GUTACHTEN zur ABE Nr. 54344 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55804622 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX21 EH2+ Typ BERGHEM 2185
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Auftraggeber G.M.P. GROUP SRL
Via Luigi Galvani 8-12
IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell BERGHEM
Typ BERGHEM 2185
Radgröße 8.5JX21 EH2+
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
BERG85 BERGHEM 2185 5X112 ET30 / 5/112/66,6 30 850 2350
2130269 ohne Ring
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 2, Gutachten Nummer 55805122, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
54346 , RADTYP BERGHEM 2195) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 54344
Herstellerzeichen G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung BERGHEM 2185...(s.o.)
Radgröße 8.5JX21 EH2+
Einpresstiefe ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serienschraube M14x1,5 Kugel 150 45
D=28mm
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54344 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55804622 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX21 EH2+ Typ BERGHEM 2185
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
EQC 400 4matic 145 (300) 235/45R21 R02 A12 A14 A18
204X 145 (300) 245/40R21 R02 T00 A56 V21 VA1
e1*2001/116* S01
0480*31-..
- Elektro
GLC 43 AMG 270, 287 245/40R21 A12 M+S R02 A14 A18 A56
204X 270, 287 255/35R21 A12 R02 VA1 S01
e1*2001/116* 270, 287 255/40R21 A12 R02
0480*18-..
(FIN: W..253...)
GLC 43 AMG Coupé 270, 287 245/40R21 R02 A12 A14 A18
204X 270, 287 255/35R21 R02 A56 Flh V21
e1*2001/116* 270, 287 255/40R21 R02 VA1 S01
0480*18-..
(FIN: W..253...)
GLC-Coupé 100-243 245/40R21 R02 A12 A14 A18
204X 100-243 255/35R21 R02 A57 Flh KMV
e1*2001/116* 100-243 255/40R21 R02 MpH V21
0480*18-.. VA1 S01
(FIN: W..253...)
GLC-Klasse 100-243 245/40R21 R02 A12 A14 A18
204X 100-243 255/35R21 R02 A57 MpH
e1*2001/116* 100-243 255/40R21 R02 VA1
0480*16-.. S01
(FIN: W..253...)
GLC-Klasse 120-243 245/40R21 A12 R02 A14 A18 A57
204X 120-243 255/35R21 A12 R02 Cb1 MpH
e1*2001/116* 120-243 255/40R21 A12 R02 VA1
0480*16-.. S01
- mit AMG-Line
Verbreiterungen
S-Klasse 270-345 245/35R21 R02 T96 A12 A14 A18
Coupé/Cabrio 270-345 255/35R21 R02 A57 Cbo Cpe
221 V21 VA1 S01
e1*2001/116*
0335*23-..
(FIN: W..217...)
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 2, Gutachten Nummer 55805122, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
54346 , RADTYP BERGHEM 2195) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
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Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55804622 (1. Ausfertigung)
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A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
Cb1 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: VA: 8,0x19,
ET38 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET20 mit 255/50R19 ww. VA: 8,5x20, ET40 mit 255/45R20 und
HA: 9,5x20, ET22 mit 285/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.
Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54344 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55804622 (1. Ausfertigung)
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V21 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 235/45R21 255/40R21, 265/40R21
Nr. 2 245/30R21 295/25R21
Nr. 3 245/35R21 275/30R21, 285/30R21
Nr. 4 245/40R21 275/35R21, 285/35R21
Nr. 5 255/30R21 295/25R21, 305/25R21
Nr. 6 255/35R21 285/30R21, 295/30R21
Nr. 7 255/40R21 285/35R21
Nr. 8 255/50R21 285/45R21
Nr. 9 265/35R21 295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
Nr.10 265/40R21 295/35R21, 305/35R21
Nr.11 265/45R21 295/40R21
Nr.12 275/35R21 315/30R21, 325/30R21
Nr.13 275/40R21 305/35R21, 315/35R21
Nr.14 275/45R21 315/40R21
Nr.15 275/50R21 315/45R21
Nr.16 285/35R21 325/30R21
Nr.17 285/40R21 315/35R21
Nr.18 285/45R21 315/40R21, 325/40R21
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
VA1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 2, Gutachten Nummer 55805122, Ausfertigung 1 (KBA-
NUMMER 54346 , RADTYP BERGHEM 2195) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen.
Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 12. August 2022 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54344 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55804622 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX21 EH2+ Typ BERGHEM 2185
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2022.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 12. August 2022
Schmidt 00395430.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim