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							                Gutachten 25-00170-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100403
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: BST5 1875
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 17.07.2025
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                Fahrzeughersteller                         : FCA, FIAT, NISSAN, OPEL / VAUXHALL, RENAULT
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7.5J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 40
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                    Kennzeichnung                   Kennzeichnung     in mm                    last       umf.      Fertig
                                    Rad                             Zentrierring                               in kg      in mm     datum
                BST5751840185       ET 40 PCD 5x114,3 CB            ohne                   66,1                     900      2150    05/25
                                    66,1
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
§22 100403*00




                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FCA
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
                 Verkaufsbezeichnung:     TALENTO
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 FJL          e2*2007/46*0496*.. 66 - 107 235/50R18 101              11A; 24C; 244; 247;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     26B; 26N                 12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                              73C; 74D


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
                 Verkaufsbezeichnung:     TALENTO
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 FFL          e2*2007/46*0497*.. 66 - 107 235/50R18 101              11A; 24C; 244; 247;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     26B; 26N                 12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                              73C; 74D




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00170-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100403
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: BST5 1875
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 17.07.2025
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                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMASTAR, NV300
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
                J4           e2*98/14*0271*..  66 - 107 235/50R18 101                11A; 24C; 244; 247;     Primastar/NV300 ab
                                                                                     26B; 26N                NT35 5x114,3;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                             73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     PRIMASTAR, NV300
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
                4            e2*2007/46*0037*.. 66 - 107 235/50R18 101               11A; 24C; 244; 247;     PRIMASTAR/NV300 ab
                                                                                     26B; 26N                NT11 5x114,3;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                             73C; 74D
§22 100403*00




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL / VAUXHALL
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : F7
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : X83
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     VIVARO-B
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
                F7           e1*2007/46*0575*.. 66 - 107 235/50R18 101               11A; 24C; 244; 247;     ab MJ. 2015; VIVARO-B
                X83          e1*98/14*0170*..                                        26B; 26N                ab e1*98/14*0170*30;
                                                                                                             VIVARO-B ab
                                                                                                             e1*2007/46*0575*12;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                             73C; 74D


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00170-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100403
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BST5 1875
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 17.07.2025
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                Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 160 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     RENAULT TRAFIC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                JL           e2*98/14*0213*..   66 - 107 235/50R18 101           11A; 24C; 244; 247;     ab MJ. 2015; ab Mj.
                L            e2*2007/46*0014*..                                  26B; 26N                2015; TRAFIC ab
                                                                                                         e2*2007/46*0014*21;
                                                                                                         ab Mj. 2015; TRAFIC
                                                                                                         ab e2*98/14*0213*48;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     RENAULT TRAFIC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                JL           e2*98/14*0213*..   66 - 107 235/50R18 101           11A; 24C; 244; 247;     ab MJ. 2015; ab Mj.
                L            e2*2007/46*0014*..                                  26B; 26N                2015; TRAFIC ab
                                                                                                         e2*2007/46*0014*21;
                                                                                                         ab Mj. 2015; TRAFIC
                                                                                                         ab e2*98/14*0213*48;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 74D
§22 100403*00




                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00170-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100403
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BST5 1875
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 17.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 12
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotfl ügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
§22 100403*00




                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00170-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100403
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BST5 1875
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 17.07.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      FIAT
                       Fahrzeugtyp:     FFL
                       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0497*..
                       Handelsbez.:     TALENTO

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 240              y = 200                 VA
                             26P                      x = 235              y = 195                 VA
                             27B                      x = 205              y = 225                 HA
                             27I                      y = 210              y = 230                 HA
§22 100403*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00170-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100403
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BST5 1875
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 17.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      NISSAN
                       Fahrzeugtyp:     4
                       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0037*..
                       Handelsbez.:     PRIMASTAR, NV300

                       Variante(n):     NV300

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 240              y = 200                 VA
                             26P                      x = 235              y = 195                 VA
                             27B                      x = 205              y = 225                 HA
                             27I                      y = 210              y = 230                 HA
§22 100403*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00170-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100403
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BST5 1875
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 17.07.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      NISSAN
                       Fahrzeugtyp:     J4
                       Genehm.Nr.:      e2*98/14*0271*..
                       Handelsbez.:     NISSAN PRIMASTAR, NV300

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 240              y = 200                 VA
                             26P                      x = 235              y = 195                 VA
                             27B                      x = 205              y = 225                 HA
                             27I                      y = 210              y = 230                 HA
§22 100403*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00170-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100403
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BST5 1875
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 17.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 12

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      OPEL
                       Fahrzeugtyp:     F7
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0575*..
                       Handelsbez.:     VIVARO-B

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 240              y = 200                 VA
                             26P                      x = 235              y = 195                 VA
                             27B                      x = 205              y = 225                 HA
                             27I                      y = 210              y = 230                 HA
§22 100403*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00170-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100403
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BST5 1875
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 17.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      OPEL
                       Fahrzeugtyp:     X83
                       Genehm.Nr.:      e1*98/14*0170*..
                       Handelsbez.:     VIVARO-B

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 240              y = 200                 VA
                             26P                      x = 235              y = 195                 VA
                             27B                      x = 205              y = 225                 HA
                             27I                      y = 210              y = 230                 HA
§22 100403*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00170-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100403
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BST5 1875
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 17.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      RENAULT
                       Fahrzeugtyp:     L
                       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0014*..
                       Handelsbez.:     RENAULT TRAFIC

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 240              y = 200                 VA
                             26P                      x = 235              y = 195                 VA
                             27B                      x = 205              y = 225                 HA
                             27I                      y = 210              y = 230                 HA
§22 100403*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00170-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100403
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BST5 1875
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 17.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      RENAULT
                       Fahrzeugtyp:     JL
                       Genehm.Nr.:      e2*98/14*0213*..
                       Handelsbez.:     RENAULT TRAFIC

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 240              y = 200                 VA
                             26P                      x = 235              y = 195                 VA
                             27B                      x = 205              y = 225                 HA
                             27I                      y = 210              y = 230                 HA
§22 100403*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00170-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100403
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: BST5 1875
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 17.07.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      Stellantis/FCA
                       Fahrzeugtyp:     FJL
                       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0496*..
                       Handelsbez.:     TALENTO

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 240              y = 200                 VA
                             26P                      x = 235              y = 195                 VA
                             27B                      x = 205              y = 225                 HA
                             27I                      y = 210              y = 230                 HA
§22 100403*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.