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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55488 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55806024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8J X 20 H2 Typ CARTESIO 208
               Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 1 von 7

               Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                                 Via Luigi Galvani 8-12
                                                 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            CARTESIO
               Typ                               CARTESIO 208
               Radgröße                          8J X 20 H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               CART80 CARTESIO 208 5X114,3 ET45 /                 5/114,3/64,1       45        750    2280
               2045209 Ø73,1-Ø64,1

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        55488
               Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
               Radtyp und Ausführung             CARTESIO 208...(s.o.)
§22 55488*00




               Radgröße                          8J X 20 H2
               Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
               Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
               Herstelldatum                     Made in Italy

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
               S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Honda

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55488 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55806024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 8J X 20 H2 Typ CARTESIO 208
               Hersteller                          G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda Accord (VII)        103-140        235/30R20   G01 K1c K2b K45 K46 K56 R70 T88    A01 A12 A14
               CL7, CL9, CN1                                                                           A18 S01
               e6*2001/116*0091,
               0092, 0096*..
               Honda Accord (VII)        103-140        235/30R20   G01 K1c K2c K42 K45 K46 R70 T88    A01 A12 A14
               Tourer                                                                                  A18 Car S01
               CM1,CM2,CN2
               e6*2001/116*0093,
               0094,0097*..
               Honda Accord (VIII)       110-132        245/30R20   K1c K2b T90                        A01 A12 A14
               CU1,CU3                   115            235/30R20   K1c K2b R70 T88                    A18 Lim Y61
               e6*2001/116*                                                                            S01
               0113, 0115*..
               Honda Accord (VIII)       110-132        245/30R20   K1c K2b T90                        A01 A12 A14
               Tourer                    115            235/30R20   K1c K2b R70 T88                    A18 Car Y61
               CW1, CW3                                                                                S01
               e6*2001/116*
               0120,0122*..
§22 55488*00




               Honda Civic (IX)          73, 104        225/30R20   K5v T85                            A01 A12 A14
               FK1, FK2                                                                                A18 Flh S01
               e11*2001/116*
               0255*07-..,
               0256*07-..
               - ab Modell 2012
               Honda Civic (VIII)        61-103         225/30R20   T85                                A12 A14 A18
               FK1, FK2, FK3             61-103         235/30R20   A01 G01 K1a K1b K41 K42 R70 T88    Flh S01
               e11*2001/116*
               0255*00-06,
               0256*00-06,
               0257*00-05
               Honda Civic 5-Türer (X)   88-134         225/30R20                                      A12 A14 A18
               FC, FK                    88-134         235/30R20   R70                                Y85 S01
               e11*2007/46*3633*..;
               e6*2007/46*0256*..
               Honda Civic Limousine     88-134         225/30R20                                      A12 A14 A18
               (X)                                                                                     Lim S01
               FC, FK
               e11*2007/46*3633*..;
               e6*2007/46*0256*..
               Honda Civic Type S/R      73-148         225/30R20   K42 T85                            A01 A12 A14
               (VIII)                    73-148         235/30R20   G01 K1a K1b K2b K42 K44 K56 R70    A18 Flh S01
               FN1, FN2, FN3, FN4                                   T88
               e11*2001/116*
               0297,0306,0298,
               0334*..
               Honda CR-V (III)          103-122        245/40R20                                      A12 A14 A18
               RE5, RE6, RE7             103-122        245/45R20                                      S01
               e11*2001/116*
               0301*00-05,
               0302*00-05,
               0322*00-03

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55488 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55806024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8J X 20 H2 Typ CARTESIO 208
               Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda CR-V (IV)        88-114          245/40R20                                         A12 A14 A18
               RE5, RE6               88-114          245/45R20                                         A57 S01
               e11*2001/116*
               0301*06-09,
               0302*06-10
               Honda CR-V (IV)        88-118          245/40R20                                         A12 A14 A18
               RE5, RE6               88-118          245/45R20                                         A57 S01
               e11*2001/116*
               0301*10-,
               0302*11-
               ab Facelift 2015
               Honda CR-V (V)         107-142         235/45R20                                         A12 A14 A18
               RW                     107-142         235/50R20                                         A57 MHy S01
               e6*2007/46*0265*..     107-142         245/45R20
                                      107-142         255/45R20
               Honda e:Ny1            60 (150)        225/35R20   T90                                   A12 A14 A18
               RSA                    60 (150)        225/40R20                                         A58 S01
               e6*2018/858*00269*..   60 (150)        235/35R20   A01 K1c
               - Elektro              60 (150)        245/35R20   A01 K1c K2b K6w
§22 55488*00




               Honda HR-V (II)        88, 96          225/35R20   K1c K2b                               A01 A12 A14
               RU                     88, 96          235/35R20   K1c K2b                               A18 A58 X95
               e6*2007/46*0158*..     88, 96          245/30R20   K1c K2b                               S01
               Honda HR-V (II)        96, 134         225/35R20                                         A12 A14 A18
               RU                     96, 134         235/35R20   A01 K1c K2b K8a                       A58 X86 S01
               e6*2007/46*0158*..
               Honda HR-V (III)       79              225/35R20                                         A12 A14 A18
               RV                     79              225/40R20   A01 K3s                               A58 S01
               e6*2018/858*00063*..   79              235/35R20   A01 K3s
                                      79              245/35R20   A01 K1a K1b K3s
               Honda ZR-V e:HEV       105             215/45R20                                         A12 A14 A18
               RZ                     105             225/40R20                                         A58 NoE NoP
               e6*2018/858*00266*..   105             235/40R20                                         S01
                                      105             245/35R20
                                      105             245/40R20


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55488 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55806024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8J X 20 H2 Typ CARTESIO 208
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                   Seite 4 von 7
               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.
§22 55488*00




               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55488 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55806024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8J X 20 H2 Typ CARTESIO 208
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                       Seite 5 von 7
               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 55488*00




               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
               dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

               K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55488 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55806024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8J X 20 H2 Typ CARTESIO 208
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                       Seite 6 von 7
               K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
               vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

               K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§22 55488*00




               Limousine.

               MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               X86      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/50R18
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55488 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55806024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8J X 20 H2 Typ CARTESIO 208
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                   Seite 7 von 7
               X95    Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugenausführungen mit
               Serienbereifung 225/50R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Y61    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm oder größer an Achse 1.

               Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
               Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 18. Juni 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
§22 55488*00




               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 18. Juni 2024




               Schmidt                                                                      00429109.DOC




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