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							               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                       Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                      Stand: 18.08.2025
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               Fahrzeughersteller                         : AUDI, AUDI AG, BMW, BMW/ALU, MERCEDES,
                                                            MERCEDES-BENZ, VOLKSWAGEN
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 10 J X 22 EH2+                 Einpreßtiefe (mm)       : 18
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                          Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                    Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                        och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung           Kennzeichnung                in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                     Zentrierring                                          in kg      in mm     datum
               BERG10221814        ET 18 PCD 5X112 CB 66.5 ohne                              66,5                     965      2500    03/21
               5
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
§22 53676*01




               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI, AUDI AG
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : F2; 4H
               Zubehör                                    : LS17D27R14


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : GE
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27,5 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : GE
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                            Typ : 4L1; FY; 4L
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm   für   Typ : F2
                                                            140 Nm   für   Typ : FY; F2
                                                            145 Nm   für   Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
                                                            160 Nm   für   Typ : GE; 4L; 4L1


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.08.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8L, A8, S8
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               4H           e1*2007/46*0284*.. 150 - 309 265/30R22 97           11A; 21B; 21J; 22B;     erhöhtes
                                                                                241; 244; 246; 247;     Anzugsmoment
                                                                                272                     145 Nm; kurzer
                                                                                                        Radstand; langer
                                                                                                        Radstand;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        740

               Verkaufsbezeichnung:     Audi Q5 / -Sportback, Audi SQ5 / -Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
               FY           e1*2007/46*1550*.. 185       255/35R22 99      11A; 24C; 24D; 26B;          TFSI e; ab
                                                                           26N; 27F; 5JK                e1*2007/46*1550*47;
                                                         265/35R22 102     11A; 24C; 24D; 26B;          Anzugsmoment f. 1-
                                                                           26J; 27F                     teilige Schraube
                                                         275/30R22 99      11A; 24C; 24D; 26B;          160NM; Allradantrieb;
                                                                           26J; 27F; 5JK                Hybrid;
                                                         285/30R22 101     11A; 24C; 24D; 26B;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           26J; 27F                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D
§22 53676*01




               FY            e1*2007/46*1550*..     185     255/35R22 99        11A; 24C; 24D;   26B;   TFSI e; ab
                                                                                26N; 27F; 5JK           e1*2007/46*1550*47;
                                                            265/35R22 102       11A; 24C; 24D;   26B;   Anzugsmoment f. 1-
                                                                                26J; 27F                teilige Schraube
                                                            275/30R22 99        11A; 24C; 24D;   26B;   160NM; M. zusätz.
                                                                                26J; 27F; 5JK           Radabdeckung Achse 1
                                                            285/30R22 101       11A; 24C; 24D;   26B;   (Flap); M. zusätz.
                                                                                26J; 27F                Radabdeckung Achse 2
                                                                                                        (Flap); Allradantrieb;
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D
               FY            e1*2007/46*1550*..     150 - 270 255/35R22 99      11A; 24C;   24D; 26B;   nicht TFSI e; ab
                                                                                26N; 27F                e1*2007/46*1550*47;
                                                            265/35R22 98        11A; 24C;   24D; 26B;   Anzugsmoment f. 1-
                                                                                26J; 27F                teilige Schraube
                                                            275/30R22 99        11A; 24C;   24D; 26B;   160NM; M. zusätz.
                                                                                26J; 27F                Radabdeckung Achse 1
                                                            285/30R22 101       11A; 24C;   24D; 26B;   (Flap); M. zusätz.
                                                                                26J; 27F                Radabdeckung Achse 2
                                                                                                        (Flap); Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 29
               Verkaufsbezeichnung:     Audi Q5 / -Sportback, Audi SQ5 / -Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
               FY           e1*2007/46*1550*.. 150 - 270 255/35R22 99      11A; 24C; 24D; 26B;          nicht TFSI e; ab
                                                                           26N; 27F                     e1*2007/46*1550*47;
                                                         265/35R22 98      11A; 24C; 24D; 26B;          Anzugsmoment f. 1-
                                                                           26J; 27F                     teilige Schraube
                                                         275/30R22 99      11A; 24C; 24D; 26B;          160NM; Allradantrieb;
                                                                           26J; 27F                     Frontantrieb; Hybrid;
                                                         285/30R22 101     11A; 24C; 24D; 26B;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           26J; 27F                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     A7 Sportback, RS 6 Avant, RS 7 Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen           Auflagen zu Reifen             Auflagen
               F2           e1*2007/46*1840*.. 441      285/30R22 101                                   RS7 Sportback; RS6
                                                                                                        Avant (C8);
                                                                                                        Anzugsmoment f. 1-
                                                                                                        teilige Schraube
                                                                                                        160NM;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 869; DF4
               F2            e1*2007/46*1840*..     441 - 463 255/35R22   M+S   52J                     RS6 Avant (C8);
                                                              265/30R22   M+S   52J                     Anzugsmoment f. 1-
§22 53676*01




                                                              275/30R22   M+S   52J                     teilige Schraube
                                                              285/30R22   M+S   52J                     160NM;
                                                              295/30R22   M+S   52J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 869; DF4

               Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                                        TFSI e
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen    Auflagen
               F2          e1*2007/46*1801*..  120 - 250 265/30R22 98   11A; 24J; 244; 247;   A7 Sportback;
                                                                        26B; 26J; 27H         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 869
               F2          e1*2007/46*1801*..  150 - 257 255/35R22 99   11A; 24C; 244; 247; A6 ALLROAD
                                                                        26B; 26J; 27F         QUATTRO
                                                                                              (C8); Allradantrieb;
                                                         265/30R22 97   11A; 24C; 24D; 26B; Hybrid;
                                                                        26J; 27F; 5IM         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 869




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     e-tron/-Sportback,e-tron S/-S Sportback,Q8/SQ8 e-tron/-         Sportback,e-tron
                                        Dakar
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
               GE          e1*2007/46*1914*..    158     255/40R22 103      11A; 24J; 248; 5LK          e-tron; e-tron
                                                         265/40R22 106      11A; 241; 244; 246;         Sportback; Q8 e-tron;
                                                                            247; 26P; 27I               Q8 Sportback e-tron;
                                                         275/35R22 104      11A; 241; 244; 246;         nicht Q8 e-tron Dakar;
                                                                            247; 26P; 27I; 5MA          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         275/40R22 107      11A; 241; 244; 246;         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                            247; 26P; 27I               73C; 74D; 74E
                                                         285/35R22 106      11A; 24C; 244; 247;
                                                                            26B; 26N; 27B
               GE          e1*2007/46*1914*..    226     285/35R22 106      11A; 26P; 27I               e-tron S; e-tron S
                                                         295/35R22 108      11A; 26P; 27I               Sportback; SQ8 e-tron;
                                                                                                        SQ8 Sportback e-tron;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 74E

               Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 e-tron, SQ7
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/35R22 102Y        11A; 245; 248; 26P;     ab
§22 53676*01




                                                                                5LA                     e13*2007/46*1081*06;
                                                    155 - 373 285/35R22 106     11A; 245; 248; 26B      Allradantrieb;
                                                    320 - 373 265/35R22 M+S     11A; 245; 248; 26P;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                5LA; 52J                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 74E

               Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen    Auflagen
               4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 11A; 245; 248; 26P; ab
                                                                           5LA                   e1*2001/116*0350*20;
                                                155 - 373 285/35R22 106    11A; 245; 248; 26B    Q7,SQ7; Allradantrieb;
                                                320 - 373 265/35R22 M+S    11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           5LA; 52J              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                 73C; 74D; 74E
               4L           e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 275/40R22 107                          Q8; SQ8;
                                                          285/35R22 106                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          285/40R22 110                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                          295/35R22 108                          73C; 74D; 74E
                                                          305/35R22 110    11A; 245

               Verkaufsbezeichnung:     Q7, RS Q8
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               4L           e1*2001/116*0367*.. 441         275/40R22   107                             Schräghecklimousine;
                                                            285/40R22   110                             Allradantrieb; Hybrid;
                                                            295/35R22   108                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            295/40R22   112                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 74E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 18.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 5 von 29
               Verkaufsbezeichnung:     Q7, RS Q8
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               4L           e1*2001/116*0367*.. 441             275/40R22 M+S       51G; 52J                Schräghecklimousine;
                                                                295/40R22           51G                     Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                            10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                            51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                            74D; 74E
               4L             e1*2001/116*0367*.. 441 - 471 275/40R22 M+S           12T; 52J                RS Q8; Allradantrieb;
                                                                285/40R22 M+S       12A; 52J                Hybrid;
                                                                295/35R22 108       12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                295/40R22 112       12A                     51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                            74D; 74E; DF4


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30,3 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : S17F29R14


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
               F34XM        e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 295/30R22 103  YAO; 11A; 244; 247;             BMW X3, BMW X4;
§22 53676*01




                                                                        27B; 57F; 6BP                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 76B; FKA
               F34XM          e1*2007/46*1988*..      353 - 375 255/35R22 99        YAO; 11A; 21P; 24J; BMW X3, BMW X4;
                                                                                    57E                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                265/35R22 102       11A; 21B; 241; 246; 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                    57E; 6BP            73C; 74A; 76A; FKA


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW/ALU
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30,3 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : S17F29R14


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G7X          e1*2007/46*1952*.. 155 - 390 305/35R22 110              11A; 24C; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    26B; 26J; 27B; 27H;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                    5QE
                                                                                                            73C; 74A; 74E; 75I


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES-BENZ
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : R2ES; R2CGLC; R2ES; R2CGLC; R2ES; E2EQSW;
                                                            R2CGLC
               Zubehör                                    : LS17D27R14



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 18.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 6 von 29


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : E2EQSX; (Kugelbund lose)
               Zubehör                                    : WS17D30-MW


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen  Auflagen
               R2ES         e1*2018/858*00214*.. 145 - 280 295/25R22 97             11A; 24D; 27F; 5IM; nicht E 300 e; nicht
                                                                                    57F; 58H            E 300 e 4MATIC; nicht
                                                                                                        E 300 de; nicht E 300
                                                                                                        de 4MATIC; nicht E
                                                                                                        350 e; nicht E 350 e
                                                                                                        4MATIC; nicht E 400 e
                                                                                                        4MATIC; All-Terrain;
                                                                                                        Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 76B; FKA
               R2ES           e1*2018/858*00214*.. 145 - 280 265/30R22 97           YEA; 11A; 24C; 26B; nicht E 300 e; nicht
                                                                                    26N; 57E            E 300 e 4MATIC; nicht
                                                                                                        E 300 de; nicht E 300
§22 53676*01




                                                                                                        de 4MATIC; nicht E
                                                                                                        350 e; nicht E 350 e
                                                                                                        4MATIC; nicht E 400 e
                                                                                                        4MATIC; All-Terrain;
                                                                                                        Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 76A; FKA
               R2ES           e1*2018/858*00214*.. 145 - 280 265/30R22 97           11A; 24C; 244; 247; nicht E 300 e; nicht
                                                                                    26B; 26N; 27F; 5IM  E 300 e 4MATIC; nicht
                                                                                                        E 300 de; nicht E 300
                                                                                                        de 4MATIC; nicht E
                                                                                                        350 e; nicht E 350 e
                                                                                                        4MATIC; nicht E 400 e
                                                                                                        4MATIC; All-Terrain;
                                                                                                        Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A

               Verkaufsbezeichnung:     EQS-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               E2EQSW       e1*2018/858*00035*.. 109 - 135 265/35R22 102            11A; 24C; 244; 247;     Allradantrieb;
                                                                                    26B; 26J; 27I; 5LA      Heckantrieb; Elektro;
                                                                275/35R22 104       11A; 24C; 24D; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    26J; 27H; 27I           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 29
               Verkaufsbezeichnung:     EQS-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               E2EQSX       e1*2018/858*00188*.. 109 - 135 265/40R22    106     11A; 24J; 5NA           Allradantrieb;
                                                           275/40R22    107     11A; 24J; 248; 5NK      Heckantrieb; Elektro;
                                                           285/40R22    110     11A; 24J; 24M; 5QE      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           295/35R22    108     11A; 24C; 24M; 26P;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                5PA                     73C; 74A; 74E; 75I

               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen  Auflagen
               R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/35R22 99         11A; 24D; 241; 246; nicht GLC 300 e
                                                                                26B; 26N            4MATIC; nicht GLC 300
                                                            265/35R22 98        11A; 24C; 24D; 26B; de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                26N                 350 e 4MATIC; nicht
                                                            285/30R22 101       11A; 24C; 24D; 26B; GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                26J                 Kombilimousine;
                                                            295/30R22 99        11A; 24C; 24D; 26B; Schräghecklimousine;
                                                                                26J                 mit
                                                                                                    Radhausverbreiterung
                                                                                                    (Flap) Serie;
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                                    Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 723;
§22 53676*01




                                                                                                    73C; 74A; 930
               R2CGLC        e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 285/30R22 104       CFB; YC2; 11A; 244; GLC 300 e 4MATIC;
                                                                                247; 5MA; 57F       GLC
                                                                                                    300 de 4MATIC; GLC
                                                            295/30R22 103       YAO; 11A; 24D; 5LK; 400 e 4MATIC;
                                                                                57F                 Kombilimousine;
                                                                                                    Schräghecklimousine;
                                                                                                    mit
                                                                                                    Radhausverbreiterung
                                                                                                    (Flap) Serie;
                                                                                                    Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                    73C; 74A; 76B; 930;
                                                                                                    97H; FKA
               R2CGLC        e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 255/35R22 99        YAO; YC2; 11A; 241; GLC 300 e 4MATIC;
                                                                                246; 26B; 26N; 57E GLC
                                                                                                    300 de 4MATIC; GLC
                                                            265/35R22 98        11A; 24C; 26B; 26N; 400 e 4MATIC;
                                                                                57E; 99I            Kombilimousine;
                                                                                                    Schräghecklimousine;
                                                                                                    mit
                                                                                                    Radhausverbreiterung
                                                                                                    (Flap) Serie;
                                                                                                    Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                    73C; 74A; 76A; 930;
                                                                                                    97G; FKA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 18.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 8 von 29
               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 285/30R22 101            CFB; YC2; 11A; 24D;     nicht GLC 300 e
                                                                                    27B; 27F; 57F           4MATIC; nicht GLC 300
                                                                295/30R22 99        YAO; 11A; 24D; 27B;     de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                    27F; 57F                350 e 4MATIC; nicht
                                                                                                            GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                            Kombilimousine;
                                                                                                            Schräghecklimousine;
                                                                                                            mit
                                                                                                            Radhausverbreiterung
                                                                                                            (Flap) Serie;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 76B; 934;
                                                                                                            FKA
               R2CGLC         e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/35R22 99           11A; 24D; 241; 246;     nicht GLC 300 e
                                                                                    26B; 26N; 27B; 27H      4MATIC; nicht GLC 300
                                                                265/35R22 98        11A; 24C; 24D; 26B;     de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                    26N; 27B; 27H           350 e 4MATIC; nicht
                                                                285/30R22 101       11A; 24C; 24D; 26B;     GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                    26J; 27B; 27F           Kombilimousine;
§22 53676*01




                                                                295/30R22 99        11A; 24C; 24D; 26B;     Schräghecklimousine;
                                                                                    26J; 27B; 27F           mit
                                                                                                            Radhausverbreiterung
                                                                                                            (Flap) Serie;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 934; FKA
               R2CGLC         e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/35R22 99           YAO; YC2; 11A; 241;     nicht GLC 300 e
                                                                                    246; 26B; 26N; 57E      4MATIC; nicht GLC 300
                                                                265/35R22 98        11A; 24C; 26B; 26N;     de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                    57E; 99I                350 e 4MATIC; nicht
                                                                                                            GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                            Kombilimousine;
                                                                                                            Schräghecklimousine;
                                                                                                            mit
                                                                                                            Radhausverbreiterung
                                                                                                            (Flap) Serie;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 76A; 934


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : LS17D27R14




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 18.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 9 von 29


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen  Auflagen
               R2S          e1*2007/46*2115*..  210 - 370 275/30R22 99              11A; 24C; 24D; 26B; nicht S 580 e; nicht
                                                                                    26J; 27B; 27H; 5JK  S 580 e 4MATIC; nicht
                                                                                                        S 450 e; nicht
                                                                                                        MAYBACH; inkl. Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 340 255/40R22 103              11A; 245                inkl. Hybrid;
§22 53676*01




                                                         265/35R22 102              11A; 245; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         285/35R22 106              11A; 241; 246; 248;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                    26N; 27H                73C; 74D; 74E; 77E
                                                                295/35R22 108       11A; 241; 244; 246;
                                                                                    247; 26N; 27F
                                                                305/35R22 110       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                    26J; 27F


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 18.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 29
                      nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                      der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind di e dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
§22 53676*01




               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 18.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 11 von 29
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 53676*01




               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heck schürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 18.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 12 von 29
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§22 53676*01




                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweis e und die Empfehlungen des
                    Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                      R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                      winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               58H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         255/30R22
                                   Hinterachse:                         295/25R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1460kg.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1700kg.
               5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1750kg.
               5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§22 53676*01




                    Achslast von 1800kg.
               5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zul ässigen
                    Achslast von 1900kg.
               5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1950kg.
               5PA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässige n
                    Achslast von 2000kg.
               5QE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 2120kg.
               6BP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          265/35R22
                                   Hinterachse:                          295/30R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                     Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                     Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                     Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 18.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 14 von 29
                      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                      Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zuläs sig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungstei le
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
§22 53676*01




               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               869) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 440x40mm
                    des Herstellers Brembo an der Vorderachse nicht zulässig.
               930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig.
               934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig.
               97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                    Hinterachse.
               97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               99I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        265/35R22
                                    Hinterachse:                        305/30R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 18.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 15 von 29
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/35R22
                                   Hinterachse:                          285/30R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               DF4) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist an Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten
                    Höchstgeschwindigkeit größer 280 km/h nicht zulässig.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
§22 53676*01




                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               YAO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/35R22
                                   Hinterachse:                          295/30R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV ) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                     oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
                     des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
                     der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YC2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/35R22
                                   Hinterachse:                          285/30R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                     oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
                     des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
                     der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YEA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                                   Vorderachse:                         265/30R22
                                   Hinterachse:                         315/25R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 53676*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F2
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                      Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 200              y = 200                 VA
                            26B                      x = 250              y = 250                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 53676*01




                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 300            20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 18 von 29

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F2
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                      Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 200              y = 300                 VA
                            26B                      x = 250              y = 350                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        y = 350             8                VA
§22 53676*01




                            26J                  x = 250        y = 350            30                VA
                            27H                  x = 200        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 200        y = 350            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 19 von 29

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     4L
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0350*..
                      Handelsbez.:     Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,

                      Variante(n):     ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 300              y = 350                 VA
                            27I                      x = 260              y = 290                 HA
                            26B                      x = 350              y = 400                 VA
§22 53676*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 20 von 29

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     FY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1550*..
                      Handelsbez.:     Audi Q5 / -Sportback, Audi SQ5 / -Sportback

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 265              y = 250                 VA
                            26B                      x = 315              y = 300                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 315        y = 300             8                VA
§22 53676*01




                            26J                  x = 315        y = 300            20                VA
                            27H                  x = 325        y = 320             8                HA
                            27F                  x = 325        y = 320            25                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 21 von 29

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     GE
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1914*..
                      Handelsbez.:     e-tron/-Sportback,e-tron S/-S Sportback,Q8/SQ8 e-tron/- Sportback,e-tron Dakar

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 300              y = 300                 VA
                            26B                      x = 350              y = 350                 VA
                            27I                      x = 200              y = 250                 HA
                            27B                      x = 200              y = 300                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53676*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 350        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 350            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 22 von 29

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW
                      Fahrzeugtyp:     F34XM
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1988*..
                      Handelsbez.:     BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 260              y = 250                 VA
                            26P                      x = 310              y = 300                 VA
                            27B                      x = 255              y = 230                 HA
                            27I                      x = 305              y = 280                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53676*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 310        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 310        y = 300            20                VA
                            27H                  x = 305        y = 280             8                HA
                            27F                  x = 305        y = 280            25                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.08.2025
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW/ALU
                      Fahrzeugtyp:     G7X
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1952*..
                      Handelsbez.:     BMW X REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 200              y = 230                 VA
                            26B                      x = 250              y = 250                 VA
                            27I                      x = 250              y = 250                 HA
                            27B                      x = 275              y = 260                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53676*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 250            20                VA
                            27H                  x = 275        y = 260             8                HA
                            27F                  x = 275        y = 260            20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 24 von 29

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2ES
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00214*..
                      Handelsbez.:     E-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 250              y = 230                 VA
                            26B                      x = 300              y = 280                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 280             8                VA
§22 53676*01




                            26J                  x = 300        y = 280            15                VA
                            27H                  x = 310        y = 320             8                HA
                            27F                  x = 310        y = 320            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 25 von 29

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     E2EQSW
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00035*..
                      Handelsbez.:     EQS-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 330              y = 335                 VA
                            26P                      x = 280              y = 285                 VA
                            27B                      x = 320              y = 370                 HA
                            27I                      x = 270              y = 320                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53676*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 330        y = 335            30                VA
                            26N                  x = 330        y = 335             8                VA
                            27F                  x = 320        y = 370            20                HA
                            27H                  x = 320        y = 370             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.08.2025
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                                                                                                                  Seite: 26 von 29

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2CGLC
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00186*..
                      Handelsbez.:     GLC-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 310              y = 270                 VA
                            26P                      x = 260              y = 220                 VA
                            27B                      x = 275              y = 295                 HA
                            27I                      x = 225              y = 245                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53676*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 310        y = 270            20                VA
                            26N                  x = 310        y = 270             8                VA
                            27F                  x = 275        y = 295            30                HA
                            27H                  x = 275        y = 295             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.08.2025
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2S
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2115*..
                      Handelsbez.:     S-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 275              y = 295                 VA
                            26P                      x = 225              y = 245                 VA
                            27B                      x = 300              y = 330                 HA
                            27I                      x = 250              y = 280                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53676*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 275        y = 295            15                VA
                            26N                  x = 275        y = 295             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 330            25                HA
                            27H                  x = 300        y = 330             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     E2EQSX
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00188*..
                      Handelsbez.:     EQS-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 290              y = 310                 VA
                            26P                      x = 240              y = 260                 VA
                            27B                      x = 300              y = 320                 HA
                            27I                      x = 250              y = 270                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53676*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 290        y = 310             8                VA
                            26J                  x = 290        y = 310            10                VA
                            27H                  x = 300        y = 320             8                HA
                            27F                  x = 300        y = 320            10                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.08.2025
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                                                                                                                  Seite: 29 von 29

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     VW
                      Fahrzeugtyp:    CR
                      Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1827*..
                      Handelsbez.:    TOUAREG

                      Variante(n):


               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 300            20                VA
                            26N                  x = 200        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 250        y = 250            25                HA
                            27H                  x = 200        y = 200             8                HA
§22 53676*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.