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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.54340 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55805922 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21 EH2+ Typ BERGHEM 2110
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                          Seite 1 von 8
               Auftraggeber                   G.M.P. GROUP SRL
                                              Via Luigi Galvani 8-12
                                              IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)



               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                         BERGHEM
               Typ                            BERGHEM 2110
               Radgröße                       10JX21 EH2+
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                 Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                 Mittenloch-ø (mm)
                BERG1021 BERGHEM 2110 5X112 ET38 /               5/112/66,6        38         850      2350
                38154    ohne Ring


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 7, Gutachten Nummer 55804622, Ausfertigung 2
               (KBA-NUMMER 54344 , RADTYP BERGHEM 2185) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen.
               Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 54340*01




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     54340
               Herstellerzeichen              G.M.P. GROUP
               Radtyp und Ausführung          BERGHEM 2110...(s.o.)
               Radgröße                       10JX21 EH2+
               Einpresstiefe                  ET 38
               Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel       Bund                   Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                S01   Schraube M14x1,5                 Kugel D=28mm           150               27
                S02   Schraube M14x1,5                 Kugel D=28mm           150               28

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54340 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55805922 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10JX21 EH2+ Typ BERGHEM 2110
               Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 2 von 8
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                E-Klasse                   120-150      275/30R21       K2a K2b R03 T98               A01 A12 A14
                R2EW                       120-150      285/30R21       K2c R03 T00 T96               A18 A58 B77
                e1*2018/858*00213*..                                                                  L06 Lim NoP
                                                                                                      V21 Vn2 HA2
                                                                                                      S01
                E-Klasse 4Matic            145-280      275/30R21    K2a K2b R03 T98                  A01 A12 A14
                R2EW                       145-280      285/30R21    K2c R03 T00 T96                  A18 A56 B77
                e1*2018/858*00213*..       145-280      285/30R21 HL K2c R03 T03                      L06 Lim NoP
                                                                                                      V21 Vn2 HA2
                                                                                                      S01
                E-Klasse 4Matic PHEV       145-185      285/30R21    K2c R03 T00 170                  A01 A12 A14
                R2EW                       145-185      285/30R21 HL K2c R03 T03 170                  A18 A56 B77
                e1*2018/858*00213*..                                                                  L06 Lim V21
                - Plug-in Hybrid                                                                      Vn2 HA2 S01


                E-Klasse All-Terrain       145-280      275/30R21    R03 T98                     A12 A14 A18
                R2ES                       145-280      285/30R21    A01 K2b R03 T00 T96         A56 B77 Car
§22 54340*01




                e1*2018/858*00214*..       145-280      295/30R21    A01 K2c K6d K6w R03 T02 T98 KMV L05 NoP
                                                                                                 V21 Vn2 HA2
                                                                                                 S01
                E-Klasse All-Terrain PHEV 145           285/30R21 HL K2b R03 T03 170             A01 A12 A14
                R2ES                      145           295/30R21    K2c K6d K6w R03 T02 170     A18 A56 B77
                e1*2018/858*00214*..                                                             Car KMV L05
                - Plug-in Hybrid                                                                 V21 Vn2 HA2
                                                                                                 S01

                E-Klasse PHEV              145, 150     285/30R21    K2c R03 T00 170                  A01 A12 A14
                R2EW                       145, 150     285/30R21 HL K2c R03 T03 170                  A18 A58 B77
                e1*2018/858*00213*..                                                                  L06 Lim V21
                - Plug-in Hybrid                                                                      Vn2 HA2 S01


                E-Klasse T-Modell          145, 150     275/30R21       K2b R03 T98                   A01 A12 A14
                R2ES                       145, 150     285/30R21       K2c R03 T00                   A18 A58 B77
                e1*2018/858*00214*..                                                                  Car KOV L05
                                                                                                      NoP V21 Vn2
                                                                                                      HA2 S01
                E-Klasse T-Modell 4Matic   145-280      275/30R21       K2b R03 T98                   A01 A12 A14
                R2ES                       145-280      285/30R21       K2c R03 T00                   A18 A56 B77
                e1*2018/858*00214*..                                                                  Car KOV L05
                                                                                                      NoP V21 Vn2
                                                                                                      HA2 S01




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54340 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55805922 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10JX21 EH2+ Typ BERGHEM 2110
               Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 3 von 8
                Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                E-Klasse T-Modell PHEV    145, 150      285/30R21 HL K2c R03 T03 170                  A01 A12 A14
                R2ES                                                                                  A18 A58 B77
                e1*2018/858*00214*..                                                                  Car KOV L05
                - Plug-in Hybrid                                                                      V21 Vn2 HA2
                                                                                                      S01

                E-Klasse T-Modell PHEV    145           285/30R21 HL K2c R03 T03 170                  A01 A12 A14
                4Matic                                                                                A18 A56 B77
                R2ES                                                                                  Car KOV L05
                e1*2018/858*00214*..                                                                  V21 Vn2 HA2
                - Plug-in Hybrid                                                                      S01


                S 63/65 -/AMG             430-463       255/35R21       M+S R03 T98                   A12 A14 A18
                221, 221AMG               430-463       285/30R21       A01 K2h K6g R03 T00 T96       A57 Lim V21
                e1*2001/116*                                                                          HA2 S02
                0335*20-..;
                0396*09-..
§22 54340*01




                ab Modell 2013
                (FIN: W..222...)
                S 63/65 AMG               430-463       285/30R21       R03                           A12 A14 A18
                Coupé/Cabrio                                                                          A57 Cbo Cpe
                221                                                                                   V21 HA2 S02
                e1*2001/116*
                0335*23-..;
                0396*12-..
                (FIN: WDD217...)
                S-Klasse                  150-285       285/30R21       K2a K2b K42 K56 R03 T96       A01 A12 A14
                221                                                                                   A18 A58 R21
                e1*2001/116*0335*..                                                                   VS1 HA2 S02
                (FIN: WDD221...)
                S-Klasse                  150-345       255/35R21       R03 T98                       A12 A14 A18
                222, 221                  150-345       275/30R21       R03 T98                       A57 BnK Lim
                e1*2007/46*0960*..;       150-345       285/30R21       A01 K2b K6g R03 T00 T96       NoP V21 HA2
                e1*2001/116*                                                                          S02
                0335*19-..
                ab Modell 2013
                (FIN: W..222...)
                S-Klasse Coupé/Cabrio     270-345       255/35R21       R03                           A12 A14 A18
                221                       270-345       275/30R21       R03                           A57 Cbo Cpe
                e1*2001/116*              270-345       285/30R21       R03                           V21 HA2 S02
                0335*23-..
                (FIN: W..217...)




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54340 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55805922 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21 EH2+ Typ BERGHEM 2110
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                            Seite 4 von 8


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 7, Gutachten Nummer 55804622, Ausfertigung 2
               (KBA-NUMMER 54344 , RADTYP BERGHEM 2185) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen.
               Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
§22 54340*01




               berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54340 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55805922 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10JX21 EH2+ Typ BERGHEM 2110
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                Seite 5 von 8

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               170       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 1700 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§22 54340*01




               A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
               Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               B77      Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse 1.

               BnK      Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

               Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
               Limousine, Roadster.

               Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

               HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 7, Gutachten Nummer 55804622, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER 54344 ,
               RADTYP BERGHEM 2185) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
               Auflagen und Hinweise.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54340 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55805922 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21 EH2+ Typ BERGHEM 2110
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                              Seite 6 von 8

               K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2h      Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
               Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps, ...).

               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
               der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K56      Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende
§22 54340*01




               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K6d       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L05       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
               Allradlenkung (4WS).

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
               dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54340 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55805922 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21 EH2+ Typ BERGHEM 2110
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                              Seite 7 von 8

               R21       Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers
               auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max.
               Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs
               mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T00      Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T03      Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
§22 54340*01




               T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               V21     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    235/40R21      265/35R21
               Nr. 2    235/45R21      255/40R21, 265/40R21
               Nr. 3    245/30R21      295/25R21
               Nr. 4    245/35R21      275/30R21, 285/30R21
               Nr. 5    245/40R21      275/35R21, 285/35R21
               Nr. 6    245/45R21      275/40R21
               Nr. 7    255/30R21      295/25R21, 305/25R21
               Nr. 8    255/35R21      285/30R21, 295/30R21
               Nr. 9    255/40R21      285/35R21
               Nr. 10   255/45R21      275/40R21, 285/40R21, 295/40R21
               Nr. 11   255/50R21      285/45R21
               Nr. 12   265/35R21      295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
               Nr. 13   265/40R21      295/35R21, 305/35R21
               Nr. 14   265/45R21      295/40R21

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54340 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55805922 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10JX21 EH2+ Typ BERGHEM 2110
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                 Seite 8 von 8

               VS1     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    255/30R21      285/30R21, 295/25R21
               Nr. 2    265/30R21      295/30R21

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die
               Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
               Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 16. Oktober 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
§22 54340*01




               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2022.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 16. Oktober 2025


               Pohl                                                                                      00457355.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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