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							               Gutachten 21-00045-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53675
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BERGHEM 22115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.08.2025
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               Fahrzeughersteller                     : DAIMLER BENZ
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 11 1/2 J X 22 EH2+         Einpreßtiefe (mm)       : 43
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                Kennzeichnung           Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
                                Rad                     Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               BERG15224326     ET 43 PCD 5X112 CB 66.6 ohne                          66,6                     965      2500    02/21
               9
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 53675*01




               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: BERGHEM 2210 KBA: 53676 Lochkreis: 5x112 ET: 50

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAFQ




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00045-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53675
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: BERGHEM 22115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 18.08.2025
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: BERGHEM 2210 KBA: 53676 Lochkreis: 5x112 ET: 50

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAFQ
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse, GLS-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
               H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 143 - 270 325/35R22 110Y 11A; 24D; 27H; 57F;                 GLE Coupe; inkl.
                                                                        6CI; KAFQ                           Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                            723; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                            75I; 76B; FGC
               H1GLE          e1*2007/46*1885*..      143 - 360 325/35R22 110Y 11A; 24D; 27H; 57F;          inkl. Hybrid; GLE SUV;
                                                                               6CI; KAFQ                    10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53675*01




                                                                                                            12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                            723; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                            75I; 76B; FGC; NAW


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00045-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53675
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: BERGHEM 22115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 18.08.2025
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                      Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                      Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                      vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
§22 53675*01




                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderac hse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
                    (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6CI)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          285/40R22
                                    Hinterachse:                          325/35R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00045-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53675
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: BERGHEM 22115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 18.08.2025
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               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
                    Vorderachse nicht zulässig.
               KAFQ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse BERGHEM 2210 KBA: 53676 Lochkreis 5x112 ET: 50
               NAW) Die Verwendung ist "nicht zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 235/60R18
                    bzw. 255/50R19 bzw. 265/45R20 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren
                    eingetragen ist.
§22 53675*01




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00045-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53675
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BERGHEM 22115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 18.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 5


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     H1GLE
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1885*..
                      Handelsbez.:     GLE-Klasse, GLS-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 270              y = 270                 VA
                            26P                      x = 320              y = 320                 VA
                            27I                      x = 280              y = 330                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53675*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 320        y = 320             8                VA
                            26N                  x = 320        y = 320            30                VA
                            27F                  x = 280        y = 330             8                HA
                            27H                  x = 280        y = 330            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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