Gutachten 22-00410-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54808
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: BERGHEM 2310
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.08.2025
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Fahrzeughersteller : PORSCHE
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 10 J X 23 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
BERG10234823 ET 48 PCD 5X130 CB 71,6 ohne 71,6 900 2400 01/23
8
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 54808*01
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: BERGHEM 23115 KBA: 54811 Lochkreis: 5x130 ET: 52 oder
Radtyp: BERGHEM 23115 KBA: 54811 Lochkreis: 5x130 ET: 61
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KB2W, KB2X
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00410-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54808
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: BERGHEM 2310
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.08.2025
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PORSCHE
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: BERGHEM 23115 KBA: 54811 Lochkreis: 5x130 ET: 52 oder
Radtyp: BERGHEM 23115 KBA: 54811 Lochkreis: 5x130 ET: 61
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KB2W, KB2X
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm für Typ : 92A; 92AH; 92AHN; 92AN
160 Nm für Typ : 9YA
Verkaufsbezeichnung: CAYENNE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
92A e13*2007/46*1085*.. 155 - 405 275/30R23 11A; 24J; 248; 53S inkl. Facelift 2014;
92AN e13*2007/46*1106*.. Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
§22 54808*01
74D; 744
Verkaufsbezeichnung: CAYENNE S HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
92AH e13*2007/46*1107*.. 155 - 405 275/30R23 11A; 24J; 248; 53S inkl. Facelift 2014;
92AHN e13*2007/46*1108*.. Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 744
Verkaufsbezeichnung: Cayenne/-S, -E-Hybrid, -S E-Hybrid, -Turbo E-Hybrid, -GTS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9YA e13*2007/46*0900*.. 441 285/35R23 107 GBX; ZCE; 57E; ab
KB2X e13*2007/46*0900*13;
nicht Cayenne Turbo E-
Hybrid Coupe GT;
Coupe; Allradantrieb;
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74E;
76A; 97G; PDJ
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00410-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54808
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: BERGHEM 2310
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.08.2025
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Verkaufsbezeichnung: Cayenne/-S, -E-Hybrid, -S E-Hybrid, -Turbo E-Hybrid, -GTS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9YA e13*2007/46*0900*.. 260 - 349 275/35R23 104 GD4; ZCD; 57E; ab
KB2X e13*2007/46*0900*13;
260 - 368 285/35R23 107 GBX; ZCE; 57E; Coupe; Allradantrieb;
KB2X nicht Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74E;
76A; 97G; PDJ
9YA e13*2007/46*0900*.. 260 - 349 275/35R23 104 GD4; ZCD; 57E; ab
KB2W; KB2X e13*2007/46*0900*13;
260 - 368 285/35R23 107 GBX; ZCE; 57E; nicht Coupe; SUV;
KB2W; KB2X Allradantrieb; nicht
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74E;
76A; 97G; PDJ
9YA e13*2007/46*0900*.. 441 285/35R23 107 GBX; ZCE; 57E; ab
KB2W; KB2X e13*2007/46*0900*13;
nicht Coupe; SUV;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54808*01
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74E;
76A; 97G; PDJ
9YA e13*2007/46*0900*.. 224 - 260 275/35R23 104 GD4; ZCD; 57E; ab
KB2W; KB2X e13*2007/46*0900*13;
285/35R23 107 GBX; ZCE; 57E; nicht Coupe; SUV;
KB2W; KB2X Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74E;
76A; 97G; PDJ
9YA e13*2007/46*0900*.. 224 - 260 275/35R23 104 GD4; ZCD; 57E; ab
KB2X e13*2007/46*0900*13;
285/35R23 107 GBX; ZCE; 57E; Coupe; Allradantrieb;
KB2X Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74E;
76A; 97G; PDJ
Verkaufsbezeichnung: Cayenne/-S, -Turbo, -E-Hybrid, -Turbo S E-Hybrid, -GTS, -Turbo GT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9YA e13*2007/46*0900*.. 250 - 471 275/35R23 104 YGR; 11A; 54A; 57E; CAYENNE COUPE; bis
KB2X e13*2007/46*0900*12;
inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74E;
76A; 98P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00410-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54808
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: BERGHEM 2310
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.08.2025
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Verkaufsbezeichnung: Cayenne/-S, -Turbo, -E-Hybrid, -Turbo S E-Hybrid, -GTS, -Turbo GT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9YA e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 295/30R23 GC4; YCL; 57E; nicht CAYENNE
KB2W; KB2X COUPE;
bis
e13*2007/46*0900*12;
Kombilimousine; SUV;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74E;
76A
9YA e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 295/30R23 GC4; YCL; 57E; nicht CAYENNE
KB2W; KB2X COUPE;
bis
e13*2007/46*0900*12;
Kombilimousine; SUV;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74E;
76A
9YA e13*2007/46*0900*.. 250 - 471 295/30R23 104 GC4; YCL; 57E; CAYENNE COUPE; bis
KB2W; KB2X e13*2007/46*0900*12;
inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54808*01
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74E;
76A; 98P
9YA e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 275/35R23 104 YGR; 11A; 54A; 57E; nicht CAYENNE
KB2W; KB2X COUPE;
bis
e13*2007/46*0900*12;
Kombilimousine; SUV;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74E;
76A; 98P
9YA e13*2007/46*0900*.. 250 - 471 295/30R23 104 GC4; YCL; 57E; CAYENNE COUPE; bis
KB2W; KB2X e13*2007/46*0900*12;
inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74E;
76A; 98P
9YA e13*2007/46*0900*.. 250 - 471 275/35R23 104 GD4; 57E; KB2W; CAYENNE COUPE; bis
KB2X e13*2007/46*0900*12;
295/30R23 104 GC4; YCL; 57E; inkl. Hybrid;
KB2W; KB2X 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74E;
76A; 98P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00410-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54808
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: BERGHEM 2310
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.08.2025
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Verkaufsbezeichnung: Cayenne/-S, -Turbo, -E-Hybrid, -Turbo S E-Hybrid, -GTS, -Turbo GT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9YA e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 275/30R23 100 GC5; 57E nicht CAYENNE
COUPE;
275/35R23 104 GD4; 57E; KB2W bis
295/30R23 GC4; YCL; 57E; e13*2007/46*0900*12;
KB2W; KB2X Kombilimousine; SUV;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 74E;
76A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
§22 54808*01
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00410-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54808
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: BERGHEM 2310
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.08.2025
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kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
§22 54808*01
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp s ein.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00410-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54808
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: BERGHEM 2310
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.08.2025
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76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
Hinterachse.
98P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit PSCB-Bremsen nicht zulässig.
GBX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 285/35R23
Hinterachse: 325/30R23
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GC4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 295/30R23
§22 54808*01
Hinterachse: 305/30R23
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GC5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 275/30R23
Hinterachse: 305/35R23
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GD4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 275/35R23
Hinterachse: 315/30R23
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KB2W) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse BERGHEM 23115 KBA: 54346 Lochkreis 5x130 ET: 61
KB2X) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse BERGHEM 23115 KBA: 54346 Lochkreis 5x130 ET: 52
PDJ) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Carbon-/Keramik- Bremsscheiben!
YCL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00410-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54808
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: BERGHEM 2310
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.08.2025
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Vorderachse: 295/30R23
Hinterachse: 325/30R23
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YGR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 275/35R23
Hinterachse: 315/30R23
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so is t die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54808*01
ZCD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 275/35R23
Hinterachse: 305/30R23
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
ZCE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 285/35R23
Hinterachse: 315/30R23
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.