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							                Gutachten 25-00175-CA-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100407
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: BST6 208
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 23.06.2025
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                Fahrzeughersteller                          : FORD
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 20 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 45
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/6                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                    Kennzeichnung                  Kennzeichnung       in mm                    last      umf.      Fertig
                                    Rad                            Zentrierring                                 in kg     in mm     datum
                BST6802045471       ET 45 PCD 6x120 CB 74,6        ohne                     74,6                   1250      2260    04/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 100407*00




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : FORD
                Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                     : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 180 Nm
                 Verkaufsbezeichnung:     TRANSIT
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 FAD          e5*2007/46*1032*.. 96 - 110 235/45R20C                  NBE                      Lkw geschl.Kasten
                                                          117/115
                                                          255/40R20 101               NBE; 5KK                 (Serie); MPV; nicht
                                                                                                               Elektro; nicht Fzg.
                                                                                                               mit
                                                                                                               Zwillingsbereifung
                                                                                                               Serie;
                                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                               12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                               73C; 74D
                 FCD           e1*2007/46*1100*..        77 - 121 235/45R20C          NBE                      Van; Lkw
                                                                  117/115
                                                                  255/40R20 101       NBE; 5KK                 geschl.Kasten (Serie);
                                                                                                               nicht Elektro; nicht
                                                                                                               Fzg. mit
                                                                                                               Zwillingsbereifung
                                                                                                               Serie;
                                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                               12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                               73C; 74D


                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00175-CA-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100407
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BST6 208
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 23.06.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     TRANSIT
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                FED          e1*2007/46*1096*.. 77 - 121 235/45R20C              NBE                     Lkw; nicht Elektro;
                                                         117/115
                                                         255/40R20 101           NBE; 5KK                nicht Fzg. mit
                                                                                                         Zwillingsbereifung
                                                                                                         Serie;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 74D


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
§22 100407*00




                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1650kg.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00175-CA-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100407
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BST6 208
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 23.06.2025
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                723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                NBE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen
                     ausschließlich die Reifengröße 235/65R16C serienmäßig, laut COC-Papier
                     (EG-Übereinstimmungserklärung) vom Fahrzeuhersteller, freigegeben ist.
§22 100407*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.