GUTACHTEN zur ABE Nr. 51313 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55800217 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0J X 21 H2 Typ ATOM 219 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 1 von 7 Auftraggeber G.M.P. GROUP SRL Via Luigi Galvani 8-12 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell ATOM Typ ATOM 219 Radgröße 9,0J X 21 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) PCD ATOM 219 5/112/57,1 35 765 2350 5X112 PCD 5X112 / Ø 66,6 / Ø 57,1 Kennzeichnungen KBA-Nummer 51313 Herstellerzeichen G.M.P. GROUP Radtyp und Ausführung ATOM 219 Radgröße 9,0J X 21 H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY Herstelldatum MONAT UND JAHR Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment Schaftlänge (mm) (Nm) S01 Serienschraube M14x1,5 Kugel D=26mm 120 27 S02 Serienschraube M14x1,5 Kugel D=26mm 140 27 S03 Schraube M14x1,5 Kugel D=26mm 140 30 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Audi Seat Skoda Volkswagen Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51313 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55800217 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0J X 21 H2 Typ ATOM 219 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Audi A8 155-206 265/30R21 T96 A01 A12 A14 4E 240 265/30R21 A59 T96 A19 K1c K2b e1*2001/116*0198*.., 257-331 265/30R21 T96 Lim NBF S01 e1*2001/116*0246*.. Audi Q3 (I) 88-162 255/30R21 K1a K2b K6v A01 A12 A14 8U, 8U1 A19 A57 S03 e1*2007/46*0591*..; e13*2007/46*1163*.. Audi Q3 (I) 88-162 255/30R21 A01 K6v A12 A14 A19 8U, 8U1 A57 KMV S03 e1*2007/46*0591*..; e13*2007/46*1163*.. - mit Radhaus- Verbreiterungen Audi Q3 (II) 110-169 245/35R21 K1c K2b T96 A01 A12 A14 F3 110-169 255/35R21 K1c K2b A19 A57 S03 e1*2007/46*1900*.. Seat Tarraco 110, 140 245/35R21 K1c K6w T96 A01 A12 A14 KN 110, 140 255/35R21 K1c K2b K5v K6w T98 A19 A57 S02 e9*2007/46*6666*.. Skoda Kodiaq 85-176 245/35R21 T96 A12 A14 A19 NS 85-176 255/35R21 A01 K1a K2b T98 A57 S02 e8*2007/46*0249*.. VW Arteon 110-206 255/30R21 K1c K2b K5b K8d T93 A01 A12 A14 3H A19 A57 S02 e1*2007/46*1725*.. VW Tiguan (I) 81-155 255/30R21 A01 K42 A12 A14 A19 5N 81-155 255/30R21 Z19 A57 KMV S02 e1*2001/116* 0450*00-23; e1*2007/46* 0487*00-14 - incl. Facelift 2011 - mit Radhaus- Verbreiterungen VW Tiguan (I) 81-155 255/30R21 K1c K2c K42 A01 A12 A14 5N A19 A57 S02 e1*2001/116* 0450*11-23; e1*2007/46* 0487*02-14 - ab Facelift 2011 VW Tiguan (I) 81-155 255/30R21 K1c K2c K42 A01 A12 A14 5N A19 A57 S02 e1*2001/116* 0450*00-10; e1*2007/46* 0487*00-01 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51313 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55800217 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0J X 21 H2 Typ ATOM 219 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. VW Tiguan (II) 85-176 245/35R21 K1a K1b K2b A01 A12 A14 5N 85-176 255/35R21 K1c K2b K6w A19 A57 KOV e1*2001/116* S02 0450*24-..; e1*2007/46* 0487*15-.. - ab Modell 2016 VW Tiguan (II) 85-176 245/35R21 K1c K2b A01 A12 A14 5N 85-176 255/35R21 K1c K2b K6w A19 A57 KOV e1*2001/116* S02 0450*24-..; e1*2007/46* 0487*15-.. - ab Modell 2016 VW Tiguan (II) 110-176 245/35R21 K1c K2b T96 A01 A12 A14 Allspace 110-176 255/35R21 K1c K2b K6w T98 A19 A57 KOV 5N S02 e1*2001/116* 0450*31-.. VW Tiguan (II) 110-176 245/35R21 K1a K1b K2b T96 A01 A12 A14 Allspace 110-176 255/35R21 K1c K2b K6w T98 A19 A57 KOV 5N S02 e1*2001/116* 0450*31-.. VW Tiguan (II) 110-176 245/35R21 T96 A12 A14 A19 Allspace R-Line 110-176 255/35R21 A01 K6w T98 A57 KMV S02 5N e1*2001/116* 0450*31-.. - mit Radhaus- Verbreiterungen VW Tiguan (II) R-Line 85-176 245/35R21 A12 A14 A19 5N 85-176 255/35R21 A01 K6w A57 KMV S02 e1*2001/116* 0450*24-..; e1*2007/46* 0487*15-.. - ab Modell 2016 - mit Radhaus- Verbreiterungen Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51313 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55800217 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0J X 21 H2 Typ ATOM 219 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 4 von 7 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51313 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55800217 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0J X 21 H2 Typ ATOM 219 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 5 von 7 A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A59 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5v An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6v An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K8d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51313 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55800217 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0J X 21 H2 Typ ATOM 219 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 6 von 7 KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Z19 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien- Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 27. August 2019 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51313 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55800217 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0J X 21 H2 Typ ATOM 219 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 7 von 7 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2016. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 27. August 2019 Schmidt 00327241.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim