R21         305/30R21                                 A01) bis A10)
                                     K01)                                                        BF1) V00)
                                     275/35R21         315/30R21                                 A01) bis A10)
                                     K01)                                                        BF1) V00)
                                     285/35R21         325/30R21                                 A01) bis A10)
                                     K01)                                                        BF1) V00)
Die Verwendung des Rades FMI152195, 25_5_112P ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI152111, 18_5_112P (ABE-Nr. 55429*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EAMG                      e1*2007/46*1878*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     21x9½J H2, ET25 21x11J H2, ET18
270 bis 470   Mercedes AMG GT        255/35R21         295/30R21                                 A01) bis A10)
              (X290)                 N265)                                                       A11) BF2) V00)
                                     265/35R21         305/30R21                                 A01) bis A10)
                                                                                                 A11) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades FMI152195, 25_5_112P ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI152111, 18_5_112P (ABE-Nr. 55429*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
         Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
         durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
         wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
         Fahrzeugpapiere enthält.
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI152195


A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
        Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
        zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
        die Radkontur hinausragen.

A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
        Befestigungsteile zu verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
        erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
        des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
        sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
        denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
        wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
        Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
        oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)    Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
        Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
        eingetragen haben.

A11f)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
        Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

BF1)    Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
        Achse: 1+2
        Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
        Zubehörkit: KIT0354
        Anzugsmoment: 150 Nm

BF2)    Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
        Achse: 1+2
        Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
        Zubehörkit: KIT0354
        Anzugsmoment: 180 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55423 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001388-A0-072
Anlage-Nr. :                 AB1
Seite :                      5/5
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI152195


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage AB1 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ FMI152195 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 21.05.2024