Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BERGHEM 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.08.2025
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Fahrzeughersteller : AUDI, AUDI AG, BMW, BMW/ALU, MERCEDES,
MERCEDES-BENZ, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 10 J X 22 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 18
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
BERG10221814 ET 18 PCD 5X112 CB 66.5 ohne 66,5 965 2500 03/21
5
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
§22 53676*01
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI, AUDI AG
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : F2; 4H
Zubehör : LS17D27R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : GE
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27,5 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : GE
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
Typ : 4L1; FY; 4L
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : F2
140 Nm für Typ : FY; F2
145 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
160 Nm für Typ : GE; 4L; 4L1
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BERGHEM 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.08.2025
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4H e1*2007/46*0284*.. 150 - 309 265/30R22 97 11A; 21B; 21J; 22B; erhöhtes
241; 244; 246; 247; Anzugsmoment
272 145 Nm; kurzer
Radstand; langer
Radstand;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
740
Verkaufsbezeichnung: Audi Q5 / -Sportback, Audi SQ5 / -Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1550*.. 185 255/35R22 99 11A; 24C; 24D; 26B; TFSI e; ab
26N; 27F; 5JK e1*2007/46*1550*47;
265/35R22 102 11A; 24C; 24D; 26B; Anzugsmoment f. 1-
26J; 27F teilige Schraube
275/30R22 99 11A; 24C; 24D; 26B; 160NM; Allradantrieb;
26J; 27F; 5JK Hybrid;
285/30R22 101 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27F 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
§22 53676*01
FY e1*2007/46*1550*.. 185 255/35R22 99 11A; 24C; 24D; 26B; TFSI e; ab
26N; 27F; 5JK e1*2007/46*1550*47;
265/35R22 102 11A; 24C; 24D; 26B; Anzugsmoment f. 1-
26J; 27F teilige Schraube
275/30R22 99 11A; 24C; 24D; 26B; 160NM; M. zusätz.
26J; 27F; 5JK Radabdeckung Achse 1
285/30R22 101 11A; 24C; 24D; 26B; (Flap); M. zusätz.
26J; 27F Radabdeckung Achse 2
(Flap); Allradantrieb;
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
FY e1*2007/46*1550*.. 150 - 270 255/35R22 99 11A; 24C; 24D; 26B; nicht TFSI e; ab
26N; 27F e1*2007/46*1550*47;
265/35R22 98 11A; 24C; 24D; 26B; Anzugsmoment f. 1-
26J; 27F teilige Schraube
275/30R22 99 11A; 24C; 24D; 26B; 160NM; M. zusätz.
26J; 27F Radabdeckung Achse 1
285/30R22 101 11A; 24C; 24D; 26B; (Flap); M. zusätz.
26J; 27F Radabdeckung Achse 2
(Flap); Allradantrieb;
Frontantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BERGHEM 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.08.2025
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Verkaufsbezeichnung: Audi Q5 / -Sportback, Audi SQ5 / -Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1550*.. 150 - 270 255/35R22 99 11A; 24C; 24D; 26B; nicht TFSI e; ab
26N; 27F e1*2007/46*1550*47;
265/35R22 98 11A; 24C; 24D; 26B; Anzugsmoment f. 1-
26J; 27F teilige Schraube
275/30R22 99 11A; 24C; 24D; 26B; 160NM; Allradantrieb;
26J; 27F Frontantrieb; Hybrid;
285/30R22 101 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27F 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: A7 Sportback, RS 6 Avant, RS 7 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1840*.. 441 285/30R22 101 RS7 Sportback; RS6
Avant (C8);
Anzugsmoment f. 1-
teilige Schraube
160NM;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 869; DF4
F2 e1*2007/46*1840*.. 441 - 463 255/35R22 M+S 52J RS6 Avant (C8);
265/30R22 M+S 52J Anzugsmoment f. 1-
§22 53676*01
275/30R22 M+S 52J teilige Schraube
285/30R22 M+S 52J 160NM;
295/30R22 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 869; DF4
Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 265/30R22 98 11A; 24J; 244; 247; A7 Sportback;
26B; 26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 869
F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 255/35R22 99 11A; 24C; 244; 247; A6 ALLROAD
26B; 26J; 27F QUATTRO
(C8); Allradantrieb;
265/30R22 97 11A; 24C; 24D; 26B; Hybrid;
26J; 27F; 5IM 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 869
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BERGHEM 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.08.2025
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Verkaufsbezeichnung: e-tron/-Sportback,e-tron S/-S Sportback,Q8/SQ8 e-tron/- Sportback,e-tron
Dakar
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GE e1*2007/46*1914*.. 158 255/40R22 103 11A; 24J; 248; 5LK e-tron; e-tron
265/40R22 106 11A; 241; 244; 246; Sportback; Q8 e-tron;
247; 26P; 27I Q8 Sportback e-tron;
275/35R22 104 11A; 241; 244; 246; nicht Q8 e-tron Dakar;
247; 26P; 27I; 5MA 10B; 11B; 11G; 11H;
275/40R22 107 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71K; 723;
247; 26P; 27I 73C; 74D; 74E
285/35R22 106 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27B
GE e1*2007/46*1914*.. 226 285/35R22 106 11A; 26P; 27I e-tron S; e-tron S
295/35R22 108 11A; 26P; 27I Sportback; SQ8 e-tron;
SQ8 Sportback e-tron;
Allradantrieb;
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74E
Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 e-tron, SQ7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4L1 e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 11A; 245; 248; 26P; ab
§22 53676*01
5LA e13*2007/46*1081*06;
155 - 373 285/35R22 106 11A; 245; 248; 26B Allradantrieb;
320 - 373 265/35R22 M+S 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
5LA; 52J 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74E
Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4L e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 11A; 245; 248; 26P; ab
5LA e1*2001/116*0350*20;
155 - 373 285/35R22 106 11A; 245; 248; 26B Q7,SQ7; Allradantrieb;
320 - 373 265/35R22 M+S 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
5LA; 52J 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74E
4L e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 275/40R22 107 Q8; SQ8;
285/35R22 106 10B; 11B; 11G; 11H;
285/40R22 110 12A; 51A; 71K; 723;
295/35R22 108 73C; 74D; 74E
305/35R22 110 11A; 245
Verkaufsbezeichnung: Q7, RS Q8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4L e1*2001/116*0367*.. 441 275/40R22 107 Schräghecklimousine;
285/40R22 110 Allradantrieb; Hybrid;
295/35R22 108 10B; 11B; 11G; 11H;
295/40R22 112 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BERGHEM 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.08.2025
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Seite: 5 von 29
Verkaufsbezeichnung: Q7, RS Q8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4L e1*2001/116*0367*.. 441 275/40R22 M+S 51G; 52J Schräghecklimousine;
295/40R22 51G Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 74E
4L e1*2001/116*0367*.. 441 - 471 275/40R22 M+S 12T; 52J RS Q8; Allradantrieb;
285/40R22 M+S 12A; 52J Hybrid;
295/35R22 108 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
295/40R22 112 12A 51A; 71K; 723; 73C;
74D; 74E; DF4
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30,3 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : S17F29R14
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F34XM e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 295/30R22 103 YAO; 11A; 244; 247; BMW X3, BMW X4;
§22 53676*01
27B; 57F; 6BP 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76B; FKA
F34XM e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 255/35R22 99 YAO; 11A; 21P; 24J; BMW X3, BMW X4;
57E 10B; 11B; 11G; 11H;
265/35R22 102 11A; 21B; 241; 246; 12A; 51A; 71K; 723;
57E; 6BP 73C; 74A; 76A; FKA
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW/ALU
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30,3 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : S17F29R14
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G7X e1*2007/46*1952*.. 155 - 390 305/35R22 110 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27B; 27H; 12A; 51A; 71K; 723;
5QE
73C; 74A; 74E; 75I
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : R2ES; R2CGLC; R2ES; R2CGLC; R2ES; E2EQSW;
R2CGLC
Zubehör : LS17D27R14
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BERGHEM 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.08.2025
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Seite: 6 von 29
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : E2EQSX; (Kugelbund lose)
Zubehör : WS17D30-MW
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2ES e1*2018/858*00214*.. 145 - 280 295/25R22 97 11A; 24D; 27F; 5IM; nicht E 300 e; nicht
57F; 58H E 300 e 4MATIC; nicht
E 300 de; nicht E 300
de 4MATIC; nicht E
350 e; nicht E 350 e
4MATIC; nicht E 400 e
4MATIC; All-Terrain;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76B; FKA
R2ES e1*2018/858*00214*.. 145 - 280 265/30R22 97 YEA; 11A; 24C; 26B; nicht E 300 e; nicht
26N; 57E E 300 e 4MATIC; nicht
E 300 de; nicht E 300
§22 53676*01
de 4MATIC; nicht E
350 e; nicht E 350 e
4MATIC; nicht E 400 e
4MATIC; All-Terrain;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76A; FKA
R2ES e1*2018/858*00214*.. 145 - 280 265/30R22 97 11A; 24C; 244; 247; nicht E 300 e; nicht
26B; 26N; 27F; 5IM E 300 e 4MATIC; nicht
E 300 de; nicht E 300
de 4MATIC; nicht E
350 e; nicht E 350 e
4MATIC; nicht E 400 e
4MATIC; All-Terrain;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: EQS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E2EQSW e1*2018/858*00035*.. 109 - 135 265/35R22 102 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26J; 27I; 5LA Heckantrieb; Elektro;
275/35R22 104 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27H; 27I 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BERGHEM 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.08.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 29
Verkaufsbezeichnung: EQS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E2EQSX e1*2018/858*00188*.. 109 - 135 265/40R22 106 11A; 24J; 5NA Allradantrieb;
275/40R22 107 11A; 24J; 248; 5NK Heckantrieb; Elektro;
285/40R22 110 11A; 24J; 24M; 5QE 10B; 11B; 11G; 11H;
295/35R22 108 11A; 24C; 24M; 26P; 12A; 51A; 71K; 723;
5PA 73C; 74A; 74E; 75I
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/35R22 99 11A; 24D; 241; 246; nicht GLC 300 e
26B; 26N 4MATIC; nicht GLC 300
265/35R22 98 11A; 24C; 24D; 26B; de 4MATIC; nicht GLC
26N 350 e 4MATIC; nicht
285/30R22 101 11A; 24C; 24D; 26B; GLC 400 e 4MATIC;
26J Kombilimousine;
295/30R22 99 11A; 24C; 24D; 26B; Schräghecklimousine;
26J mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
§22 53676*01
73C; 74A; 930
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 285/30R22 104 CFB; YC2; 11A; 244; GLC 300 e 4MATIC;
247; 5MA; 57F GLC
300 de 4MATIC; GLC
295/30R22 103 YAO; 11A; 24D; 5LK; 400 e 4MATIC;
57F Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76B; 930;
97H; FKA
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 255/35R22 99 YAO; YC2; 11A; 241; GLC 300 e 4MATIC;
246; 26B; 26N; 57E GLC
300 de 4MATIC; GLC
265/35R22 98 11A; 24C; 26B; 26N; 400 e 4MATIC;
57E; 99I Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76A; 930;
97G; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BERGHEM 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.08.2025
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Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 285/30R22 101 CFB; YC2; 11A; 24D; nicht GLC 300 e
27B; 27F; 57F 4MATIC; nicht GLC 300
295/30R22 99 YAO; 11A; 24D; 27B; de 4MATIC; nicht GLC
27F; 57F 350 e 4MATIC; nicht
GLC 400 e 4MATIC;
Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76B; 934;
FKA
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/35R22 99 11A; 24D; 241; 246; nicht GLC 300 e
26B; 26N; 27B; 27H 4MATIC; nicht GLC 300
265/35R22 98 11A; 24C; 24D; 26B; de 4MATIC; nicht GLC
26N; 27B; 27H 350 e 4MATIC; nicht
285/30R22 101 11A; 24C; 24D; 26B; GLC 400 e 4MATIC;
26J; 27B; 27F Kombilimousine;
§22 53676*01
295/30R22 99 11A; 24C; 24D; 26B; Schräghecklimousine;
26J; 27B; 27F mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 934; FKA
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/35R22 99 YAO; YC2; 11A; 241; nicht GLC 300 e
246; 26B; 26N; 57E 4MATIC; nicht GLC 300
265/35R22 98 11A; 24C; 26B; 26N; de 4MATIC; nicht GLC
57E; 99I 350 e 4MATIC; nicht
GLC 400 e 4MATIC;
Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76A; 934
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : LS17D27R14
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BERGHEM 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.08.2025
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2S e1*2007/46*2115*.. 210 - 370 275/30R22 99 11A; 24C; 24D; 26B; nicht S 580 e; nicht
26J; 27B; 27H; 5JK S 580 e 4MATIC; nicht
S 450 e; nicht
MAYBACH; inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 340 255/40R22 103 11A; 245 inkl. Hybrid;
§22 53676*01
265/35R22 102 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
285/35R22 106 11A; 241; 246; 248; 12A; 51A; 71K; 723;
26N; 27H 73C; 74D; 74E; 77E
295/35R22 108 11A; 241; 244; 246;
247; 26N; 27F
305/35R22 110 11A; 24C; 244; 247;
26J; 27F
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BERGHEM 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.08.2025
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nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind di e dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
§22 53676*01
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BERGHEM 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.08.2025
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246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 53676*01
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heck schürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BERGHEM 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.08.2025
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§22 53676*01
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweis e und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BERGHEM 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.08.2025
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58H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R22
Hinterachse: 295/25R22
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1700kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1750kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§22 53676*01
Achslast von 1800kg.
5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zul ässigen
Achslast von 1900kg.
5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1950kg.
5PA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässige n
Achslast von 2000kg.
5QE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 2120kg.
6BP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/35R22
Hinterachse: 295/30R22
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BERGHEM 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.08.2025
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Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zuläs sig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungstei le
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
§22 53676*01
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
869) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 440x40mm
des Herstellers Brembo an der Vorderachse nicht zulässig.
930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig.
934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig.
97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
Hinterachse.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
99I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/35R22
Hinterachse: 305/30R22
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BERGHEM 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.08.2025
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R22
Hinterachse: 285/30R22
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
DF4) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist an Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit größer 280 km/h nicht zulässig.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
§22 53676*01
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
YAO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R22
Hinterachse: 295/30R22
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV ) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YC2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R22
Hinterachse: 285/30R22
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YEA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BERGHEM 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.08.2025
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Vorderachse: 265/30R22
Hinterachse: 315/25R22
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 53676*01
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BERGHEM 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.08.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 53676*01
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BERGHEM 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.08.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
§22 53676*01
26J x = 250 y = 350 30 VA
27H x = 200 y = 350 8 HA
27F x = 200 y = 350 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BERGHEM 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.08.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4L
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0350*..
Handelsbez.: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
Variante(n): ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 350 VA
27I x = 260 y = 290 HA
26B x = 350 y = 400 VA
§22 53676*01
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BERGHEM 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.08.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*..
Handelsbez.: Audi Q5 / -Sportback, Audi SQ5 / -Sportback
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 265 y = 250 VA
26B x = 315 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 315 y = 300 8 VA
§22 53676*01
26J x = 315 y = 300 20 VA
27H x = 325 y = 320 8 HA
27F x = 325 y = 320 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BERGHEM 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.08.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: GE
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1914*..
Handelsbez.: e-tron/-Sportback,e-tron S/-S Sportback,Q8/SQ8 e-tron/- Sportback,e-tron Dakar
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 300 VA
26B x = 350 y = 350 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 200 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53676*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 350 8 VA
26J x = 350 y = 350 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BERGHEM 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.08.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: F34XM
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1988*..
Handelsbez.: BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 260 y = 250 VA
26P x = 310 y = 300 VA
27B x = 255 y = 230 HA
27I x = 305 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53676*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 300 8 VA
26J x = 310 y = 300 20 VA
27H x = 305 y = 280 8 HA
27F x = 305 y = 280 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BERGHEM 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.08.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW/ALU
Fahrzeugtyp: G7X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1952*..
Handelsbez.: BMW X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 230 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 250 y = 250 HA
27B x = 275 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53676*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 20 VA
27H x = 275 y = 260 8 HA
27F x = 275 y = 260 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BERGHEM 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.08.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2ES
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00214*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 230 VA
26B x = 300 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 280 8 VA
§22 53676*01
26J x = 300 y = 280 15 VA
27H x = 310 y = 320 8 HA
27F x = 310 y = 320 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BERGHEM 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.08.2025
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Seite: 25 von 29
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: E2EQSW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00035*..
Handelsbez.: EQS-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 335 VA
26P x = 280 y = 285 VA
27B x = 320 y = 370 HA
27I x = 270 y = 320 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53676*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 335 30 VA
26N x = 330 y = 335 8 VA
27F x = 320 y = 370 20 HA
27H x = 320 y = 370 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BERGHEM 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.08.2025
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Seite: 26 von 29
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CGLC
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00186*..
Handelsbez.: GLC-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 270 VA
26P x = 260 y = 220 VA
27B x = 275 y = 295 HA
27I x = 225 y = 245 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53676*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 270 20 VA
26N x = 310 y = 270 8 VA
27F x = 275 y = 295 30 HA
27H x = 275 y = 295 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BERGHEM 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.08.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2S
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2115*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 275 y = 295 VA
26P x = 225 y = 245 VA
27B x = 300 y = 330 HA
27I x = 250 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53676*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 275 y = 295 15 VA
26N x = 275 y = 295 8 VA
27F x = 300 y = 330 25 HA
27H x = 300 y = 330 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BERGHEM 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.08.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: E2EQSX
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00188*..
Handelsbez.: EQS-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 310 VA
26P x = 240 y = 260 VA
27B x = 300 y = 320 HA
27I x = 250 y = 270 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53676*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 310 8 VA
26J x = 290 y = 310 10 VA
27H x = 300 y = 320 8 HA
27F x = 300 y = 320 10 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BERGHEM 2210
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 18.08.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: CR
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1827*..
Handelsbez.: TOUAREG
Variante(n):
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 300 20 VA
26N x = 200 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 250 25 HA
27H x = 200 y = 200 8 HA
§22 53676*01
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.