Gutachten 22-00410-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54808 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: BERGHEM 2310 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.08.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller : PORSCHE Raddaten: Radgröße nach Norm : 10 J X 23 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum BERG10234823 ET 48 PCD 5X130 CB 71,6 ohne 71,6 900 2400 01/23 8 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Hinweis zum Verwendungsbereich: Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). §22 54808*01 Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: BERGHEM 23115 KBA: 54811 Lochkreis: 5x130 ET: 52 oder Radtyp: BERGHEM 23115 KBA: 54811 Lochkreis: 5x130 ET: 61 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KB2W, KB2X Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00410-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54808 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: BERGHEM 2310 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.08.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PORSCHE Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: BERGHEM 23115 KBA: 54811 Lochkreis: 5x130 ET: 52 oder Radtyp: BERGHEM 23115 KBA: 54811 Lochkreis: 5x130 ET: 61 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KB2W, KB2X Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm für Typ : 92A; 92AH; 92AHN; 92AN 160 Nm für Typ : 9YA Verkaufsbezeichnung: CAYENNE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 92A e13*2007/46*1085*.. 155 - 405 275/30R23 11A; 24J; 248; 53S inkl. Facelift 2014; 92AN e13*2007/46*1106*.. Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; §22 54808*01 74D; 744 Verkaufsbezeichnung: CAYENNE S HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 92AH e13*2007/46*1107*.. 155 - 405 275/30R23 11A; 24J; 248; 53S inkl. Facelift 2014; 92AHN e13*2007/46*1108*.. Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 744 Verkaufsbezeichnung: Cayenne/-S, -E-Hybrid, -S E-Hybrid, -Turbo E-Hybrid, -GTS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9YA e13*2007/46*0900*.. 441 285/35R23 107 GBX; ZCE; 57E; ab KB2X e13*2007/46*0900*13; nicht Cayenne Turbo E- Hybrid Coupe GT; Coupe; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74E; 76A; 97G; PDJ Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00410-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54808 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: BERGHEM 2310 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.08.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Verkaufsbezeichnung: Cayenne/-S, -E-Hybrid, -S E-Hybrid, -Turbo E-Hybrid, -GTS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9YA e13*2007/46*0900*.. 260 - 349 275/35R23 104 GD4; ZCD; 57E; ab KB2X e13*2007/46*0900*13; 260 - 368 285/35R23 107 GBX; ZCE; 57E; Coupe; Allradantrieb; KB2X nicht Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74E; 76A; 97G; PDJ 9YA e13*2007/46*0900*.. 260 - 349 275/35R23 104 GD4; ZCD; 57E; ab KB2W; KB2X e13*2007/46*0900*13; 260 - 368 285/35R23 107 GBX; ZCE; 57E; nicht Coupe; SUV; KB2W; KB2X Allradantrieb; nicht Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74E; 76A; 97G; PDJ 9YA e13*2007/46*0900*.. 441 285/35R23 107 GBX; ZCE; 57E; ab KB2W; KB2X e13*2007/46*0900*13; nicht Coupe; SUV; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 54808*01 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74E; 76A; 97G; PDJ 9YA e13*2007/46*0900*.. 224 - 260 275/35R23 104 GD4; ZCD; 57E; ab KB2W; KB2X e13*2007/46*0900*13; 285/35R23 107 GBX; ZCE; 57E; nicht Coupe; SUV; KB2W; KB2X Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74E; 76A; 97G; PDJ 9YA e13*2007/46*0900*.. 224 - 260 275/35R23 104 GD4; ZCD; 57E; ab KB2X e13*2007/46*0900*13; 285/35R23 107 GBX; ZCE; 57E; Coupe; Allradantrieb; KB2X Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74E; 76A; 97G; PDJ Verkaufsbezeichnung: Cayenne/-S, -Turbo, -E-Hybrid, -Turbo S E-Hybrid, -GTS, -Turbo GT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9YA e13*2007/46*0900*.. 250 - 471 275/35R23 104 YGR; 11A; 54A; 57E; CAYENNE COUPE; bis KB2X e13*2007/46*0900*12; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74E; 76A; 98P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00410-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54808 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: BERGHEM 2310 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.08.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 Verkaufsbezeichnung: Cayenne/-S, -Turbo, -E-Hybrid, -Turbo S E-Hybrid, -GTS, -Turbo GT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9YA e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 295/30R23 GC4; YCL; 57E; nicht CAYENNE KB2W; KB2X COUPE; bis e13*2007/46*0900*12; Kombilimousine; SUV; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74E; 76A 9YA e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 295/30R23 GC4; YCL; 57E; nicht CAYENNE KB2W; KB2X COUPE; bis e13*2007/46*0900*12; Kombilimousine; SUV; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74E; 76A 9YA e13*2007/46*0900*.. 250 - 471 295/30R23 104 GC4; YCL; 57E; CAYENNE COUPE; bis KB2W; KB2X e13*2007/46*0900*12; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 54808*01 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74E; 76A; 98P 9YA e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 275/35R23 104 YGR; 11A; 54A; 57E; nicht CAYENNE KB2W; KB2X COUPE; bis e13*2007/46*0900*12; Kombilimousine; SUV; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74E; 76A; 98P 9YA e13*2007/46*0900*.. 250 - 471 295/30R23 104 GC4; YCL; 57E; CAYENNE COUPE; bis KB2W; KB2X e13*2007/46*0900*12; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74E; 76A; 98P 9YA e13*2007/46*0900*.. 250 - 471 275/35R23 104 GD4; 57E; KB2W; CAYENNE COUPE; bis KB2X e13*2007/46*0900*12; 295/30R23 104 GC4; YCL; 57E; inkl. Hybrid; KB2W; KB2X 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74E; 76A; 98P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00410-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54808 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: BERGHEM 2310 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.08.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 Verkaufsbezeichnung: Cayenne/-S, -Turbo, -E-Hybrid, -Turbo S E-Hybrid, -GTS, -Turbo GT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9YA e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 275/30R23 100 GC5; 57E nicht CAYENNE COUPE; 275/35R23 104 GD4; 57E; KB2W bis 295/30R23 GC4; YCL; 57E; e13*2007/46*0900*12; KB2W; KB2X Kombilimousine; SUV; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74E; 76A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder §22 54808*01 einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00410-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54808 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: BERGHEM 2310 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.08.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. §22 54808*01 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp s ein. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00410-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54808 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: BERGHEM 2310 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.08.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der Hinterachse. 98P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit PSCB-Bremsen nicht zulässig. GBX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 285/35R23 Hinterachse: 325/30R23 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. GC4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 295/30R23 §22 54808*01 Hinterachse: 305/30R23 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GC5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 275/30R23 Hinterachse: 305/35R23 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GD4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 275/35R23 Hinterachse: 315/30R23 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. KB2W) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse BERGHEM 23115 KBA: 54346 Lochkreis 5x130 ET: 61 KB2X) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse BERGHEM 23115 KBA: 54346 Lochkreis 5x130 ET: 52 PDJ) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Carbon-/Keramik- Bremsscheiben! YCL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00410-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54808 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: BERGHEM 2310 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.08.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 Vorderachse: 295/30R23 Hinterachse: 325/30R23 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YGR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 275/35R23 Hinterachse: 315/30R23 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so is t die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 54808*01 ZCD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 275/35R23 Hinterachse: 305/30R23 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. ZCE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 285/35R23 Hinterachse: 315/30R23 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.