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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53485 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55807020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.5Jx22H2 Typ COVENTRY 2295
             Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                    Seite 1 von 7

             Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                               Via Luigi Galvani 8-12
                                               IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            COVENTRY
             Typ                               COVENTRY 2295
             Radgröße                          9.5Jx22H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             5X108        COVENTRY 2295 5X108 ET42 /            5/108/63,4         42        965    2380
             ET42         ohne Ring

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        53485
             Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
             Radtyp und Ausführung             COVENTRY 2295 5X108 ET42
§ 22 53485




             Radgröße                          9.5Jx22H2
             Einpresstiefe                     ET 42
             Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
             S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      135                  -
             S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                  28
             S03       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      220                  -
                       Festigkeitsklasse 10
             S04       Serienmutter M14x1,5         Kegel 60°      140                  -
             S05       Mutter M14x1,5 (Typ D5 /     Kegel 60°      125                  -
                       Höhe 41mm)

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Ford
                                               Jaguar
                                               Land Rover
                                               Volvo

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53485 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55807020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.5Jx22H2 Typ COVENTRY 2295
             Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                              Seite 2 von 7

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Ford Edge               132-155       255/35R22   K1a K1b K2b                     A01 A12 A56
             SBF                     132-155       265/35R22   K1a K1b K2a K2b                 S03
             e1*2007/46*             132-155       285/30R22   K1c K2c
             1524*00-02
             Ford Edge               110-175       255/35R22   K1a K1b K2b                     A01 A12 A57
             SBF                     110-175       265/35R22   K1a K1b K2a K2b                 S03
             e1*2007/46*             110-175       285/30R22   K1c K2c
             1524*03-..
             ab MJ 2019
             Ford Kuga (III)         88-140        255/30R22   K1c K2b K3i K4w K5v K6y         A01 A12 A57
             DFK                     88-140        255/35R22   K1c K2b K3i K4w K5v K6y         NoP X35 S01
             e13*2007/46*2188*..
             Jaguar F-Pace           120-280       265/35R22                                   A12 A57 S05
             DC                      120-280       265/40R22
             e11*2007/46*3324*..;
             e5*2007/46*1047*::
             Land Rover              110-171       265/30R22   K1c K2b T93 T97                 A01 A12 S04
             Freelander 2            110-171       265/35R22   K1c K2b
             LF
§ 22 53485




             e11*2001/116*0300*.
             Land Rover Range-       110-213       245/35R22                                   A12 A57 Cbo
             Rover Evoque                                                                      Cpe Y85 S04
             LV, LV-A
             e11*2007/46*0223*..;
             e3*2007/46*0221*..
             Land Rover Range-       132-280       265/35R22                                   A12 A56 S04
             Rover Velar             132-280       265/40R22
             LY
             e11*2007/46*3954*..,
             e5*2007/46*1057*..
             Volvo V90 CC            120-240       255/30R22   K1c K2c K6g K6i                 A01 A12 A56
             P                                                                                 KMV NBF
             e4*2007/46*1067*01-..                                                             NoH S02
             - Cross Country
             Volvo XC40              95-184        255/30R22   K1c K2c K6x                     A01 A12 A57
             X                                                                                 DB8 NoH S02
             e9*2007/46*3146*..
             Volvo XC60              110-240       255/30R22   K1c K2c T95                     A01 A12 A57
             U                       110-240       255/35R22   K1c K2c                         KOV NoP
             e4*2007/46*1220*..      110-240       265/30R22   K1c K2c T93 T97                 S02
             - ohne Radhaus-         110-240       265/35R22   K1c K2c
               Verbreiterungen
             Volvo XC60              110-240       255/30R22   K1a K1b K2c T95                 A01 A12 A57
             U                       110-240       255/35R22   K1a K1b K2c                     KMV NoP
             e4*2007/46*1220*..      110-240       265/30R22   K1c K2c T93 T97                 X5V
             - mit Radhaus-          110-240       265/35R22   K1c K2c                         S02
               Verbreiterungen
               (ww. Serie 8,5x21-
             ET49,5)




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53485 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55807020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 9.5Jx22H2 Typ COVENTRY 2295
             Hersteller                            G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                    Seite 3 von 7
             Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                          Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Volvo XC60                  110-240       255/30R22   T95                                A12 A57 KMV
             U                           110-240       255/35R22                                      NoP X6V S02
             e4*2007/46*1220*..          110-240       265/30R22   T93 T97
             - mit Radhaus-              110-240       265/35R22
               Verbreiterungssatz
               für 9 Zoll Breite Serie
             Volvo XC60 T8               186-235       255/30R22   K1c K2c T95                        A01 A12 A56
             U                           186-235       255/35R22   K1c K2c                            KOV S02
             e4*2007/46*1220*..          186-235       265/30R22   K1c K2c T97
             - Twin Engine Hybrid        186-235       265/35R22   K1c K2c
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             Volvo XC60 T8               186-235       255/30R22   K1a K1b K2c T95                    A01 A12 A56
             U                           186-235       255/35R22   K1a K1b K2c                        KMV X5V
             e4*2007/46*1220*..          186-235       265/30R22   K1c K2c T97                        S02
             - Twin Engine Hybrid        186-235       265/35R22   K1c K2c
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
               (ww. Serie 8,5x21-
             ET49,5)
§ 22 53485




             Volvo XC60 T8               186-235       255/30R22   T95                                A12 A56 KMV
             U                           186-235       255/35R22                                      X6V S02
             e4*2007/46*1220*..          186-235       265/30R22   T97
             - Twin Engine Hybrid        186-235       265/35R22
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungssatz
               für 9 Zoll Breite Serie

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53485 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55807020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx22H2 Typ COVENTRY 2295
             Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                   Seite 4 von 7

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
§ 22 53485




             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Cabrio-Limousine, Roadster.

             Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Coupé.

             DB8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm oder größer an Achse1.



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             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55807020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx22H2 Typ COVENTRY 2295
             Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                     Seite 5 von 7

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.
§ 22 53485




             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw.
             Kotflügelverbreiterungen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen
             bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

             K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.



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             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55807020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5Jx22H2 Typ COVENTRY 2295
             Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 6 von 7

             K6y     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             NBF     Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

             NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
             (Hybridelektrofahrzeug).

             NoP     Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

                     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
§ 22 53485




             S03
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             X35   Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit
             Bremsscheibendurchmesser 308 mm an Achse 1.

             X5V     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
             (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 8,5x21-ET49,5 (u.a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53485 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55807020 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx22H2 Typ COVENTRY 2295
             Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                     Seite 7 von 7

             X6V     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
             (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 9x20-ET38,5 ww. 8,5x21-
             ET38,5 ww. 9x21-ET38,5 oder 9x22-ET43 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung).

             Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
             Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 31. Juli 2020 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2020.
§ 22 53485




             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 31. Juli 2020




             Pohl                                                                  00347678.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim