Gutachten 25-00171-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100494 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BST5 188 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 23.06.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 15 Fahrzeughersteller : MAN, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum BST5801850218 ET50 PCD120 CB65,1 ohne 65,1 1170 2327 05/25 BST5801850218 ET50 PCD120 CB65,1 ohne 65,1 1200 2260 05/25 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Hinweis zum Verwendungsbereich: Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind §22 100494*00 (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 35 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 200 Nm Verkaufsbezeichnung: TGE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SYN1E e1*2007/46*1626*.. 75 - 130 255/55R18C 116 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 101; 11B; 11G; SYN2E e1*2007/46*1627*.. 27H; 54A 11H; 12A; 51A; 71A; SZN1E e1*2007/46*1632*.. 723; 73C; 74D; 74E SZN2E e1*2007/46*1633*.. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 7HC; 7HCA; 7HMA Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 35 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : SZN2E; SYN2E; SYMWE; SYMVE; SYN1E; ST; SZN1E Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00171-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100494 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BST5 188 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 23.06.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 15 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 2H; 7HK; 7HMA; 7HKX0; 7J0; 7HM; 2HS2; 7L Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm für Typ : 7L 180 Nm für Typ : ST; 2H; 2HS2; 7HC; 7HCA; 7HK; 7HKX0; 7HM; 7HMA; 7J0 200 Nm für Typ : SYMVE; SYMWE; SYN1E; SYN2E; SZN1E; SZN2E Verkaufsbezeichnung: AMAROK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2H e1*2007/46*0356*.. 90 - 190 245/60R18 105 5MK; 51J Nur Pickup (Serie); 2HS2 e1*2007/46*0750*.. 255/55R18 109 Radhausverbreiterung 255/60R18 112 ab Werk; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74D; 74E; 76O Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA, CALIFORNIA BEACH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 100494*00 7HMA e1*2001/116*0289*.. 62 - 150 235/50R18 101 5KK ab e1*2007/46*0130*16; 245/45R18 100 5KA ab 255/45R18 103 e1*2001/116*0289*25; T6; ab e1*2001/116*0220*36; Lkw geschl.Kasten (Serie); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 74E; 77E Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 235/50R18 101 5KK ab e1*2007/46*0130*16; 245/45R18 100 5KA ab 255/45R18 103 e1*2001/116*0289*25; T6; ab e1*2001/116*0220*36; Lkw geschl.Kasten (Serie); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 74E; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00171-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100494 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BST5 188 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 23.06.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 15 Verkaufsbezeichnung: CRAFTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SYMVE e1*2007/46*1953*.. 75 - 130 255/55R18C 116 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 101; 11B; 11G; SYMWE e1*2007/46*1935*.. 27H; 54A 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 74E Verkaufsbezeichnung: CRAFTER MJ 2017- Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SYN1E e1*2007/46*1613*.. 75 - 130 255/55R18C 116 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 101; 11B; 11G; SYN2E e1*2007/46*1614*.. 27H; 54A 11H; 12A; 51A; 71A; SZN1E e1*2007/46*1619*.. 723; 73C; 74D; 74E SZN2E e1*2007/46*1620*.. Verkaufsbezeichnung: MULTIVAN-/-STARTLINE, CALIFORNIA-/-BEACH, BUSINESS, TRANSPORTER FLEX; Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7HM e1*2001/116*0218*.. 62 - 173 235/50R18 101 5KK T5 ab MJ 2003; T5 ab 245/45R18 100 5KA MJ 2003; Nur bis e1*2001/116*0289*10; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D §22 100494*00 Verkaufsbezeichnung: TOUAREG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7L e1*2001/116*0203*.. 120 - 128 235/60R18 107 Nicht 255/55R18 105 Schlechtwegefahrwerk; 265/55R18 108 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 74E Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 235/50R18 101 5KK bis 245/45R18 100 5KA e1*2007/46*0130*15; 255/45R18 103 5LK T5; Lkw geschl.Kasten (Serie); 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 74E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00171-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100494 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BST5 188 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 23.06.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 15 Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 235/50R18 101 5KK ab e1*2007/46*0130*16; 245/45R18 100 5KA ab 255/45R18 103 e1*2001/116*0289*25; T6; ab e1*2001/116*0220*36; Lkw geschl.Kasten (Serie); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 74E; 77E Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 235/50R18 101 5KK Ab 7HMA e1*2001/116*0289*.. 245/45R18 100 5KA e1*2001/116*0289*11; 255/45R18 103 5LK Ab e1*2001/116*0220*20; bis e1*2001/116*0289*24; §22 100494*00 bis e1*2001/116*0220*35; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D 7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 173 235/50R18 101 5KK T5 ab MJ 2003; T5 ab 7HCA e1*2001/116*0286*.. 245/45R18 100 5KA MJ 2003; Nur bis 7HK L148 e1*2001/116*0289*10; 7HKX0 L148 Allradantrieb; 7HMA e1*2001/116*0289*.. Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: T7 MULTIVAN, CALIFORNIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ST e1*2018/858*00018*.. 100 - 150 235/50R18 101 11A; 245; 248 Frontantrieb; inkl. 245/45R18 100 11A; 245 Hybrid; 245/50R18 100 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 103 11A; 245; 248 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 76O; 77E ST e1*2018/858*00018*.. 130 235/50R18 101 11A; 245; 248 Allradantrieb; Hybrid; 245/45R18 100 11A; 245; 5KA 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R18 100 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 71A; 723; 5KA 73C; 74D; 76O; 77E 255/45R18 103 11A; 245; 248 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00171-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100494 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BST5 188 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 23.06.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 15 Auflagen 101) Die mindestens erforderliche Tragfähigkeit des angeführten Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex bes chreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann §22 100494*00 nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegun g, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00171-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100494 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BST5 188 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 23.06.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 15 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. §22 100494*00 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1650kg. 5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführu ngen bis zu einer zulässigen Achslast von 1750kg. 5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1850kg. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00171-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100494 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BST5 188 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 23.06.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 15 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. §22 100494*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00171-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100494 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BST5 188 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 23.06.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAN Fahrzeugtyp: SYN1E Genehm.Nr.: e1*2007/46*1626*.. Handelsbez.: TGE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 100494*00 26J x = 300 y = 300 8 VA 26N x = 300 y = 300 20 VA 27F x = 300 y = 300 8 HA 27H x = 300 y = 300 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00171-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100494 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BST5 188 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 23.06.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAN Fahrzeugtyp: SYN2E Genehm.Nr.: e1*2007/46*1627*.. Handelsbez.: TGE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 8 VA §22 100494*00 26N x = 300 y = 300 20 VA 27F x = 300 y = 300 8 HA 27H x = 300 y = 300 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00171-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100494 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BST5 188 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 23.06.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: SYMVE Genehm.Nr.: e1*2007/46*1953*.. Handelsbez.: CRAFTER Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 8 VA §22 100494*00 26N x = 300 y = 300 20 VA 27F x = 300 y = 300 8 HA 27H x = 300 y = 300 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00171-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100494 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BST5 188 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 23.06.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: SYMWE Genehm.Nr.: e1*2007/46*1935*.. Handelsbez.: CRAFTER Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 8 VA §22 100494*00 26N x = 300 y = 300 20 VA 27F x = 300 y = 300 8 HA 27H x = 300 y = 300 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00171-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100494 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BST5 188 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 23.06.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: SYN2E Genehm.Nr.: e1*2007/46*1614*.. Handelsbez.: CRAFTER MJ 2017- Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 8 VA §22 100494*00 26N x = 300 y = 300 20 VA 27F x = 300 y = 300 8 HA 27H x = 300 y = 300 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00171-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100494 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BST5 188 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 23.06.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: SZN1E Genehm.Nr.: e1*2007/46*1619*.. Handelsbez.: CRAFTER MJ 2017- Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 8 VA §22 100494*00 26N x = 300 y = 300 20 VA 27F x = 300 y = 300 8 HA 27H x = 300 y = 300 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00171-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100494 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BST5 188 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 23.06.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: ST Genehm.Nr.: e1*2018/858*00018*.. Handelsbez.: T7 MULTIVAN, CALIFORNIA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 320 VA 26P x = 240 y = 270 VA §22 100494*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00171-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100494 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: BST5 188 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 23.06.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: SYN1E Genehm.Nr.: e1*2007/46*1613*.. Handelsbez.: CRAFTER MJ 2017- Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 8 VA §22 100494*00 26N x = 300 y = 300 20 VA 27F x = 300 y = 300 8 HA 27H x = 300 y = 300 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.