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							               Gutachten 22-00410-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54808
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                        Radtyp: BERGHEM 2310
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                       Stand: 19.08.2025
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               Fahrzeughersteller                             : DAIMLER BENZ AG
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 10 J X 23 H2                    Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/5                           Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                     Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                         och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung           Kennzeichnung                 in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                     Zentrierring                                           in kg      in mm     datum
               BERG10233527        ET 35 PCD 5X130 CB 84.1 ohne                               84,1                     965      2500    01/23
               2
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 54808*01




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller               : DAIMLER BENZ AG
               Befestigungsteile                              : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                        : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile             : 150 Nm für Typ : 463A
                                                                180 Nm für Typ : 463A
                Verkaufsbezeichnung:     G-Klasse: AMG G 63; G 450 d; G 500; G 580
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                463A         e1*2007/46*1830*..  222 - 223 285/35R23 107  5NK                                    ab
                                                                                                                 e1*2007/46*1830*13;
                                                                                                                 M. zusätz.
                                                                                                                 Radabdeckung Achse 2
                                                                                                                 (Flap); Allradantrieb;
                                                                                                                 Elektro;
                                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                 725; 73C; 74D; 75I
                463A          e1*2007/46*1830*..        430         295/35R23 108                                AMG G 63; ab
                                                                                                                 e1*2007/46*1830*13;
                                                                                                                 M. zusätz.
                                                                                                                 Radabdeckung Achse 2
                                                                                                                 (Flap); Allradantrieb;
                                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                 725; 73C; 74D



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00410-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54808
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: BERGHEM 2310
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.08.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     G-Klasse: AMG G 63; G 450 d; G 500; G 580
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
               463A         e1*2007/46*1830*..  270 - 330 285/35R23 107                                 ab
                                                                                                        e1*2007/46*1830*13;
                                                            295/35R23 108                               M. zusätz.
                                                                                                        Radabdeckung Achse 2
                                                                                                        (Flap); Allradantrieb;
                                                                                                        nicht Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     G-Klasse: AMG G 63; G 500; G350 d; G 400 d; G 450 d; G 580
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen   Auflagen
               463A         e1*2007/46*1830*..  210 - 310 285/35R23 107                       bis
                                                          295/35R23 108                       e1*2007/46*1830*12;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74D
               463A         e1*2007/46*1830*..  430       295/35R23 108                       AMG G 63; bis
                                                                                              e1*2007/46*1830*12;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54808*01




                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74D


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00410-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54808
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: BERGHEM 2310
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 3
                      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1950kg.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
§22 54808*01




               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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