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							               Gutachten 22-00411-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54811
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: BERGHEM 23115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.08.2025
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                                                                                                                      Seite: 1 von 8

               Fahrzeughersteller                     : PORSCHE
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 11 1/2 J X 23 H2           Einpreßtiefe (mm)       : 52
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 130/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                Kennzeichnung           Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
                                Rad                     Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               BERG15235223     ET 52 PCD 5X130 CB 71,6 ohne                          71,6                     900      2400    05/23
               8
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 54811*01




               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: BERGHEM 2310 KBA: 54808 Lochkreis: 5x130 ET: 48

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KB2Z




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00411-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54811
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: BERGHEM 23115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.08.2025
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PORSCHE


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: BERGHEM 2310 KBA: 54808 Lochkreis: 5x130 ET: 48

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KB2Z
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     Cayenne/-S, -E-Hybrid, -S E-Hybrid, -Turbo E-Hybrid, -GTS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
               9YA          e13*2007/46*0900*.. 260 - 368 315/30R23 108 GD4; ZCE; 57F; KB2Z ab
                                                                                                e13*2007/46*0900*13;
                                                          325/30R23 109Y GBX; ZCF; 11A; 248;    Coupe; Allradantrieb;
                                                                         57F; KB2Z              nicht Hybrid;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                76B; 97H; PDJ
§22 54811*01




               9YA          e13*2007/46*0900*.. 441       315/30R23 108 ZCE; 57F; KB2Z          ab
                                                          325/30R23 109Y GBX; ZCF; 11A; 248;    e13*2007/46*0900*13;
                                                                         57F; KB2Z              nicht Cayenne Turbo E-
                                                                                                Hybrid Coupe GT;
                                                                                                Coupe; Allradantrieb;
                                                                                                Hybrid;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                75I; 76B; 97H; PDJ
               9YA          e13*2007/46*0900*.. 260 - 368 315/30R23 108 GD4; ZCE; 11A; 24M; ab
                                                                         27H; 57F; KB2Z         e13*2007/46*0900*13;
                                                          325/30R23 109Y GBX; ZCF; 11A; 244;    nicht Coupe; SUV;
                                                                         247; 27H; 57F; KB2Z    Allradantrieb; nicht
                                                                                                Hybrid;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                76B; 97H; PDJ
               9YA          e13*2007/46*0900*.. 441       315/30R23 108 ZCE; 11A; 24M; 27H;     ab
                                                                         57F; KB2Z              e13*2007/46*0900*13;
                                                          325/30R23 109Y GBX; ZCF; 11A; 244;    nicht Coupe; SUV;
                                                                         247; 27H; 57F; KB2Z    Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                75I; 76B; 97H; PDJ




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00411-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54811
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: BERGHEM 23115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.08.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     Cayenne/-S, -E-Hybrid, -S E-Hybrid, -Turbo E-Hybrid, -GTS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
               9YA          e13*2007/46*0900*.. 224 - 260 315/30R23 108 GD4; ZCE; 11A; 24M; ab
                                                                         27H; 57F; KB2Z         e13*2007/46*0900*13;
                                                          325/30R23 109Y GBX; ZCF; 11A; 244;    nicht Coupe; SUV;
                                                                         247; 27H; 57F; KB2Z    Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                75I; 76B; 97H; PDJ
               9YA          e13*2007/46*0900*.. 224 - 260 315/30R23 108 GD4; ZCE; 57F; KB2Z ab
                                                                                                e13*2007/46*0900*13;
                                                          325/30R23 109Y GBX; ZCF; 11A; 248;    Coupe; Allradantrieb;
                                                                         57F; KB2Z              Hybrid;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                75I; 76B; 97H; PDJ

               Verkaufsbezeichnung:     Cayenne/-S, -Turbo, -E-Hybrid, -Turbo S E-Hybrid, -GTS,         -Turbo GT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen            Auflagen
               9YA          e13*2007/46*0900*.. 250 - 471 325/30R23 109Y YCL; 11A; 54A; 57F;            CAYENNE COUPE; bis
                                                                          KB2Z                          e13*2007/46*0900*12;
                                                                                                        inkl. Hybrid;
§22 54811*01




                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                        75I; 76B
               9YA           e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 325/30R23 109Y YCL; 11A; 248; 54A;           nicht CAYENNE
                                                                              57F; KB2Z                 COUPE;
                                                                                                        bis
                                                                                                        e13*2007/46*0900*12;
                                                                                                        Kombilimousine; SUV;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                        75I; 76B
               9YA           e13*2007/46*0900*.. 250 - 471 315/30R23 108      YGR; 11A; 54A; 57F;       CAYENNE COUPE; bis
                                                                              KB2Z                      e13*2007/46*0900*12;
                                                                                                        inkl. Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                        75I; 76B; 98P
               9YA           e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 315/30R23 108      YGR; 11A; 24M; 54A;       nicht CAYENNE
                                                                              57F; KB2Z                 COUPE;
                                                                                                        bis
                                                                                                        e13*2007/46*0900*12;
                                                                                                        Kombilimousine; SUV;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                        75I; 76B; 98P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00411-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54811
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: BERGHEM 23115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 8
               Verkaufsbezeichnung:     Cayenne/-S, -Turbo, -E-Hybrid, -Turbo S E-Hybrid, -GTS,         -Turbo GT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen            Auflagen
               9YA          e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 325/30R23 109Y YCL; 11A; 248; 54A;            nicht CAYENNE
                                                                          57F; KB2Z                     COUPE;
                                                                                                        bis
                                                                                                        e13*2007/46*0900*12;
                                                                                                        Kombilimousine; SUV;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                        75I; 76B
               9YA           e13*2007/46*0900*.. 250 - 471 315/30R23 108   GD4; 11A; 248; 54A;          CAYENNE COUPE; bis
                                                                           57F; KB2Z                    e13*2007/46*0900*12;
                                                            325/30R23 109Y YCL; 11A; 248; 54A;          inkl. Hybrid;
                                                                           57F; KB2Z                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                        75I; 76B


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
§22 54811*01




                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00411-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54811
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: BERGHEM 23115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 8
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§22 54811*01




                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrz eug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00411-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54811
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: BERGHEM 23115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                 Stand: 19.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 6 von 8
                       Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                       Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               75I)    Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               98P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit PSCB -Bremsen nicht zulässig.
               GBX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                     Vorderachse:                         285/35R23
                                     Hinterachse:                         325/30R23
§22 54811*01




                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                       Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                       tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                       Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifenty p sein.
               GD4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         275/35R23
                                    Hinterachse:                         315/30R23
                       Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                       der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                       tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               KB2Z)     Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                         Vorderachse BERGHEM 2310 KBA: 54344 Lochkreis 5x130 ET: 48
               PDJ) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Carbon-/Keramik- Bremsscheiben!
               YCL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                     Vorderachse:                        295/30R23
                                     Hinterachse:                        325/30R23
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00411-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54811
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: BERGHEM 23115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.08.2025
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                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YGR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         275/35R23
                                   Hinterachse:                         315/30R23
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               ZCE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         285/35R23
                                   Hinterachse:                         315/30R23
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 54811*01




                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               ZCF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         295/35R23
                                   Hinterachse:                         325/30R23
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00411-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54811
               zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: BERGHEM 23115
               Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.08.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 8


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     PORSCHE
                      Fahrzeugtyp:    9YA
                      Genehm.Nr.:     e13*2007/46*0900*..
                      Handelsbez.:    Cayenne/-S, -E-Hybrid, -S E-Hybrid, -Turbo E-Hybrid, -GTS

                      Variante(n):


               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 330        y = 320             8                VA
                            26J                  x = 330        y = 320            25                VA
                            27H                  x = 340        y = 340             8                HA
                            27F                  x = 340        y = 340            25                HA
§22 54811*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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