Gutachten 25-00170-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100403 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: BST5 1875 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A., OPEL / VAUXHALL, RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7.5J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 55 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum BST5751855243 ET 55 PCD 5x130 CB 89,1 ohne 89,1 1100 2260 05/25 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Hinweis zum Verwendungsbereich: Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind §22 100403*00 (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : M1; M9 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : NDB; NDA Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 175 Nm Verkaufsbezeichnung: INTERSTAR, INTERSTAR-e Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NDA e2*2018/858*00079*.. 55 235/55R18C 11A; 24J Van; Frontantrieb; 117/115 Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D NDA e2*2018/858*00079*.. 77 - 125 235/55R18C 11A; 24J Van; Frontantrieb; 117/115 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00170-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100403 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: BST5 1875 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: INTERSTAR, INTERSTAR-e Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NDB e2*2018/858*00080*.. 96 - 125 235/55R18C 11A; 24J Lkw geschl.Kasten 117/115 (Serie); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D NDB e2*2018/858*00080*.. 55 235/55R18C 11A; 24J Lkw geschl.Kasten 117/115 (Serie); Frontantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: NISSAN NV400, INTERSTAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M1 e2*2007/46*0137*.. 74 - 132 245/50R18 104 11A; 21B; 24J; 5MA 10B; 11B; 11G; 11H; M9 e2*2007/46*0142*.. 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL §22 100403*00 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 175 Nm Verkaufsbezeichnung: MOVANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MR e1*2007/46*0362*.. 74 - 132 245/50R18 104 11A; 21B; 24J; 5MA 10B; 11B; 11G; 11H; MS e1*2007/46*0471*.. 12A; 51A; 71A; 723; MT e1*2007/46*0405*.. 73C; 74D MW e1*2007/46*0579*.. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : MF; MM; MB; MA; VL; VM; ML Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RDA; RDB Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 175 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00170-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100403 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: BST5 1875 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Verkaufsbezeichnung: MASTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MA e2*2007/46*0016*.. 74 - 132 245/50R18 104 11A; 21B; 24J; 5MA 10B; 11B; 11G; 11H; MB e2*2007/46*0019*.. 12A; 51A; 71A; 723; MF e2*2007/46*0023*.. 73C; 74D ML e2*2007/46*0022*.. MM e2*2007/46*0029*.. VL e2*2007/46*0152*.. VM e2*2007/46*0153*.. Verkaufsbezeichnung: MASTER, MASTER E-TECH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RDA e2*2018/858*00074*.. 55 235/55R18C 11A; 24J Van; Frontantrieb; 117/115 Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D RDA e2*2018/858*00074*.. 77 - 125 235/55R18C 11A; 24J Van; Frontantrieb; 117/115 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D §22 100403*00 Verkaufsbezeichnung: MASTER, MASTER-E-TECH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RDB e2*2018/858*00075*.. 96 - 125 235/55R18C 11A; 24J Lkw geschl.Kasten 117/115 (Serie); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D RDB e2*2018/858*00075*.. 55 235/55R18C 11A; 24J Lkw geschl.Kasten 117/115 (Serie); Frontantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00170-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100403 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: BST5 1875 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 17.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort §22 100403*00 aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1800kg. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.