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							                Gutachten 25-00173-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100405
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: BST6 188
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 16.06.2025
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                Fahrzeughersteller                         : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, VOLKSWAGEN
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/6                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                    Kennzeichnung                 Kennzeichnung       in mm                    last      umf.      Fertig
                                    Rad                           Zentrierring                                 in kg     in mm     datum
                BST6801845402       ET45 PCD6x130 CB84,1          ohne                     84,1                   1250      2260    05/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 100405*00




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Durchm. 28 mm
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
                 Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 FL3A4        e1*2007/46*1761*.. 70 - 110 255/55R18C 116             11A; 24C; 24D; 534       Van; Lkw geschl.
                 FL3A5        e1*2007/46*1763*..                                                              Kasten; Frontantrieb;
                 KL3A4        e1*2007/46*1760*..                                                              nicht Fzg. mit
                 KL3A5        e1*2007/46*1762*..                                                              Zwillingsbereifung
                                                                                                              Serie;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                              73C; 74D




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00173-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100405
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                     Radtyp: BST6 188
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 16.06.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
                906 AC       e1*2001/116*0353*.. 65 - 190         225/60R18 104       11A; 241; 246; 248;    nur Fzg.-Breite
                30                                                                    5MA                    1993mm; bis
                906 AC       e1*2001/116*0354*..                  235/55R18 104       11A; 241; 246; 248;    e1*2001/116*0354*20;
                35                                                                    5MA                    Van; Lkw geschl.
                906 KA       L765                                 235/60R18 107       11A; 241; 246; 248;    Kasten; Heckantrieb;
                30                                                                    5NK                    nicht Fzg. mit
                906 KA       L766                                 245/50R18 104       11A; 24C; 244; 247;    Zwillingsbereifung
                35                                                                    5MA                    Serie;
                906AC35G     e1*2007/46*0569*..                   255/50R18 106       11A; 24C; 244; 247;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      5NA                    12A; 51A; 71A; 723;
                                                                  255/55R18 105       11A; 24C; 244; 247;    73C; 74D
                                                                                      5MK
                                                                  255/55R18 109       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                      5PM
                906BB35        e1*2007/46*0301*..      80         255/55R18C 116      11A; 24J; 248          ab
                                                                                                             e1*2007/46*0301*16;
                                                                                                             Van; Lkw
                                                                                                             geschl.Kasten (Serie);
                                                                                                             Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                             nicht Fzg. mit
                                                                                                             Zwillingsbereifung
                                                                                                             Serie;
§22 100405*00




                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                             73C; 74D
                906BB35        e1*2007/46*0301*..      84 - 140 255/55R18C 116        11A; 24J; 248; 534     ab
                                                                                                             e1*2007/46*0301*16;
                                                                                                             Van; Lkw geschl.
                                                                                                             Kasten; nicht Fzg.
                                                                                                             mit
                                                                                                             Zwillingsbereifung
                                                                                                             Serie;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                             73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER 4x4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen     Auflagen
                906 AC       e1*2001/116*0424*.. 80 - 140 255/55R18C 116              11A; 24C; 244; 247;    Van; Lkw geschl.
                35/4x4                                                                534; 54A               Kasten; nicht Fzg.
                906BA35/4x4 e1*2007/46*0312*..                                                               mit
                906BB35/4x4 e1*2007/46*0305*..                                                               Zwillingsbereifung
                                                                                                             Serie;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                             73C; 74D


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : VOLKSWAGEN
                Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Durchm. 28 mm
                Zubehör                                     : Serie, s. Auflage 74D



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00173-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100405
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: BST6 188
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.06.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 180 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     CRAFTER MJ 2006-2016
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                2EC1         e1*2001/116*0355*.. 65 - 190 225/60R18 104          11A; 241; 246; 248;     nur Fzg.-Breite
                2EC2         e1*2001/116*0356*..                                 5MA                     1993mm; bis
                2EKE1        e1*2007/46*0513*..,          235/55R18 104          11A; 241; 246; 248;     e1*2001/116*0354*20;
                              L769                                               5MA                     Van; Lkw geschl.
                2EKE2         e1*2007/46*0514*..,            235/60R18 107       11A; 241; 246; 248;     Kasten; Heckantrieb;
                              e1*2007/46*0515*..,                                5NK                     nicht Fzg. mit
                              L770                           245/50R18 104       11A; 24C; 244; 247;     Zwillingsbereifung
                                                                                 5MA                     Serie;
                                                             255/50R18 106       11A; 24C; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 5NA                     12A; 51A; 71A; 723;
                                                             255/55R18 105       11A; 24C; 244; 247;     73C; 74D
                                                                                 5MK
                                                             255/55R18 109       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                 5PM


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
§22 100405*00




                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00173-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100405
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: BST6 188
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 16.06.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 100405*00




                247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreit e des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00173-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100405
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: BST6 188
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 16.06.2025
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                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                534) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 2500kg.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1800kg.
                5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1850kg.
                5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1900kg.
                5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1950kg.
                5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 2060kg.
§22 100405*00




                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.