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							                Gutachten 25-00170-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100403
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: BST5 1875
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 17.07.2025
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                Fahrzeughersteller                         : CITROEN, FIAT, PEUGEOT
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7.5J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 55
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                    Kennzeichnung                   Kennzeichnung     in mm                    last      umf.      Fertig
                                    Rad                             Zentrierring                               in kg     in mm     datum
                BST5751855241       ET 55 PCD 5x130 ML 78,1         ohne                   78,1                   1250      2260    05/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 100403*00




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
                 Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPER
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen  Auflagen
                 Y            e3*2001/116*0234*.. 74 - 130 255/55R18C 115            11A; 24C; 24D; 51S; Lkw geschl.Kasten
                 250L         L773                                                   534                 (Serie);
                                                                                                         10B; 11A; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 74D; 744

                 Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPER, RELAY
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen  Auflagen
                 Y            e3*2007/46*0046*.. 74 - 130 255/55R18C 115             11A; 24C; 24D; 51S; Lkw geschl.Kasten
                                                                                     534                 (Serie);
                                                                                                         10B; 11A; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 74D; 744


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00170-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100403
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: BST5 1875
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 17.07.2025
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                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     FIAT DUCATO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen  Auflagen
                250          e3*2001/116*0232*.., 74 - 130 255/55R18C 115            11A; 24C; 24D; 51S; Lkw geschl.Kasten
                               e3*2007/46*0044*..,                                   534                 (Serie);
                               e3*2007/46*0049*..,                                                       10B; 11A; 11G; 11H;
                               L778                                                                      12A; 51A; 71A; 723;
                250L           L779                                                                      73C; 74D; 744


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     BOXER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen  Auflagen
                Y            e3*2007/46*0045*.. 74 - 130 255/55R18C 115              11A; 24C; 24D; 51S; Lkw geschl.Kasten
                                                                                     534                 (Serie);
                                                                                                         10B; 11A; 11G; 11H;
§22 100403*00




                                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 74D; 744

                Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT BOXER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen  Auflagen
                Y            e3*2001/116*0233*.. 74 - 130 255/55R18C 115             11A; 24C; 24D; 51S; Lkw geschl.Kasten
                250L         L772                                                    534                 (Serie);
                                                                                                         10B; 11A; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 74D; 744


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00170-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100403
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: BST5 1875
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 17.07.2025
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                      Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                      Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                      Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                      vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
§22 100403*00




                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51S) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
                534) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 2500kg.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                     entnehmen.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.