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							                TÜV SÜD Auto Service GmbH
                Westendstraße 199
                D - 80686 München




                                                                                                                             Seite: 1 von 3


                             G U T A C HT E N Z U R E R T E I L U N G D E R T T G 1 0 0 4 0 2
                                                             25-00172-CX-GBM-00

                Art:                                     Sonderrad 8 J X 19 EH2+
                Typ:                                     BST5 198


                Die in den Anlagen aufgeführt en Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgt er Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung der TTG 100402 verliert seine
                Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte B auvorsc hriften der StVZO ändern oder an den
                Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
                I.       Übersicht
                Ausführung         Ausführungsbezeichnung                               Loch-       Mitten- Ein-    zul.    zul.     gültig
                                                                                        kreis       loch    preß-   Rad-    Abroll   ab
                                   Kennzeichnung                 Kennzeichnung          in mm /     in mm tiefe     last    umf.     Fertig.
                                   Rad                           Zentrierring           -zahl               in mm   in kg   in mm    Datum
                BST5801950218      ET50 PCD 5x120 CB 65,1        ohne                       120/5     65,1     50 1200       2260     06/25
                BST5801950241      ET 50 PCD 5x130 CB 78,1       ohne                       130/5     78,1     50 1250       2260     05/25
                BST5801950243      ET 50 PCD 5x130 CB 89,1       ohne                       130/5     89,1     50 1100       2260     05/25
§22 100402*00




                I.1.     Beschreibung der Sonderräder
                Hersteller                       : G.M.P. GROUP S.r.l.
                                                 :
                                                 : 24061 Albano Sant`Alessandro
                Handelsmarke                     : GMP
                Art der Sonderräder              : AL-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
                Korrosionsschutz                 : Mehrschicht-Einbrennlackierung
                Masse des Rades                  : ca. 15,1 kg
                I.2.     Radanschluss
                siehe Anlage
                I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
                An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
                eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung BST5801950218:

                                                      : Außenseite               : Innenseite
                Hersteller                            : --                       : G.M.P. GROUP
                Radtyp                                : --                       : BST5 198
                Radausführung                         : --                       : ET50 PCD 5x120 CB 65,1
                Radgröße                              : --                       : 8 J X 19 EH2+
                Typzeichen                            : KBA 100402               : --
                Einpreßtiefe                          : --                       : ET50




                                                  Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                Gutachten 25-00172-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100402
                Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 EH2+                              Radtyp: BST5 198
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                 Stand: 15.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Herstellungsdatum                   : --                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                               : z.B. 06/25
                Herkunftsmerkmal                    : --                       : MADE IN ITALY
                Japan. Prüfwertzeichen              : --                       : JWL
                Weitere Kennzeichnung               : --                       : AlSi10Mg
                Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
                I.4.     Verwendungsbereich
                Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
                II.      Sonderradprüfung
                Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
                und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
                II.1.    Felge
                Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
                Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
                Unterlagen überein.
                II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
                Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
§22 100402*00




                Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
                II.3.    Festigkeitsprüfung:
                Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
                Berichtart               Berichtnummer                   Datum          Technischer Dienst
                01. Festigkeit           718-QL25-R01 ver.0              17.07.2025     Qualilab S.r.l.
                III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
                III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
                Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
                Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
                Bedingungen gewährleistet.
                III.2.   Fahrversuche:
                Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
                nicht vor.
                Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
                Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
                ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
                des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
                besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
                Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
                Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
                abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
                Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
                Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.




                                                Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                Gutachten 25-00172-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100402
                Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 EH2+                                Radtyp: BST5 198
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 15.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                IV.     Zusammenfassung:
                Gegen die Erteilung einer Teiletypgenehmigung nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken.
                Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
                Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
                werden, wenn
                - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
                - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
                ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.


                - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
                fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
                V.      Unterlagen und Anlagen:
                V.1.    Verwendungsbereichsanlagen:
                Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:

                Anlage Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am     Allg.
                                                                                                                            Hinweise
                       1 VOLKSWAGEN                                 BST5801950218                   50      15.09.2025      liegt bei
§22 100402*00




                V.2.    Allgemeine Hinweise:
                siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
                V.3.    Technische Unterlagen:
                siehe Anlage: Technische Unterlagen
                V.4.    Radabdeckung:
                s. Anlage: Radabdeckung




                Blötscher

                Sachverständiger

                München, 15.09.2025
                BLO




                                                  Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland