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							                Gutachten 25-00169-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100404
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                    Radtyp: BST5 1775
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 17.10.2025
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                Fahrzeughersteller                         : KG Mobility Corp., SSANGYONG, Ssangyong Motor Co., Ltd.
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7.5 J X 17 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 40
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                    Kennzeichnung                   Kennzeichnung     in mm                    last      umf.      Fertig
                                    Rad                             Zentrierring                               in kg     in mm     datum
                BST5751740276       ET 40 PCD 5x130 CB 84,1         ohne                   84,1                   1050      2367    10/25
                BST5751740276       ET 40 PCD 5x130 CB 84,1         ohne                   84,1                   1100      2260    10/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
§22 100404*01




                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KG Mobility Corp.
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : DF11


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
                 Verkaufsbezeichnung:     KG Mobility MUSSO /- GRAND,REXTON SPORTS /- XL,HD, ACTYON SPORTS
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen          Auflagen zu Reifen Auflagen
                 QK           e9*2007/46*6620*.. 149     235/70R17 111                      Allradantrieb;
                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 71A; 723;
                                                                                            73C; 74A; 76S


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Ssangyong Motor Co., Ltd.
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : DF11


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00169-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100404
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                    Radtyp: BST5 1775
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 17.10.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     REXTON
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                YK           e9*2007/46*6541*.. 133 - 165 235/70R17          107                             Allradantrieb;
                                                          245/65R17          107                             Heckantrieb;
                                                          255/65R17          110                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          265/60R17          108     11A; 26P                12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                             73C; 74A; 76S
                YKA            e6*2007/46*0237*..      133 - 149 235/70R17   107                             Allradantrieb;
                                                                 245/65R17   107                             Heckantrieb;
                                                                 255/65R17   110                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 265/60R17   108     11A; 26P                12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                             73C; 74A; 76S


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SSANGYONG
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : DF11


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     ACTYON
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 100404*01




                ACTYON       e1*2001/116*0405*.. 100 - 110       225/70R17   108     51J                     Allradantrieb;
                CJ                                               235/65R17   104                             10B; 11B; 11G; 11H;
                CJ           e4*2001/116*0115*..                 235/70R17   107                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                 255/60R17   106                             73C; 74A; 76S

                Verkaufsbezeichnung:     KYRON
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                DJ           e4*2001/116*0107*.. 100 - 162 225/70R17         108                             Allradantrieb;
                KYRON-DJ     e1*2001/116*0363*..           235/65R17         104                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/70R17         107                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                           255/60R17         106                             73C; 74A; 76S

                Verkaufsbezeichnung:     SSANGYONG/DAEWOO REXTON
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                Rexton-      e1*2001/116*0223*.. 120 - 162 235/65R17 104                                     5-Loch Fz; ab
                RJ                                         235/70R17 107                                     e1*2001/116*0223*05;
                RJ           e4*2001/116*0060*..           245/65R17 107                                     ab
                                                           245/70R17 110                                     e4*2001/116*0060*08;
                                                           255/60R17 106                                     bis
                                                           255/65R17 110                                     e4*2001/116*0060*19;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                             73C; 74A; 76S


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00169-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100404
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                 Radtyp: BST5 1775
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 17.10.2025
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                       das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                       angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                       Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                       zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 100404*01




                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00169-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100404
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: BST5 1775
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 17.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 6
                      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                      Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. B ei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
§22 100404*01




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00169-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100404
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: BST5 1775
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 17.10.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      Ssangyong
                       Fahrzeugtyp:     YKA
                       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0237*..
                       Handelsbez.:     REXTON

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 320              y = 290                 VA
                             26P                      x = 270              y = 240                 VA
                             27B                      x = 150              y = 320                 HA
                             27I                      x = 150              y = 270                 HA
§22 100404*01




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00169-CX-GBM-01
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100404
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: BST5 1775
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 17.10.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      Ssangyong
                       Fahrzeugtyp:     YK
                       Genehm.Nr.:      e9*2007/46*6541*..
                       Handelsbez.:     REXTON

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 320              y = 290                 VA
                             26P                      x = 270              y = 240                 VA
                             27B                      x = 150              y = 320                 HA
                             27I                      x = 150              y = 270                 HA
§22 100404*01




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.