Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51985 nach §22 StVZO

               Anlage 43 zum Prüfbericht Nr. 55814217 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ ASTRAL 1665
               Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 1 von 6

               Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                                 Via Luigi Galvani 8-12
                                                 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            ASTRAL
               Typ                               ASTRAL 1665
               Radgröße                          6,5Jx16H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               ASTR65 ASTRAL 1665                                 4/100/57,1         35        660    2150
               1635020 PCD 4X100 ET35 / Ø73,1-Ø57,1

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        51985
               Herstellerzeichen                 G.M.P.GROUP
               Radtyp und Ausführung             ASTRAL1665
§22 51985*03




               Radgröße                          6,5Jx16H2
               Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
               Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  26

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Seat
                                                 Skoda
                                                 Volkswagen

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51985 nach §22 StVZO

               Anlage 43 zum Prüfbericht Nr. 55814217 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ ASTRAL 1665
               Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Seat Arosa              37-74         195/40R16   T76                             A12 A14 A18
               6H, 6HS                 37-74         195/45R16   A01 G01 K25 K2b K42             S01
               e1*95/54*,
               98/14*0049*..,
               e9*98/14*0037*..
               Seat Mii                44, 50, 55    185/50R16   K1a K1b K2b                     A01 A12 A14
               AA, AAN                 44, 50, 55    195/45R16   K1a K2b                         A18 Flh NoE
               e13*2007/46*1168*..;    44, 50, 55    205/45R16   K1a K1b K2b                     V16 S01
               e13*2007/46*1183*..
               Seat Mii electric       61            185/50R16   K1a K1b K2b                     A01 A12 A14
               AA                      61            195/45R16   K1a K2b                         A18 Flh V16
               e13*2007/46*1168*..     61            205/45R16   K1a K1b K2b                     S01
               - Elektro
               Skoda Citigo            44, 50, 55    185/50R16   K1a K1b K2b                     A01 A12 A14
               AA, AAN                 44, 50, 55    195/45R16   K1a K2b                         A18 Flh NoE
               e13*2007/46*1169*..;    44, 50, 55    205/45R16   K1a K1b K2b                     V16 S01
               e13*2007/46*1184*..
               - incl. Facelift 2017
§22 51985*03




               Skoda Citigo E IV       61            185/50R16   K1a K1b K2b                     A01 A12 A14
               AA                      61            195/45R16   K1a K2b                         A18 Flh V16
               e13*2007/46*1169*..     61            205/45R16   K1a K1b K2b                     S01
               - Elektro
               VW cross UP!            55, 66        185/50R16   A01 K2b                         A12 A14 A18
               AA                      55, 66        195/45R16                                   Flh KMV V16
               e13*2007/46*1167*..     55, 66        205/45R16   A01 K2b                         S01
               - incl. Facelift 2016
               VW e-UP!                60,61         185/50R16   K1a K1b K2b                     A01 A12 A14
               AA, AAN                 60,61         195/45R16   K1a K2b                         A18 Flh V16
               e13*2007/46*1167*..;    60,61         205/45R16   K1a K1b K2b                     S01
               e13*2007/46*1182*..
               - incl. Facelift 2016
               - Elektro
               VW Lupo                 37-77         195/40R16   T76                             A12 A14 A18
               6X, 6E                                                                            N3L S01
               e1*97/27,98/14,
               2001/116*
               0085,0114*..
               VW UP!                  44-66         185/50R16   K1a K1b K2b                     A01 A12 A14
               AA, AAN                 44-66         195/45R16   K1a K2b                         A18 Flh NoE
               e13*2007/46*1167*..;    44-66         205/45R16   K1a K1b K2b                     Npf V16 S01
               e13*2007/46*1182*..
               - incl. Facelift 2016
               VW UP! GTI              85            185/50R16   M+S                             A12 A14 A18
               AA                      85            195/45R16   M+S                             Flh NoE S01
               e13*2007/46*1167*20-    85            205/45R16   M+S




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51985 nach §22 StVZO

               Anlage 43 zum Prüfbericht Nr. 55814217 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ ASTRAL 1665
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 3 von 6

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 51985*03




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51985 nach §22 StVZO

               Anlage 43 zum Prüfbericht Nr. 55814217 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ ASTRAL 1665
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                       Seite 4 von 6
               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
§22 51985*03




               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
               Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               N3L     Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter
               Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und
               somit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51985 nach §22 StVZO

               Anlage 43 zum Prüfbericht Nr. 55814217 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ ASTRAL 1665
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                   Seite 5 von 6
               Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
               usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T76    Reifen (LI 76) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslast bis 800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    185/50R16     205/45R16
               Nr. 2    185/60R16     205/55R16
               Nr. 3    195/40R16     215/35R16
               Nr. 4    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
               Nr. 5    195/50R16     215/45R16
               Nr. 6    205/45R16     225/40R16
               Nr. 7    205/50R16     225/45R16
§22 51985*03




               Nr. 8    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
               Nr. 9    205/60R16     225/55R16
               Nr. 10   215/40R16     225/40R16, 245/35R16
               Nr. 11   215/55R16     235/50R16
               Nr. 12   225/40R16     245/35R16
               Nr. 13   225/50R16     245/45R16
               Nr. 14   225/55R16     245/50R16
               Nr. 15   225/60R16     245/55R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 18. März 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2020.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51985 nach §22 StVZO

               Anlage 43 zum Prüfbericht Nr. 55814217 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ ASTRAL 1665
               Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                    Seite 6 von 6

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 18. März 2024




               Schmidt                                                                  00424546.DOC JR-CS
§22 51985*03




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim