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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51313 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55800217 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0J X 21 H2 Typ ATOM 219
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 1 von 7

Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            ATOM
Typ                               ATOM 219
Radgröße                          9,0J X 21 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
PCD          ATOM 219                             5/112/57,1         35        765    2350
5X112        PCD 5X112 / Ø 66,6 / Ø 57,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51313
Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung             ATOM 219
Radgröße                          9,0J X 21 H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
Herstelldatum                     MONAT UND JAHR

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment          Schaftlänge (mm)
                                                    (Nm)
S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=26mm 120                   27
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=26mm 140                   27
S03       Schraube M14x1,5             Kugel D=26mm 140                   30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Seat
                                  Skoda
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51313 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55800217 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0J X 21 H2 Typ ATOM 219
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A8                 155-206        265/30R21   T96                            A01 A12 A14
4E                      240            265/30R21   A59 T96                        A19 K1c K2b
e1*2001/116*0198*..,    257-331        265/30R21   T96                            Lim NBF S01
e1*2001/116*0246*..
Audi Q3 (I)             88-162         255/30R21   K1a K2b K6v                    A01 A12 A14
8U, 8U1                                                                           A19 A57 S03
e1*2007/46*0591*..;
e13*2007/46*1163*..
Audi Q3 (I)             88-162         255/30R21   A01 K6v                        A12 A14 A19
8U, 8U1                                                                           A57 KMV S03
e1*2007/46*0591*..;
e13*2007/46*1163*..
- mit Radhaus-
   Verbreiterungen
Audi Q3 (II)            110-169        245/35R21   K1c K2b T96                    A01 A12 A14
F3                      110-169        255/35R21   K1c K2b                        A19 A57 S03
e1*2007/46*1900*..
Seat Tarraco            110, 140       245/35R21   K1c K6w T96                    A01 A12 A14
KN                      110, 140       255/35R21   K1c K2b K5v K6w T98            A19 A57 S02
e9*2007/46*6666*..
Skoda Kodiaq            85-176         245/35R21   T96                            A12 A14 A19
NS                      85-176         255/35R21   A01 K1a K2b T98                A57 S02
e8*2007/46*0249*..
VW Arteon               110-206        255/30R21   K1c K2b K5b K8d T93            A01 A12 A14
3H                                                                                A19 A57 S02
e1*2007/46*1725*..
VW Tiguan (I)           81-155         255/30R21   A01 K42                        A12 A14 A19
5N                      81-155         255/30R21   Z19                            A57 KMV S02
e1*2001/116*
0450*00-23;
e1*2007/46*
0487*00-14
- incl. Facelift 2011
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
VW Tiguan (I)           81-155         255/30R21   K1c K2c K42                    A01 A12 A14
5N                                                                                A19 A57 S02
e1*2001/116*
0450*11-23;
e1*2007/46*
0487*02-14
- ab Facelift 2011
VW Tiguan (I)           81-155         255/30R21   K1c K2c K42                    A01 A12 A14
5N                                                                                A19 A57 S02
e1*2001/116*
0450*00-10;
e1*2007/46*
0487*00-01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51313 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55800217 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0J X 21 H2 Typ ATOM 219
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Tiguan (II)          85-176         245/35R21   K1a K1b K2b                           A01 A12 A14
5N                      85-176         255/35R21   K1c K2b K6w                           A19 A57 KOV
e1*2001/116*                                                                             S02
0450*24-..;
e1*2007/46*
0487*15-..
- ab Modell 2016
VW Tiguan (II)          85-176         245/35R21   K1c K2b                               A01 A12 A14
5N                      85-176         255/35R21   K1c K2b K6w                           A19 A57 KOV
e1*2001/116*                                                                             S02
0450*24-..;
e1*2007/46*
0487*15-..
- ab Modell 2016
VW Tiguan (II)          110-176        245/35R21   K1c K2b T96                           A01 A12 A14
Allspace                110-176        255/35R21   K1c K2b K6w T98                       A19 A57 KOV
5N                                                                                       S02
e1*2001/116*
0450*31-..
VW Tiguan (II)          110-176        245/35R21   K1a K1b K2b T96                       A01 A12 A14
Allspace                110-176        255/35R21   K1c K2b K6w T98                       A19 A57 KOV
5N                                                                                       S02
e1*2001/116*
0450*31-..
VW Tiguan (II)          110-176        245/35R21   T96                                   A12 A14 A19
Allspace R-Line         110-176        255/35R21   A01 K6w T98                           A57 KMV S02
5N
e1*2001/116*
0450*31-..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
VW Tiguan (II) R-Line   85-176         245/35R21                                         A12 A14 A19
5N                      85-176         255/35R21   A01 K6w                               A57 KMV S02
e1*2001/116*
0450*24-..;
e1*2007/46*
0487*15-..
- ab Modell 2016
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51313 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55800217 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0J X 21 H2 Typ ATOM 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                      Seite 4 von 7

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51313 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55800217 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0J X 21 H2 Typ ATOM 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 5 von 7

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A59    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51313 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55800217 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0J X 21 H2 Typ ATOM 219
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 6 von 7

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Z19    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 27. August 2019 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51313 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55800217 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,0J X 21 H2 Typ ATOM 219
Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 27. August 2019




Schmidt                                                                     00327241.DOC




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