TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D - 80686 München
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G U T A C HT E N Z U R E R T E I L U N G D E R T T G 1 0 0 4 0 2
25-00172-CX-GBM-00
Art: Sonderrad 8 J X 19 EH2+
Typ: BST5 198
Die in den Anlagen aufgeführt en Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgt er Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung der TTG 100402 verliert seine
Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte B auvorsc hriften der StVZO ändern oder an den
Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten- Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm / in mm tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl in mm in kg in mm Datum
BST5801950218 ET50 PCD 5x120 CB 65,1 ohne 120/5 65,1 50 1200 2260 06/25
BST5801950241 ET 50 PCD 5x130 CB 78,1 ohne 130/5 78,1 50 1250 2260 05/25
BST5801950243 ET 50 PCD 5x130 CB 89,1 ohne 130/5 89,1 50 1100 2260 05/25
§22 100402*00
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : G.M.P. GROUP S.r.l.
:
: 24061 Albano Sant`Alessandro
Handelsmarke : GMP
Art der Sonderräder : AL-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 15,1 kg
I.2. Radanschluss
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung BST5801950218:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : -- : G.M.P. GROUP
Radtyp : -- : BST5 198
Radausführung : -- : ET50 PCD 5x120 CB 65,1
Radgröße : -- : 8 J X 19 EH2+
Typzeichen : KBA 100402 : --
Einpreßtiefe : -- : ET50
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 25-00172-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100402
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 EH2+ Radtyp: BST5 198
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.09.2025
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Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 06/25
Herkunftsmerkmal : -- : MADE IN ITALY
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- : AlSi10Mg
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
§22 100402*00
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
01. Festigkeit 718-QL25-R01 ver.0 17.07.2025 Qualilab S.r.l.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 25-00172-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100402
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 EH2+ Radtyp: BST5 198
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 15.09.2025
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IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Teiletypgenehmigung nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anlage Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
Hinweise
1 VOLKSWAGEN BST5801950218 50 15.09.2025 liegt bei
§22 100402*00
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
V.4. Radabdeckung:
s. Anlage: Radabdeckung
Blötscher
Sachverständiger
München, 15.09.2025
BLO
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland