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							                Gutachten 25-00170-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100403
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                    Radtyp: BST5 1875
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 17.07.2025
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                Fahrzeughersteller                         : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A., OPEL /
                                                             VAUXHALL, RENAULT
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7.5J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 55
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                    Kennzeichnung                 Kennzeichnung       in mm                    last      umf.      Fertig
                                    Rad                           Zentrierring                                 in kg     in mm     datum
                BST5751855243       ET 55 PCD 5x130 CB 89,1       ohne                     89,1                   1100      2260    05/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
§22 100403*00




                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : M1; M9
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                             Typ : NDB; NDA
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 175 Nm
                 Verkaufsbezeichnung:     INTERSTAR, INTERSTAR-e
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 NDA          e2*2018/858*00079*.. 55   235/55R18C                   11A; 24J                 Van; Frontantrieb;
                                                        117/115
                                                                                                              Elektro;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                              73C; 74D
                 NDA           e2*2018/858*00079*.. 77 - 125     235/55R18C          11A; 24J                 Van; Frontantrieb;
                                                                 117/115
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                              73C; 74D




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00170-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100403
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                    Radtyp: BST5 1875
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 17.07.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     INTERSTAR, INTERSTAR-e
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                NDB          e2*2018/858*00080*.. 96 - 125 235/55R18C                11A; 24J                Lkw geschl.Kasten
                                                           117/115
                                                                                                             (Serie); Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                             73C; 74D
                NDB            e2*2018/858*00080*.. 55           235/55R18C          11A; 24J                Lkw geschl.Kasten
                                                                 117/115
                                                                                                             (Serie); Frontantrieb;
                                                                                                             Elektro;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                             73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     NISSAN NV400, INTERSTAR
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
                M1           e2*2007/46*0137*.. 74 - 132 245/50R18 104               11A; 21B; 24J; 5MA      10B; 11B; 11G; 11H;
                M9           e2*2007/46*0142*..                                                              12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                             73C; 74D


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL / VAUXHALL
§22 100403*00




                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 175 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     MOVANO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
                MR           e1*2007/46*0362*.. 74 - 132 245/50R18 104               11A; 21B; 24J; 5MA      10B; 11B; 11G; 11H;
                MS           e1*2007/46*0471*..                                                              12A; 51A; 71A; 723;
                MT           e1*2007/46*0405*..                                                              73C; 74D
                MW           e1*2007/46*0579*..


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : MF; MM; MB; MA; VL; VM; ML
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : RDA; RDB
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 175 Nm




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00170-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100403
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: BST5 1875
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 17.07.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     MASTER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                MA           e2*2007/46*0016*.. 74 - 132 245/50R18 104           11A; 21B; 24J; 5MA      10B; 11B; 11G; 11H;
                MB           e2*2007/46*0019*..                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                MF           e2*2007/46*0023*..                                                          73C; 74D
                ML           e2*2007/46*0022*..
                MM           e2*2007/46*0029*..
                VL           e2*2007/46*0152*..
                VM           e2*2007/46*0153*..

                Verkaufsbezeichnung:     MASTER, MASTER E-TECH
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                RDA          e2*2018/858*00074*.. 55  235/55R18C                 11A; 24J                Van; Frontantrieb;
                                                      117/115
                                                                                                         Elektro;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 74D
                RDA           e2*2018/858*00074*.. 77 - 125   235/55R18C         11A; 24J                Van; Frontantrieb;
                                                              117/115
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 74D
§22 100403*00




                Verkaufsbezeichnung:     MASTER, MASTER-E-TECH
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                RDB          e2*2018/858*00075*.. 96 - 125 235/55R18C            11A; 24J                Lkw geschl.Kasten
                                                           117/115
                                                                                                         (Serie); Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 74D
                RDB           e2*2018/858*00075*.. 55         235/55R18C         11A; 24J                Lkw geschl.Kasten
                                                              117/115
                                                                                                         (Serie); Frontantrieb;
                                                                                                         Elektro;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                         73C; 74D


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00170-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100403
                zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: BST5 1875
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 17.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 4 von 4
                       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                       lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
§22 100403*00




                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1800kg.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.