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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53509 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55807920 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.5Jx21H2 Typ COVENTRY 2195
             Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                    Seite 1 von 4

             Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                               Via Luigi Galvani 8-12
                                               IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            COVENTRY
             Typ                               COVENTRY 2195
             Radgröße                          9.5Jx21H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             5X120        COVENTRY 2195 5X120 ET49 /            5/120/72,6         49        965    2385
             ET49         ohne Ring

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        53509
             Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
             Radtyp und Ausführung             COVENTRY 2195 (s.o.)
§ 22 53509




             Radgröße                          9.5Jx21H2
             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
             S01       Serienmutter M14x1,5         Flachbund      135                  -

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Land Rover

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53509 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55807920 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.5Jx21H2 Typ COVENTRY 2195
             Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                    Seite 2 von 4

             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Land Rover Range-      155-405       265/45R21     A32 A84 R37                           A07 A56 B86
             Rover (IV)             155-415       275/45R21     A98                                   MHy NBF
             LG                                                                                       T04 T08 S01
             e11*2007/46*0649*..;
             e5*2007/46*1053*..
             Land Rover Range-      155-386       265/45R21     A92 T04 T08                           A07 A56 BR1
             Rover Sport            155-386       275/45R21     A92                                   KOV MHy
             LW                                                                                       S01
             e11*2007/46*0909*..;
             e5*2007/46*1056*..


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
§ 22 53509




             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53509 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55807920 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx21H2 Typ COVENTRY 2195
             Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                     Seite 3 von 4

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
             aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
             Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

             A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von
             Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).
§ 22 53509




             A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
             Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
             und Kettenherstellers sind zu beachten.

             A98     Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
             mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
             Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

             B86   Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit
             Bremsscheibendurchmesser 380 mm an Achse 1.

             BR1    Rad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 349 mm an
             Achse 1.

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

             NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53509 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55807920 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx21H2 Typ COVENTRY 2195
             Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                       Seite 4 von 4

             T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 20. August 2020 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2020.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
§ 22 53509




             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 20. August 2020




             Schmidt                                                                        00349197.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim