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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51985 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55814217 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ ASTRAL 1665
               Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 1 von 7

               Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                                 Via Luigi Galvani 8-12
                                                 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            ASTRAL
               Typ                               ASTRAL 1665
               Radgröße                          6,5Jx16H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               ASTR65 ASTRAL 1665                                 4/108/63,4         40        660    2150
               1640028 PCD 4X108 ET40 / Ø73,1-Ø63,4

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        51985
               Herstellerzeichen                 G.M.P.GROUP
               Radtyp und Ausführung             ASTRAL1665
§22 51985*03




               Radgröße                          6,5Jx16H2
               Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
               Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
               S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -
               S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      135                  -

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Ford
                                                 Mazda

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51985 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55814217 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ ASTRAL 1665
               Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Ford B-MAX              55-103        185/55R16                                   A12 A14 A18
               JK8                     55-103        195/50R16                                   A58 S02
               e9*2007/46*0092*00-     55-103        195/55R16
               17                      55-103        205/50R16
               Ford Fiesta (VI)        43-74         195/40R16   K1a K1b K2b R37 T76 T80         A01 A12 A14
               JH1, JD3                43-74         195/45R16   K1a K1b K2b                     A18 Flh S01
               e1*98/14*0191*..,       43-74         205/45R16   K1a K1b K2b K46
               e1*2001/116*0210*..
               Ford Fiesta (VII)       44-99         195/45R16                                   A12 A14 A18
               JA8, JR8                44-99         195/50R16   A01 G01                         B02 Flh S01
               e9*2001/116*            44-99         205/45R16
               0069*00-10;
               e9*2007/46*
               0002*00-06;
               DE*2007/46*0072*..;
               e13*2007/46*
               1058*00-08
               Ford Fiesta (VII)       44-103        195/50R16                                   A12 A14 A18
§22 51985*03




               JA8, JR8                44-147        195/45R16                                   B02 Flh S02
               e9*2001/116*            44-147        205/45R16
               0069*11-..;
               e9*2007/46*
               0002*07-..;
               e13*2007/46*
               1058*09-..
               - ab Modell 2013
               Ford Fiesta (VIII)      51-103        195/50R16   K2b                             A01 A12 A14
               JHH, JGH                51-103        195/55R16   K2b                             A18 A58 Flh
               e9*2007/46*3142*..;     51-103        205/50R16   K2b                             KOV S02
               e9*2007/46*3159*..      51-103        215/50R16   K1a K1b K2b K5a
               Ford Fiesta Active      62-103        195/50R16   A91 M+S                         A14 A18 A58
               (VIII)                  62-103        195/55R16   A12 M+S                         Flh KMV S02
               JHH                     62-103        205/50R16   A12 M+S
               e9*2007/46*3142*..
               Ford Fiesta ST (VIII)   147           195/50R16   M+S                             A12 A14 A18
               JHH                     147           195/55R16   M+S                             A58 Flh KOV
               e9*2007/46*3142*..      147           205/50R16   M+S                             S02
               Ford Fiesta ST 150      110           195/45R16   K1b K2b                         A01 A12 A14
               (VI)                    110           205/45R16   K1a K1b K2b K46                 A18 Flh S01
               JD3
               e1*2001/116*0210*..
               Ford Focus (I)          55-85         205/50R16   G65 K1c K42                     A01 A12 A14
               D . W, D . X            55-96         195/50R16   K1c K42 R37 T84 T88             A18 B02 Car
               e13*97/27*, 98/14*,     55-96         205/45R16   K1c K42 R37 T83 T87             Flh Sth S01
               0037-40, 56-58*..       66-96         205/50R16   K1c K42 R67 X06
               Ford Focus ST 170 (I)   127           195/55R16   K1a K41 K42 M+S                 A01 A12 A14
               DA1, DB1, DN1           127           205/55R16   K1c K41 K42 K45 M+S             A18 B02 B03
               e13*98/14*                                                                        Car Flh S01
               0081,0082,0095*..



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51985 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55814217 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ ASTRAL 1665
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Ford Fusion            50-74         195/50R16     K1c K2b R37                           A01 A12 A14
               JU2                    50-74         195/55R16     K1c K2b                               A18 S01
               e1*98/14*0194*00-25    50-74         205/45R16     K1a K2b
                                      50-74         205/50R16     K1c K2b K46
               Ford KA+               51-63         185/50R16                                           A12 A14 A18
               KAF                    51-63         195/45R16                                           Flh KOV S02
               e13*2007/46*           51-63         205/45R16
               1637*01-03
               Ford Transit/Tourneo   55-74         185/55R16                                           A12 A14 A18
               Courier                55-74         195/50R16                                           S02
               JU2, JN8               55-74         195/55R16
               e1*98/14*0194*26-..;
               e13*2007/46*1349*..
               Mazda 2 (I)            50-74         195/40R16     T76 T80                               A12 A14 A18
               DY                     50-74         195/45R16                                           Flh S01
               e1*2001/116*0212*..    50-74         205/45R16     A01 K1a K1b K2b


               Allgemeine Hinweise
§22 51985*03




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51985 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55814217 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ ASTRAL 1665
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                  Seite 4 von 7
               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
§22 51985*03




               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




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               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55814217 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ ASTRAL 1665
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                   Seite 5 von 7
               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G65     Ist die Reifengröße 195/60R15, 205/55R15 oder 205/50R16 keine der serienmäßigen
               Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
               Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
               R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
               überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
§22 51985*03




               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
               vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

               K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



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               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55814217 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ ASTRAL 1665
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                 Seite 6 von 7
               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R67    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/50 R
               16 ww. 205/45 R 17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.

               T76    Reifen (LI 76) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslast bis 800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
§22 51985*03




               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               X06      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R15
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




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               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55814217 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ ASTRAL 1665
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 7 von 7

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 15. März 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 51985*03




               Lambsheim, 15. März 2024




               Schmidt                                                                      00424468.DOC JR-CS




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim