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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51985 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55814217 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ ASTRAL 1665
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
                                  QM Nr.:39020711504

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            ASTRAL
Typ                               ASTRAL 1665
Radgröße                          6,5Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
PCDX10 ASTRAL 1665                                 4/100/56,1         45        660    2150
0      PCD 4X100 ET45 / Ø73,1-Ø56,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51985
Herstellerzeichen                 G.M.P.GROUP
Radtyp und Ausführung             ASTRAL1665
Radgröße                          6,5Jx16H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  28
S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -
S04       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                  28
S05       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                  28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Honda
                                  Mini/BMW

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51985 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55814217 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ ASTRAL 1665
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                 Seite 2 von 7


Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic (VII)        66-81         195/50R16   R37                            A12 A14 A18
EP1, -2, -4              66-81         205/50R16                                  Flh S03
e11*98/14*
0173,0174,0188*..
Honda Civic (VII)        66-81         195/50R16   R37                            A12 A14 A18
EU5,-6,-7,-8,-9          66-81         205/50R16                                  Flh S03
e11*98/14*
0158-0161,0189*..
Honda Civic (VII)        88-92         195/50R16   R37                            A12 A14 A18
Coupé                    88-92         205/50R16                                  Cpe S03
EM2
e6*98/14*0080*..
Honda Insight            65            185/55R16                                  A12 A14 A18
ZE2                                                                               Flh S03
e6*2001/116*0130*..
Honda Jazz (II)          66, 73        185/55R16   K1a                            A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        195/50R16   K1c K2b                        A18 S03
e6*2007/46*              66, 73        205/45R16   K1a
0010, 0011, 0013,        66, 73        205/50R16   K1c K2b K3b K5a K6a
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz (II)          66, 73        185/55R16   K1a                            A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        195/50R16   K1c K2b                        A18 S03
e6*2001/116*             66, 73        205/45R16   K1a
0125, 0126, 0127,        66, 73        205/50R16   K1c K2b K3b K5a K6a
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz (III)         75, 96        185/55R16                                  A12 A14 A18
GK                       75, 96        195/50R16   A01 K1c                        Flh KOV S03
e6*2007/46*0162*..       75, 96        205/50R16   A01 K1c
- incl. Facelift 2018
Honda Jazz Hybrid (II)   65            185/55R16   K1a                            A01 A12 A14
GP1                                                                               A18 S03
e6*2007/46*0012*..

Mini One, Cooper, -S     65-160        195/55R16                                  A12 A14 A18
Mini                     65-160        205/50R16   A01 K1a K1b K2b                Cbo Flh V16
e1*2001/116*             65-85         195/50R16   R37                            S04
0231*08-..               65-85         205/45R16   A01 K2b
- ab MJ 2007




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51985 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55814217 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ ASTRAL 1665
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini One, Cooper, -S    55-147        185/55R16    M+S                                   A12 A14 A18
Mini-N, UKL-            55-147        195/50R16    A01 K2b M+S                           B03 Car Cbo
C,/K,/L,/B-L, -N1       55-147        195/55R16    A01 K2b                               Cpe Flh V16
e1*2001/116*0343*..;    55-147        205/50R16    A01 K2b                               S05
e1*2007/46*             55-90         185/50R16
0369, 0370, 0593*..     55-90         185/55R16
e1*2007/46*0371*00-     55-90         195/50R16    A01 K2b
09,                     55-90         205/45R16
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupè/Roadster
Mini One, Cooper, -S    55-160        195/55R16                                          A12 A14 A18
R50, Mini               55-160        205/50R16    A01 K1a K1b K2b                       Cbo Flh V16
e1*98/14*0168*..,       55-85         195/50R16    R37                                   S02
e1*2001/116*            55-85         205/45R16    A01 K2b
0231*00-07
- bis MJ 2006

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51985 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55814217 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ ASTRAL 1665
Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 4 von 7

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51985 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55814217 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ ASTRAL 1665
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 5 von 7

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51985 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55814217 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ ASTRAL 1665
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 6 von 7

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    185/50R16     205/45R16
Nr. 2    195/40R16     215/35R16
Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16     215/45R16
Nr. 5    205/45R16     225/40R16
Nr. 6    205/50R16     225/45R16
Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16     225/55R16
Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16     235/50R16
Nr. 11   225/40R16     245/35R16
Nr. 12   225/50R16     245/45R16
Nr. 13   225/55R16     245/50R16
Nr. 14   225/60R16     245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 19. April 2018 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51985 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55814217 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ ASTRAL 1665
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 19. April 2018




Schmidt                                                                      00293543.DOC




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