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							               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                     Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 18.08.2025
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               Fahrzeughersteller                         : DAIMLER BENZ AG
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 10 J X 22 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung           Kennzeichnung              in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                     Zentrierring                                        in kg      in mm     datum
               BERG10223524        ET 35 PCD 5X130 CB 84.1 ohne                            84,1                     965      2500    03/21
               2
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 53676*01




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ AG
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : 463A
                                                            180 Nm für Typ : 463A
                Verkaufsbezeichnung:     G-Klasse: AMG G 63; G 450 d; G 500; G 580
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen                Auflagen
                463A         e1*2007/46*1830*..  222 - 223 HL 265/40R22 109                                   ab
                                                                                                              e1*2007/46*1830*13;
                                                                 265/40R22   106     5NA                      M. zusätz.
                                                                 275/40R22   107     5NK                      Radabdeckung Achse 2
                                                                 285/40R22   110                              (Flap); Allradantrieb;
                                                                 295/35R22   108     5PA                      Elektro;
                                                                 305/35R22   110                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                              73C; 74D; 75I




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.08.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     G-Klasse: AMG G 63; G 450 d; G 500; G 580
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
               463A         e1*2007/46*1830*..  270 - 330 HL 265/40R22 109                              ab
                                                                                                        e1*2007/46*1830*13;
                                                            265/40R22   106                             M. zusätz.
                                                            275/40R22   107                             Radabdeckung Achse 2
                                                            285/40R22   110                             (Flap); Allradantrieb;
                                                            295/35R22   108                             nicht Elektro;
                                                            295/40R22   112                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            305/35R22   110                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D
               463A          e1*2007/46*1830*..     430     295/40R22 112       12T                     AMG G 63; ab
                                                                                                        e1*2007/46*1830*13;
                                                                                                        M. zusätz.
                                                                                                        Radabdeckung Achse 2
                                                                                                        (Flap); Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                        74D

               Verkaufsbezeichnung:     G-Klasse: AMG G 63; G 500; G350 d; G 400 d; G 450 d; G 580
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen   Auflagen
               463A         e1*2007/46*1830*..  430       295/40R22 112  12T                  AMG G 63; bis
                                                                                              e1*2007/46*1830*12;
§22 53676*01




                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                              74D
               463A         e1*2007/46*1830*..  210 - 310 265/40R22 106                       bis
                                                          275/40R22 107                       e1*2007/46*1830*12;
                                                          285/35R22 106                       Allradantrieb;
                                                          285/40R22 106                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          295/35R22 108                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                          295/40R22 112                       73C; 74D
                                                          305/35R22 110


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00044-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53676
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: BERGHEM 2210
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 18.08.2025
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               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§22 53676*01




               5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1900kg.
               5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1950kg.
               5PA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 2000kg.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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