Gutachten 25-00170-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100403
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: BST5 1875
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.07.2025
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Fahrzeughersteller : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A., OPEL /
VAUXHALL, RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7.5J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 55
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
BST5751855243 ET 55 PCD 5x130 CB 89,1 ohne 89,1 1100 2260 05/25
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
§22 100403*00
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : M1; M9
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : NDB; NDA
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 175 Nm
Verkaufsbezeichnung: INTERSTAR, INTERSTAR-e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NDA e2*2018/858*00079*.. 55 235/55R18C 11A; 24J Van; Frontantrieb;
117/115
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D
NDA e2*2018/858*00079*.. 77 - 125 235/55R18C 11A; 24J Van; Frontantrieb;
117/115
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00170-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100403
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: BST5 1875
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: INTERSTAR, INTERSTAR-e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NDB e2*2018/858*00080*.. 96 - 125 235/55R18C 11A; 24J Lkw geschl.Kasten
117/115
(Serie); Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D
NDB e2*2018/858*00080*.. 55 235/55R18C 11A; 24J Lkw geschl.Kasten
117/115
(Serie); Frontantrieb;
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: NISSAN NV400, INTERSTAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M1 e2*2007/46*0137*.. 74 - 132 245/50R18 104 11A; 21B; 24J; 5MA 10B; 11B; 11G; 11H;
M9 e2*2007/46*0142*.. 12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL
§22 100403*00
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 175 Nm
Verkaufsbezeichnung: MOVANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MR e1*2007/46*0362*.. 74 - 132 245/50R18 104 11A; 21B; 24J; 5MA 10B; 11B; 11G; 11H;
MS e1*2007/46*0471*.. 12A; 51A; 71A; 723;
MT e1*2007/46*0405*.. 73C; 74D
MW e1*2007/46*0579*..
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : MF; MM; MB; MA; VL; VM; ML
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : RDA; RDB
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 175 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00170-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100403
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: BST5 1875
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: MASTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MA e2*2007/46*0016*.. 74 - 132 245/50R18 104 11A; 21B; 24J; 5MA 10B; 11B; 11G; 11H;
MB e2*2007/46*0019*.. 12A; 51A; 71A; 723;
MF e2*2007/46*0023*.. 73C; 74D
ML e2*2007/46*0022*..
MM e2*2007/46*0029*..
VL e2*2007/46*0152*..
VM e2*2007/46*0153*..
Verkaufsbezeichnung: MASTER, MASTER E-TECH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RDA e2*2018/858*00074*.. 55 235/55R18C 11A; 24J Van; Frontantrieb;
117/115
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D
RDA e2*2018/858*00074*.. 77 - 125 235/55R18C 11A; 24J Van; Frontantrieb;
117/115
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D
§22 100403*00
Verkaufsbezeichnung: MASTER, MASTER-E-TECH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RDB e2*2018/858*00075*.. 96 - 125 235/55R18C 11A; 24J Lkw geschl.Kasten
117/115
(Serie); Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D
RDB e2*2018/858*00075*.. 55 235/55R18C 11A; 24J Lkw geschl.Kasten
117/115
(Serie); Frontantrieb;
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74D
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00170-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100403
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: BST5 1875
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.07.2025
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Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
§22 100403*00
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1800kg.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.