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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55487 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55804224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8J X 19EH2+ Typ CARTESIO 198
               Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 1 von 9

               Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                                 Via Luigi Galvani 8-12
                                                 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            CARTESIO
               Typ                               CARTESIO 198
               Radgröße                          8J X 19EH2+
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               CART80 CARTESIO 198 PCD114,3 ET35 /                5/114,3/64,1       35        700    2280
               1935209 Ø73,1-Ø64,1

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        55487
               Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
               Radtyp und Ausführung             CARTESIO 198...(s.o.)
§22 55487*00




               Radgröße                          8J X 19EH2+
               Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
               Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
               S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Honda
                                                 Land Rover

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55487 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55804224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8J X 19EH2+ Typ CARTESIO 198
               Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                  Seite 2 von 9

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda Civic 4-Türer    92, 104       215/35R19   K1a K2b K3a K5b K6d K6g K6i K7a    A01 A12 A16
               (VIII)                 92, 104       225/35R19   K1c K2c K3b K3d K5b K6h K6i K7i    A18 Sth S01
               FB1,FB2,FB7,FB8                                  K8e
               e11*2007/46*0183*..;
               e11*2007/46*0184*..;
               e11*2007/46*0185*..;
               e11*2007/46*0186*..
               Honda Civic 5-Türer    88-134        215/35R19                                      A12 A16 A18
               (X)                    88-134        225/35R19   A01 K2b T84 T88                    V19 Y85 S01
               FC, FK                 88-134        235/35R19   A01 K1a K1b K2b K3n K5d K6d K6i
               e11*2007/46*3633*..;   88-134        245/30R19   A01 K1c K2c K3n K5d K6d K6i
               e6*2007/46*0256*..
               Honda Civic 5-Türer    105           225/35R19   K2a K2b K5d T88                    A01 A12 A16
               (XI)                   105           235/35R19   K1c K2c K4i K5d K8e                A18 A58 Y85
               FE                     105           245/30R19   K1c K2c K4i K5d K5w K7i K8i        S01
               e6*2018/858*00064*..
               - Hybrid
               Honda Civic            88-134        215/35R19                                      A12 A16 A18
§22 55487*00




               Limousine (X)          88-134        225/35R19                                      Lim V19 S01
               FC, FK                 88-134        235/35R19   A01 K1a K1b K2b K3n K5d K6d K6i
               e11*2007/46*3633*..;   88-134        245/30R19   A01 K1c K2b K3n K5d K6d K6i
               e6*2007/46*0256*..
               Honda CR-V (II)        110           245/35R19   K1c K2c K42                        A01 A12 A16
               RD8                    110           245/40R19   K1c K2c K42 LK6                    A18 S01
               e11*98/14*0190*
               00-01
               Honda CR-V (II)        103-110       225/45R19   K1c K2c K42                        A01 A12 A16
               RD8, RD9               103-110       245/40R19   K1c K2c K42 LK6                    A18 S01
               e11*98/14*0190*02-..
               e11*2001/116*0234*.
               Honda CR-V (III)       103-122       245/45R19   K1c K42                            A01 A12 A16
               RE5, RE6, RE7          103-122       255/45R19   K1c K42                            A18 S01
               e11*2001/116*
               0301*00-05,
               0302*00-05,
               0322*00-03
               Honda CR-V (IV)        88-114        245/45R19   K1c K2b K6c K6w                    A01 A12 A16
               RE5, RE6               88-114        255/45R19   K1c K2b K6c K6w                    A18 A57 S01
               e11*2001/116*
               0301*06-09,
               0302*06-10
               Honda CR-V (IV)        88-118        245/45R19   K1c K2b K6c K6w                    A01 A12 A16
               RE5, RE6               88-118        255/45R19   K1c K2b K6c K6w                    A18 A57 S01
               e11*2001/116*
               0301*10-,
               0302*11-
               ab Facelift 2015
               Honda CR-V (V)         107-142       235/50R19   K1c K2b                            A01 A12 A16
               RW                     107-142       235/55R19   K1c K2b                            A18 A57 MHy
               e6*2007/46*0265*..     107-142       245/50R19   K1c K2c                            S01



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55487 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55804224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8J X 19EH2+ Typ CARTESIO 198
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 3 von 9
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda FR-V             92,103,110    215/35R19     K1c K2b K43 T85                       A01 A12 A16
               BE1, BE3               92,103,110    225/35R19     K1c K2b K43 T84 T88                   A18 K41 K42
               e6*2001/116*0099*..                                                                      K45 K46 S01
               e6*2001/116*0100*..
               Honda ZR-V e:HEV       105           225/45R19     K1a K1b                               A01 A12 A16
               RZ                     105           225/50R19     K1c K2a K2b K3i K5v                   A18 A58 NoE
               e6*2018/858*00266*..   105           235/45R19     K1c K2b                               NoP S01
                                      105           245/40R19     K1c K2a K2b K4i K6w
                                      105           245/45R19     K1c K2a K2b K3i K4i K5a K5x K6w
               Land Rover             71-130        225/45R19     K1c K2c T92 T96 140                   A01 A12 A16
               Freelander             71-130        235/40R19     K1c K2c K45 T92 T96 140               A18 S01
               LN, LND
               e11*96/79*0082*..,
               e1*98/14*0134*..


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
§22 55487*00




               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55487 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55804224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8J X 19EH2+ Typ CARTESIO 198
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                  Seite 4 von 9
               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               140      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1400 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.
§22 55487*00




               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.




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               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55804224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8J X 19EH2+ Typ CARTESIO 198
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 5 von 9
               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 55487*00




               K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
               Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
               vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
               zu befestigen.

               K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
               Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
               oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K3d     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
               Radhausausschnittkanten (200mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
               noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
               befestigen.

               K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K3n     An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
               Radhausinnenverkleidung im Bereich der Seitenmarkierungsleuchten bzw. Fahrtrichtungsanzeiger um
               5mm nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken oder Ausschneiden) und dauerhaft zu
               befestigen.

               K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.




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               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55804224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8J X 19EH2+ Typ CARTESIO 198
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 6 von 9
               K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
               vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

               K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
§22 55487*00




               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

               K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
               Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K7i    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.



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               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55804224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8J X 19EH2+ Typ CARTESIO 198
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                 Seite 7 von 9
               K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
               Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.
§22 55487*00




               T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55804224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8J X 19EH2+ Typ CARTESIO 198
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 8 von 9
               V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
               Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
               Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
               Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
               Nr. 5    225/55R19     275/45R19
               Nr. 6    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
               Nr. 7    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
               Nr. 8    235/45R19     255/40R19, 265/40R19
               Nr. 9    235/50R19     255/45R19, 265/45R19
               Nr. 10   235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 11   245/30R19     305/25R19
               Nr. 12   245/35R19     255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
               Nr. 13   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
               Nr. 14   245/45R19     275/40R19
               Nr. 15   245/50R19     275/45R19
               Nr. 16   255/30R19     305/25R19, 315/25R19
               Nr. 17   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
               Nr. 18   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
§22 55487*00




               Nr. 19   255/45R19     285/40R19
               Nr. 20   255/50R19     275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 21   255/55R19     275/50R19
               Nr. 22   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
               Nr. 23   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
               Nr. 24   265/40R19     295/35R19
               Nr. 25   265/45R19     295/40R19
               Nr. 26   265/50R19     295/45R19
               Nr. 27   275/30R19     315/25R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
               Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 12. April 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2024.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55487 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55804224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8J X 19EH2+ Typ CARTESIO 198
               Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                    Seite 9 von 9

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 12. April 2024




               Schmidt                                                                  00426120.DOC JR-CS
§22 55487*00




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim